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Wochenblatt VG Montabaur
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Montabaur, 24.07.2006 <DS) Martina Hasselmann
Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Gefunden - Verloren
Es wurde ein Herren Mountainbike-Fahrrad 26” ReifennrnRo cr hr.
18 Gänge, Trinkflaschenhalter, gefunden. ’ 9 ße ’ schwarz >
Seit ca 3 Monaten wird ein pinkfarbenes Damen Hollandfahrrart or« q 0 - fengroße vermisst. Besitzer bzw Finder der v n RäSr ST d ’ 26 Rei ' mir während der Sprechzeiten melden. ' 9 ‘ R d konnen sich bei
Fend, Ortsbürgermeister
SchüteertvErrein Punkt 12 e.V. Kleinholbach
Einladung zum Schützenfest am 19.08. und 20.08.2006
Der Schutzenverein Punkt 12 e.V Kleinholbarh länt „, gen Schützenfest am 19. und 20.08.2006 recM Sen ein |4hri ‘ Wir freuen uns sehr, wenn alle Mitglieder mit Partnern Ortcwo • ger und auch die Neubürger des Dorfes mitfeiem 0rtsvere,ne - Bür "
Folgendes Programm ist für die beiden Tage vorgesehen’
Samstag, 19.08.2006 vurgesenen.
Ifi nn .^£ öni 9 sschießen der Jugend und Schüler pn nn ( ^ r £ on '? sschieße " der Schützenklasse
S ° Wie Ehru "9*n und ansch-
Sonntag, 20.08.2006
10.00 UhrTraditioneller Frühschoppen
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V. Vorbereitende Maßnahmen p R GB zur
Den Beauftragten der zuständigen Behörde is1 : treffenden Maß-
Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbu „rfonon firund- nahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren "'S*™" bestücke zu betreten, um Vermessungen, ähnliche Arbeiten auszuführen. Beginn und Umfang der vorbe Maßnahmen werden rechtzeitig bekannt gegeben. _
VI. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, in denen
des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke de
Umlegungsgebiets aufgeführt ist, liegen vom 08.08.2006 bis 07m200 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer Platz 8 , 56410 Montabaur, Zimmer 220, während der Dienststunden öffentlich aus.
VII. Bekanntgabe
Diese Bekanntmachung gilt an dem Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
ab 10.30 Uhr r\aiserscniei3en, alle Schützern,- lieh zum diesjährigen Kaiserschießen eingeladen 9 ab 11.30 Uhr Bürgerschießen für jedermann auf
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
AEROBIC Sommerpause!
In der Zeit vom 01.08. bis 22.08.2006, machen wird' Das nächste Training ist am Dienstag, 29.08 2006 möchte, schaut einfach mal rein. Wir machen Aerobic 5 nastik (Bauch, Beine, Po) und Wirbelsäulenqvmnn« immer dienstags von 19.00 bis 20.15 Uhr in der Turnhall ■
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
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Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt 06485/222. m
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
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Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt!!
Tel. 02602/4157, Fax 02602/917721, Bürgerhaus,Teil
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Neuwies - Kreuzwii Strüthehen” der Ortsgemeinde Großholbach; hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches
Die vom Ortsgemeinderat von Großholbach in seiner 27.06.2006 beschlossene Änderung des Bebauungsplans Kreuzwiese - Strüthehen” wurde aus dem Flächennutzungs; bandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehir: die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 1 0 BauGfi derlich ist.
Die Erstellung eines Umweltberichts war nicht erforderlich,
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindei B 27 .o 7 Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 564101^ (Tel. während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwee frnric , bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.0012l un g q] bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jeder sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Be™ Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. k Firma Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § ^ mäw.m 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichnetenVerfaT?^ und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn halb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schief*!*®! legung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gsjf Gemeinde geltend gemacht worden ist. llaiF©
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Als • » über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan einte -
mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöset* ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. ■ §-44Ab s, 3 BauGB fAusyiiq)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung vertag in den § 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eififl ; kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, stung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädig beantragt.
§-44Ab s, 4 BauGR Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inne^ ^ 1 ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absa z Wgs neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig^ 1 ’ herbeigeführt wird.
124 Abs. 6 Gemeindeordnung f ür Rheinland-L — atzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- jeses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zus J sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als vom ustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Si z jjjf mi 9 un g, die Ausfertigung oder die Bekanntmacn p verletzt worden sind
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