Wochenblatt VG Montabaur
hannes Hübinger übergeben. Frau Flach, die seit vielen Jahren im ster lebt fühlt sich ihrem Heimatort weiterhin verbunden. Dießankübe’rgabe i st ein Ausdruck dieser Verbundenheit.
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Die Ruhebank ist auf dem Friedhof aufgestellt. Sie stellt eine wunderbare Ergänzung zur neuen Friedhofshalle dar und rundet das Gesamtbild der Friedhofsanlage eindrucksvoll ab. Die Friedhofsbesucher haben Aussehen und Sitzkomfort der neuen Bank ausdrücklich gelobt.
Ich darf Dir, liebe Roswitha, von dieser Stelle aus nochmals herzlich für die Bankspende danken und hoffe, dass die Friedhofsbesucher die Bank pfleglich behandeln.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Einladung
Am Samstag, dem 07.10.2006, soll auf dem Bornkasten vor der Kapelle eine Joseffigur aufgestellt werden.
Sockel und Figur werden gestiftet.
Ich lade alle Interessierten ein, an dieser Übergabe an die Gemeinde teilzunehmen.
Ich würde mich über Ihr Kommen freuen.
Die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Freundschaft
Am vergangenen Wochenende (22.09.-24.09.2006) hat die Freiwillige Feuerwehr Nomborn die Kollegen in Altusried (Allgäu) besucht.
Grund des Besuches war die 25-jährige Freundschaft zwischen den Feuerwehren der beiden Gemeinden.
In einem Festakt am Freitag, dem 22.09.2006, wurde dieses Jubiläum gebührend gefeiert. Ortsbürgermeister Hübinger, der bei der ersten Begegnung im Jahr 1981 als aktiver Feuerwehrmann mit von der Partie war, sprach in seinem Grußwort von einer Verbindung, die in der heutigen Zeit ihresgleichen suche. Die Freundschaft sei über die Jahre hinaus kontinuierlich gewachsen. Dies würde durch die gegenseitigen Besuche sowohl zu freudigen als auch zu traurigen Anlässen dokumentiert. m ^j arTien der Gemeinde Nomborn überreichte der Ortsbürgermeister ein auf Leinwand gezogenes Bild (Backes mit St.-Kilians-Brunnen) an die Gastgeber aus Altusried.
Dieses Bild und die übergebene Ortsfahne sollen einen gebührenden Platz jn neuen Feuerwehrgerätehaus finden, das im Frühjahr des nächsten Jahres fertiggestellt sein wird.
n einem Festgottesdienst am Samstag, unter Mitwirkung des örtlichen
rcnenchores, gedachte man den Verstorbenen der beiden Feuerwehren.
eino^h-r 1ln * ac * un 9> ,m nächsten Jahr an Pfingsten am 50-jährigen Ver- jubilaum der Freiwilligen Feuerwehr Nomborn teilzunehmen, verließ h mit vielen Eindrücken die Patenwehr aus dem Allgäu.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Nr. 40/2006
Danke
Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Dirk Ortseifen für das Zumauern der Öffnungen im Pumpenhaus, die bei der Reparatur der Lambachpumpe aufgestemmt worden waren.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Kindergottesdienst
Der Kindergottesdienst am Samstag, 07.10.2006, 18.00 Uhr fällt leider aus.
Spinnstube
Dienstag, 10.10.2006, Spinnstube.
Wir treffen uns zum Spinnen ab 19.30 Uhr im Gemeindehaus.
□ ELBERTGEMEINDEN
SG Elbert/Welschneudorf informiert
Saison 2006/2007 im Kreis WW/Wied am 08.10.2006 Kreisklasse B - Süd WW/Wied
SG Elbert/Welschn. I - Spvgg. Steinefrenz/W. I114.30 Uhr in Oberelbert
Kreisliga D - Südost WW/Wied
SG Elbert/Welschn. II - SV Niedererbach I112.30 Uhr in Welschneudorf
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482
E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de
Öffentliche Bekanntmachung
Rheinland-Pfalz 56410 Montabaur, den 21.09.2006
Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum Bahnhofstraße 32
DLR Westerwald-Osteifel
Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Telefon: 02602/9228-0 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren HollerTelefax: 02602/9228-35 Aktenzeichen: 81845-HA10.3.
Ausführungsanordnung
§ 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Anordnung
1. Mit Wirkung vom 31.10.2006 wird die Ausführung des durch Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes angeordnet.
2. Die nach den §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums sind aufgehoben.
II. Hinweise
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:
1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.
2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen: neue im Flurbereinigungsplan begründete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben oder ab-gelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.
3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffentlicher Rechtsverhältnisse wird wirksam.
4. Mit dieser Ausführungsanordnung enden die rechtlichen Wirkungen der “Vorläufigen Besitzeinweisung” vom 20.11.2003 (§ 66 FlurbG).
5. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim DLR Westenwald-Osteifel, Montabaur, zu stellen.
III. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl I S: 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.08.2005 (BGBl. I S. 2482), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.

