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Wochenblatt VG Montabaur

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achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser ^ekanntma chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wo Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenu er Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichstsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Horbach, 30.08.2006 Uli Schmidt, Ortsbürgermeister

Senioren - „Horbacher Feuerwehrgeschichte“ ist Frühstücksthema am Mittwoch

Horbach hat viel erzählte und noch mehr unerzählte Geschichten zu vielen Themen. Aber auch eine stolze jahrhundertelange Dorfgeschichte. Beides soll nicht verloren gehen, soll ausgegraben und in geeigneter Form festge­halten werden. Für uns und unsere Nachkommen! Nach der großen Reso­nanz beim letzten Treffen soll dies auch beim nächsten „Dorffrühstück“ für unsere Senioren am Mittwoch, 13.9. im Gemeindehaus wieder Thema sein. Diesmal steht die leider in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts been­dete Horbacher Feuerwehrgeschichte im Mittelpunkt des Interesses. Der Arbeitskreis Dorfgeschichte unseres Bürgervereins wird an die Frühstück­steilnehmer einen Fragebogen zum Thema „Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr in Horbach“ verteilen und darüber sprechen. Es können auch „Zeitzeugen“ wie beispielsweise eine alte Feuerwehruniform, ein Helm oder Fotos zum Thema mitgebracht werden. Das ganze soll dann in der ersten Ausgabe unserer geplanten dorfhistorischen Zeitung dargestellt werden. Ab 9.00 Uhr geht es jedoch nicht nur um unsere Feuerwehrgeschichte, son­dern das bewährte Frühstücksteam wird alle Senioren ab 60 Jahre mit einem vielseitigen Frühstück verwöhnen. Bitte sofort anmelden bei: Roswitha Pöt- ters, Tel. 6075, Marianne Kober, Tel. 7748 oder Jutta Mörs, Tel. 6871.

Uli Schmidt, Ortsbürgermeister

MGV “Cäcilia” Horbach e.V.

Chorprobe am 08.09.2006

Am Freitag, 08.09.2006, treffen sich die ersten Stim zur Chorprobe. Die zweiten Stimmen proben ri an , ' 1 u m 18? Uhr. Wir bitten um Beachtung. n Von 19.15 bis

Konzertbrunch am 17.09.2006

Unser Chor veranstaltet zusammen mit unserem r-w. ,

Manila am Sonntag, 17.09.2006, ab 9.30 Uhr einen Kn " ÜPc l Hem Motto “Schlemmen, hören und aenieRon» nt. '^ on 2 e %uiic|f.

dem Motto “Schlemmen, hören und genießen” Die vS? --.i mit einem reichhaltigen Frühstücksbrunch, ab zusammen mit unseren Gästen 2 Konzertblocks zu Geh ' brin # Mittagsbrunch folgt. Die Veranstaltung endet mit einem sammensein bei Kaffee und Kuchen. m r

Bitte vormerken, die Karten sind ab 09.09.2006 bei allen Sängern*

Habingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20 a

dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.;. q 643 <

Telefax Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439Mf

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: OG.Huebingen@freenet.de Internet: www.huebingen.de

Telefon Buchfinkenlandhalle:.06439/61

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle/Vermietung

(Herr Thiel):.06439/901

Telefon Vermietung Grillhütte

(Herr Weidenfeiler):.06439^3

Vertretung des Ortsbürgermeisters

Vorsicht Kinder! - Geschwindigkeit anpassen

ln letzter Zeit häufen sich wieder einmal Beschwerden über zu st Fahren in den Neubaugebieten “Ober dem Dorf" und “Oberm Görd garten”. Wenn auch im Einzelfall die Geschwindigkeit noch im Bei? des Erlaubten liegen mag, ist Rücksichtnahme immer besser als auffl zulässige Geschwindigkeit zu bestehen. Weniger ist ist diesen Fälle|a| jeden Fall mehr und dreißig tun es doch auch. Und für diejenigen,die J blau-weiße Hinweisschild an der Einfahrt zur Straße “Ober demDoj einfach “links liegen”lassen, gilt wie für alle anderen Verkehrsteilnelj Auf diesen Straßen darf höchstens Schrittgeschwindigkeit (das istmc Tat ganz langsam!) gefahren werden!

Im Interesse der Kinder, nehmt Rücksicht und fahrt mit Augenmaß angepasster Geschwindigkeit! L

Wilfried Noll, OrtsbürgewQ\

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Vom 09.09.2006 bis 12.09.2006 und vom 21.09. bis 23.09,20060 nimmt der I. Beigeordnete Eckhard Krumm, Mittelstraße 2, Tel .3 1296, die Vertretung des Ortsbürgermeisters. In der Zeit vom 13.C3.2l bis 20.09.2006 übernimmt der II. Beigeordnete Dieter Knopp, NeueSO| Tel. 06439/6866, die Vertretung.

Wilfried Noll, Ortsbürgermtf

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

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Ortsbürgermeister. IZZ...JÜI: SM85793

Die II. Mannschaft spielt in Heiligenroth, um 12.30 Uhr, gegen( dererbach II.

JUNIORENFUSSBALL

A-Junioren JSG Oberbieber I - JSG Heiligenroth/Girod/A., am 08. Freitag, um 18.30 Uhr, in Oberbieber (Kunstrasen).

B-Junioren JSG Girod - TuS Gladbach, am 09 . 09 . 2006 , Sams ^ 16.30 Uhr, in Girod (Rp).

E-Junioren SV Weidenhahn II - JSG Girod I, am 09.09.200, um 13.00 Uhr in Weidenhahn.

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-Junioren Die JSG Girod II hast spielfrei. JSG Hundsange

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TuS Girod/Kleinholbach e.V.

SENIORENFUSSBALL

We L Mannschaft spielt am Sonntag, 10.09.2006, um 14.30 Uhr, in Nie-

F-jumoren Die JSG Girod II hast spielfrei, jo«

Girod IV, am 08.09.2006, Freitag, in Hundsangen v -

Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.

ALTE HERREN .^et

Am Freitag, 08.09.2006, bestreiten wir unser nächstes Hei die AH aus Nentershausen. Spielbeginn ist um i y - durch T. Hoffmann / A. Steden.

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