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Wochenblatt VG Montabaur

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Stahlhofen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags....von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal

Telefon Lindensaal

(nur während der Sprechstunde)

sonst Telefon.

E-Mail:.

Internet:.

.02602/917163

.02602/5650

hubert.diel@t-online.de

.www.stahlhofen-ww.de

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum 56410 Montabaur,

03 07.20O6 Bahnhofstraße 32

(DLR) Westerwald-Osteifel

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler

Az.: 81845 HA. 10.2

Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I

geänderten Flurbereinigungsplanes

und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten

Flurbereinigungsplanes

Der Nachtrag wurde aufgestellt,

a) zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini­gungsplanes,

b) zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom Amtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitge­teilt wurden,

c) zur Behebung begründeter Widersprüche gegen den Flurbereini­gungsplan,

d) zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter,

I. Offenlage/Anhörungstermin

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, haben wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl IS. 546), in der jeweils gültigen Fassung, den Ter­min zur Offenlage und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt.

Die Offenlage und der Anhörungstermin finden am

Mittwoch, 09.08.2006

statt.

Der Nachtrag I wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Gemeindehaus (Alte Schule) Hauptstraße 5 in 56412 Holler

offen gelegt.

Bei dieser Offenlegung werden die im Nachtrag I festgesetzten Änderun­gen und Ergänzungen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte erteilt und auf Antrag einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen. Die Grenzanzeige ist dabei grundsätz­lich auf die Punkte zu beschränken, die im Bodenordnungsverfahren mit Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wurden.

Widersprüche hiergegen können während der Offenlegung jedoch noch nicht erhoben werden.

Anschließend findet

um 14.00 Uhr, ebenfalls im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler

der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nach­trag I geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan statt.

Hierzu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - geladen. In diesem Termin wird der Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan allgemein erläutert. Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten die Widerspruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine wider­spruchsliste eintragen.

II. Rechtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag I geänderten Flur- bereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörunas- termin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach die­sem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistunoszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachtenWider- spruche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen Die schrift­lichen Widerspruche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim m r Westerwald-Osteifel eingegangen sein.

Beteiligte, die kei nen Widerspruch erhehe n oder einen erhnhonon Wi derspruch nicht ausdrücklich a yfrechtertialte?r^ii^rh^7^h^r y , Irri Anhorungstermin nicht zu erscheint -iLtum

Mit den in diesem Nachtrag getroffenen Änderungen des Flurbereini gungsplanes werden alle Widersprüche der von diesem Nachtrag bet o - fenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese nicht im Anhörungs

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termin (09.08.2006) oder innerhalb der zweiwöchigen Frkt (also bis spätestens 24.08.2006) aufrecht erhalten werden *

III. Hinweise

Alle von diesem Nachtrag Betroffenen erhalten einen Aus 7 i geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan zugestellt ten diesen Auszug zu den Terminen mitzubringen. Miteins? tennur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den n ' Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften MitbeteH den in den Akten des DLR Westerwald-Osteifel an erster St* wiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung denA? den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen. l! _ _

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann<|? rzu ^h einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der BevollmächtinisiP 101 ^ Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nach sfim die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehi ' er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.

Der Vollmachtgeber hat auf Verlangen der Flurbereinigungsbeh ne Unterschrift durch die Ortsgemeindeverwaltung oder 1 Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Fürd-. führung der Flurbereinigung genügt die amtliche Beglaubigung ß'f § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei ist. a ' ppi9 ter

Die Inhaber von Rechten an Grundstücken erhalten einen Auszufc'SJ! belasteten Grundbesitz. Für das Recht haftet das im Ausffijehe bezeichnete Grundstück. Die bisher haftenden GrundstückeCab a , anhand der angegebenen Grundbuchstelle und Grundbuchai)te^«e si Ihren Unterlagen feststellen. Bausparnummern, DarlehensveJSK/ic mern oder sonstige Aktenzeichen sind hier nicht bekannt. AnfEJwa ser Art können daher nicht beantwortet werden.

IV. Besitzübergang j Km

Der Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von

trag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitunijtdeni mungen vom 20.11.2003, jedoch bezogen auf das Jahr 2006. bpplai Der Leiter des DLR Im Auftrag: Thenfo Sma Rti

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und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten * Art kc Flurbereinigungsplanes

Der Nachtrag wurde aufgestellt,

a) zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Fim

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b) zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Beste* I zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen IN; Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsp Amtsgericht (Grundbuchamt) der FlurbereinigungsbeW.

teilt wurden,

c) zur Behebung begründeter Widersprüche gegen den I gungsplan,

d) zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter,

I. Offenlage/Anhörungstermin

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, WesteW haben wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgeset# J vom 16.03.1976 (BGBl IS. 546), in der jeweils gültigen Fassti J j min zur Offenlage und Anhörung der Beteiligten über den Inn Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt.

Die Offenlage und der Anhörungstermin finden am Mittwoch, 09.08.2006 statt.

Der Nachtrag I wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten j

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Gemeindehaus (Alte Schu Hauptstraße 5 in 56412 Holler

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