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Wochenblatt VG Montabaur

hannes Hübinger übergeben. Frau Flach, die seit vielen Jahren im ster lebt fühlt sich ihrem Heimatort weiterhin verbunden. Dießankübergabe i st ein Ausdruck dieser Verbundenheit.

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Die Ruhebank ist auf dem Friedhof aufgestellt. Sie stellt eine wunderba­re Ergänzung zur neuen Friedhofshalle dar und rundet das Gesamtbild der Friedhofsanlage eindrucksvoll ab. Die Friedhofsbesucher haben Aus­sehen und Sitzkomfort der neuen Bank ausdrücklich gelobt.

Ich darf Dir, liebe Roswitha, von dieser Stelle aus nochmals herzlich für die Bankspende danken und hoffe, dass die Friedhofsbesucher die Bank pfleglich behandeln.

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

Einladung

Am Samstag, dem 07.10.2006, soll auf dem Bornkasten vor der Kapelle eine Joseffigur aufgestellt werden.

Sockel und Figur werden gestiftet.

Ich lade alle Interessierten ein, an dieser Übergabe an die Gemeinde teil­zunehmen.

Ich würde mich über Ihr Kommen freuen.

Die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr.

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

Freundschaft

Am vergangenen Wochenende (22.09.-24.09.2006) hat die Freiwillige Feuerwehr Nomborn die Kollegen in Altusried (Allgäu) besucht.

Grund des Besuches war die 25-jährige Freundschaft zwischen den Feu­erwehren der beiden Gemeinden.

In einem Festakt am Freitag, dem 22.09.2006, wurde dieses Jubiläum gebührend gefeiert. Ortsbürgermeister Hübinger, der bei der ersten Begegnung im Jahr 1981 als aktiver Feuerwehrmann mit von der Partie war, sprach in seinem Grußwort von einer Verbindung, die in der heuti­gen Zeit ihresgleichen suche. Die Freundschaft sei über die Jahre hinaus kontinuierlich gewachsen. Dies würde durch die gegenseitigen Besuche sowohl zu freudigen als auch zu traurigen Anlässen dokumentiert. m ^j arTien der Gemeinde Nomborn überreichte der Ortsbürgermeister ein auf Leinwand gezogenes Bild (Backes mit St.-Kilians-Brunnen) an die Gastgeber aus Altusried.

Dieses Bild und die übergebene Ortsfahne sollen einen gebührenden Platz jn neuen Feuerwehrgerätehaus finden, das im Frühjahr des nächsten Jahres fertiggestellt sein wird.

n einem Festgottesdienst am Samstag, unter Mitwirkung des örtlichen

rcnenchores, gedachte man den Verstorbenen der beiden Feuerweh­ren.

eino^h-r 1ln * ac * un 9> ,m nächsten Jahr an Pfingsten am 50-jährigen Ver- jubilaum der Freiwilligen Feuerwehr Nomborn teilzunehmen, verließ h mit vielen Eindrücken die Patenwehr aus dem Allgäu.

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

Nr. 40/2006

Danke

Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Dirk Ortseifen für das Zumau­ern der Öffnungen im Pumpenhaus, die bei der Reparatur der Lambach­pumpe aufgestemmt worden waren.

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

Kindergottesdienst

Der Kindergottesdienst am Samstag, 07.10.2006, 18.00 Uhr fällt leider aus.

Spinnstube

Dienstag, 10.10.2006, Spinnstube.

Wir treffen uns zum Spinnen ab 19.30 Uhr im Gemeindehaus.

ELBERTGEMEINDEN

SG Elbert/Welschneudorf informiert

Saison 2006/2007 im Kreis WW/Wied am 08.10.2006 Kreisklasse B - Süd WW/Wied

SG Elbert/Welschn. I - Spvgg. Steinefrenz/W. I114.30 Uhr in Oberelbert

Kreisliga D - Südost WW/Wied

SG Elbert/Welschn. II - SV Niedererbach I112.30 Uhr in Welschneudorf

Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482

E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de

Öffentliche Bekanntmachung

Rheinland-Pfalz 56410 Montabaur, den 21.09.2006

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum Bahnhofstraße 32

DLR Westerwald-Osteifel

Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Telefon: 02602/9228-0 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren HollerTelefax: 02602/9228-35 Aktenzeichen: 81845-HA10.3.

Ausführungsanordnung

§ 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Anordnung

1. Mit Wirkung vom 31.10.2006 wird die Ausführung des durch Nach­trag I geänderten Flurbereinigungsplanes angeordnet.

2. Die nach den §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums sind aufgehoben.

II. Hinweise

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wir­kungen:

1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereini­gungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen: neue im Flurbereinigungsplan begründete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben oder ab-gelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.

3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffentlicher Rechtsverhältnisse wird wirksam.

4. Mit dieser Ausführungsanordnung enden die rechtlichen Wirkungen derVorläufigen Besitzeinweisung vom 20.11.2003 (§ 66 FlurbG).

5. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentü­mer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim DLR Westenwald-Osteifel, Montabaur, zu stellen.

III. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl I S: 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset­zes vom 22.08.2005 (BGBl. I S. 2482), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.