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Nr. 36/2006

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«inüeeigener Schredderplatz

Samstag, 16. September 2006 , geöffnet

Hing von Baum- und Astschnitt möglich

.. ädeeigene Schredderplatz ist am Samst l 0 JMn(ier7oit"~- •*- —.

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. - ö uuc,(jiaiz IST am Samstag, 1 Q^krfnba-

Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr 9®°^"^ M öglich- und Dieser Bürgerinnen und Burger hab As tschnitt em Vormittag auf dem Schredderplatz . . rt werc jen;

Es darf nur schredderfähiges Material an 9 , ht a nae- Grasschnitt. Blumpnracto „nH I a ..h vwerdpn nicht 3. U

, -oiviueuaenaniges Material a "9 njcht ange - arasschnitt, Blumenreste und Läub werd ^ gewerbliche Ablagerungen sind mehrst ; -~

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!f Öffnungszeiten ist ein Beauftragter d c 0 |ge zu leist® 0 - Weisungen dieses Beauftragten bm■ Anh änger mit nicht

K^haltsübliche Anlieferung” - ein ^^ h( . hr jn Höhe von 5,0

EJ» Schreddermaterial - ist eine Gebehnn n

" Anlieferung in durchgeführt hat

hten. Wer eine größere Schnittmaßnahme ^ djese G ebuhr ^fag mehrere Anhänger voll anliefert,

lr g entrichten.

Der abgelagerte Baum- und Astschnitt wird auf Kosten der Ortsgemein­de geschreddert. Soweit die Ortsgemeinde das Schreddermaterial nicht selbst für die Abdeckung von gemeindlichen Beeten und Grünanlagen benötigt, wird dieses Material kostenlos auch an einheimische Interes­senten abgegeben. Vorhandenes Schreddermaterial kann während der o. g. Öffnungszeiten abgeholt werden.

Der Schredderplatz ist in 2006 außerdem noch an folgenden Samstagen geöffnet: 21. Oktober, 18. November.

Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags... . 18 00 bis 19.30 Uhr

oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung

Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310

Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/909227

Privatanschrift: Im Boden 1

E-Mail privat: uli @ kleinkunst-mons-tabor.de

Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: qemeinde-horbach @ nmx de»

Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-ww.de Änderungen werden durch Aushang am Gemeindehaus bekannt gegeben.

Öffentliche Bekanntmachung

Nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Horbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Horbach findet am Donnerstag, dem 14. September 2006, um 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 16.03.2006 und 22.06.2006 (öffentlicher Teil)

2. Bericht des Ortsbürgermeisters

3. Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung

4. Vergabe von Bauleistungen zum Ausbau der Straße „Roter Weg“

5. Beratung und Beschlussfassung über das Bauprogramm für den Ausbau des „Roten Weges“

6. Festsetzung des Anteiles der Ortsgemeinde Horbach am beitrags­fähigen Aufwand für den Ausbau der Verkehrsanlage „Roter Weg“

7. Erhebung einer Vorausleistung auf den zu erwartenden Ausbau­beitrag für die Verkehrsanlage „Roter Weg“

8. Initiativen zur Erhaltung und Darstellung der Dorfgeschichte

9. Errichtung eines Nordic-Walking-Parcours im Buchfinkenland

10. Einwohnerfragestunde

II. Mitteilungen und Anfragen

11. Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 16.03.2006 und 22.06.2006 (nichtöffentlicher Teil)

2. Grundstücksangelegenheit; vorsorglich

3. Mitteilungen und Anfragen

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Horbach, 05.09.2006 Schmidt, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes “Kleines Hühfeld’’

der Ortsgemeinde Horbach für die Flurstücke Nr. 118 -120 (Fl. 7)

an der Westerwaldstraße;

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Horbach hat in seiner Sitzung am 22.6.2006 die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. Inhalt der Bebauungsplanänderung ist es, dass

- für die Flurstücke Nr. 118 u. 119 (Fl. 7) eine überbaubare Fläche aus­gewiesen wird,

- die überbaubare Fläche für das Flurstück Nr. 120 erweitert und

- die im Bebauungsplan dargestellte und zum bisherigen Hochbehälter führende

Stromleitung aus dem Plan herausgenommen wird.

Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 220, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Änderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe-