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Nr. 36/2006
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«inüeeigener Schredderplatz
Samstag, 16. September 2006 , geöffnet
Hing von Baum- und Astschnitt möglich
.. ädeeigene Schredderplatz ist am Samst l 0 JMn(ier7oit"~- •*- —.
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. - ö uuc,(jiaiz IST am Samstag, 1 Q^krfnba-
Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr 9®°^"^ M öglich- und Dieser Bürgerinnen und Burger hab As tschnitt em Vormittag auf dem Schredderplatz . . rt werc jen;
Es darf nur schredderfähiges Material an 9 , ht a nae- Grasschnitt. Blumpnracto „nH I a ..h vwerdpn nicht 3. U
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K^haltsübliche Anlieferung” - ein ^^ h( . hr jn Höhe von 5,0
EJ» Schreddermaterial - ist eine Gebehnn n
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hten. Wer eine größere Schnittmaßnahme ^ djese G ebuhr ^fag mehrere Anhänger voll anliefert,
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Der abgelagerte Baum- und Astschnitt wird auf Kosten der Ortsgemeinde geschreddert. Soweit die Ortsgemeinde das Schreddermaterial nicht selbst für die Abdeckung von gemeindlichen Beeten und Grünanlagen benötigt, wird dieses Material kostenlos auch an einheimische Interessenten abgegeben. Vorhandenes Schreddermaterial kann während der o. g. Öffnungszeiten abgeholt werden.
Der Schredderplatz ist in 2006 außerdem noch an folgenden Samstagen geöffnet: 21. Oktober, 18. November.
Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags... . 18 00 bis 19.30 Uhr
oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung
Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310
Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/909227
Privatanschrift: Im Boden 1
E-Mail privat: uli @ kleinkunst-mons-tabor.de
Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: qemeinde-horbach @ nmx de»
Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-ww.de Änderungen werden durch Aushang am Gemeindehaus bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
Nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Horbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Horbach findet am Donnerstag, dem 14. September 2006, um 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 16.03.2006 und 22.06.2006 (öffentlicher Teil)
2. Bericht des Ortsbürgermeisters
3. Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
4. Vergabe von Bauleistungen zum Ausbau der Straße „Roter Weg“
5. Beratung und Beschlussfassung über das Bauprogramm für den Ausbau des „Roten Weges“
6. Festsetzung des Anteiles der Ortsgemeinde Horbach am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Verkehrsanlage „Roter Weg“
7. Erhebung einer Vorausleistung auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Verkehrsanlage „Roter Weg“
8. Initiativen zur Erhaltung und Darstellung der Dorfgeschichte
9. Errichtung eines Nordic-Walking-Parcours im Buchfinkenland
10. Einwohnerfragestunde
II. Mitteilungen und Anfragen
11. Nichtöffentliche Sitzung
1. Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 16.03.2006 und 22.06.2006 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheit; vorsorglich
3. Mitteilungen und Anfragen
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56412 Horbach, 05.09.2006 Schmidt, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Kleines Hühfeld’’
der Ortsgemeinde Horbach für die Flurstücke Nr. 118 -120 (Fl. 7)
an der Westerwaldstraße;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Horbach hat in seiner Sitzung am 22.6.2006 die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. Inhalt der Bebauungsplanänderung ist es, dass
- für die Flurstücke Nr. 118 u. 119 (Fl. 7) eine überbaubare Fläche ausgewiesen wird,
- die überbaubare Fläche für das Flurstück Nr. 120 erweitert und
- die im Bebauungsplan dargestellte und zum bisherigen Hochbehälter führende
Stromleitung aus dem Plan herausgenommen wird.
Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 220, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Änderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe-

