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Nr. 29/2006

lenblatt VG Montabaur

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en Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Auszug auch üpMgen Mitbeteiligten zugänglich zu machen, an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch ' Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine -»»terbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, ' d dem nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, wenn seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.

Vollmachtgeber hat auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde sei- Unterschrift durch die Ortsgemeindeverwaltung oder durch eine ' 64 i OMoX irichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Für die Durch- den oalruna der Flurbereinigung genügt die amtliche Beglaubigung, die gemäß lahnhoJio 8 FlurbG kosten- und gebührenfrei ist.

»lüaber von Rechten an Grundstücken erhalten einen Auszug mit dem fasteten Grundbesitz. Für das Recht haftet das im Auszug näher eeichnete Grundstück. Die bisher haftenden Grundstücke können Sie ^träljl jjand der angegebenen Grundbuchstelle und Grundbuchabteilung aus Unterlagen feststellen. Bausparnummern, Darlehensvertragsnum- oder sonstige Aktenzeichen sind hier nicht bekannt. Anfragen die- "Art'können daher nicht beantwortet werden.

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ir Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von diesem Nach- qlfetroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestim- pgen vom 20.11.2003, jedoch bezogen auf das Jahr 2006.

Der Leiter des DLR Im Auftrag: Theodor Burkard, Vermessungsrat

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jterwaId-Verein Daubach

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Westerwald-Verein Daubach teilt mit, dass kurzfristig noch zwei Plät- füriiie Fahrt an die friesische Küste in der ersten Septemberwoche zu ergeben sind. Anmeldungen werden unter der Telefon-Nr. 02602-4757 Western® mnommen. Des Weiteren werden einige wenige noch daran erinnert, gesetzes|f Jnoch ausstehenden restlichen Fahrtkosten umgehend zu überweisen. Jen Fassuri oer den Inh mberaumt

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prechstunden der Ortsbürgermeisterin

Innerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

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56410 Montabaur, den 03.07.2006 Bahnhofstraße 32

Itliche Bekanntmachung dabei plHBtleistungszentrum Ländlicher Raum jngsverfafc KR) Westerwald-Osteifel

ereififachtes Flurbereinigungsverfahren jung jedotf oller

t: 81845 HA. 10.2

adung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I eänderten Flurbereinigungspianes

Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten reinigungsplanes

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ur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini- [gunsplanes,

ur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie ur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom mtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitge­teilt wurden,

ur Behebung begründeter Widersprüche gegen den Flurbereini- Igungsplan,

Izur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter, fenlage/Anhörungstermin

Vereinfachten Flurbereipigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis,

ihnhofslra laben wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i vorgej pm 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils gültigen Fassung, den jfzunehm ermin zur Offenlage und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des chigenr Brtfi Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt.

h en * age und der Anhörungstermin finden am enernoPfflpw och, den 09.08.2006 jllen, r

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Nachtrag I wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten

^on 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Gemeindehaus (Alte Schule), ijßtstraße 5 in 56412 Holler

n gelegt.

li dieser Offenlegung werden die im Nachtrag I festgesetzten Änderun- irtpik f r 9^ nzun gen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte Urning au ^ ^ n * ra 9 einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen KSXo örtlich e 'ngewiesen. Die Grenzanzeige ist dabei grundsätz- ilpiu/or 16 " un *d. e zu beschränken, die im Bodenordnungsverfahren mit Ifider massun 9 ' n die Örtlichkeit übertragen wurden, licht o.+, rU i!? ,1e hiergegen können während der Offenlegung jedoch noch K,ni er noben werden.

Anschließend findet

um 14.00 Uhr, ebenfalls im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler

der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nach­trag I geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan statt.

Hierzu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - geladen. In diesem Termin wird der Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan allgemein erläutert. Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten, die Widerspruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine Wider­spruchsliste eintragen.

II. Rechtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag I geänderten Flur­bereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungs­termin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach die­sem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszen­trum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim DLR Westerwald-Osteifel eingegangen sein.

Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben oder einen erhobenen Widerspruch nicht ausdrücklich aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Mit den in diesem Nachtrag getroffenen Änderungen des Flurbereini­gungsplanes werden alle Widersprüche der von diesem Nachtrag betrof­fenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese nicht im Anhörungs­termin (09.08.2006) oder innerhalb der zweiwöchigen Frist ausdrücklich ( also bis spätestens 24.08.2006 ) aufrecht erhalten werden.

III. Hinweise

Alle von diesem Nachtrag Betroffenen erhalten einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan zugestellt. Es wird gebe­ten, diesen Auszug zu den Terminen mitzubringen. Miteigentümer erhal­ten nur einen Auszug.

Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des DLR Westerwald-Osteifel an erster Stelle nachgewiesenen Miteigentümer. Die­se haben die Verpflichtung den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungs­gemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.

Der Vollmachtgeber hat auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde sei­ne Unterschrift durch die Ortsgemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Für die Durch­führung der Flurbereinigung genügt die amtliche Beglaubigung, die gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei ist.

Die Inhaber von Rechten an Grundstücken erhalten einen Auszug mit dem belasteten Grundbesitz. Für das Recht haftet das im Auszug näher bezeichnete Grundstück.

Die bisher haftenden Grundstücke können Sie anhand der angegebenen Grundbuchstelle und Grundbuchabteilung aus Ihren Unterlagen feststel­len. Bausparnummern, Darlehensvertragsnummern oder sonstige Akten­zeichen sind hier nicht bekannt. Anfragen dieser Art können daher nicht beantwortet werden.

IV. Besitzübergang

Der Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von diesem Nach­trag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestim­mungen vom 20.11.2003, jedoch bezogen auf das Jahr 2006.

Der Leiter des DLR Im Auftrag: Theodor Burkard, Vermessungsrat

Kath. Pfarramt St. Margaretha Holler

Tel. 3495, Fax 994440 Bürozeit:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Seniorengymnastik: Montag, 24.07., 14.45 Uhr, Pfarrheim, Holler Mutter-Kind-Kreis: Die Krabbelgruppe macht Sommerpause bis 05.09.2006, Infos bei Stendebach, Tel. 17669

Das Pfarrbüro ist in der Woche vom 24. bis 28.07. aus organisatorischen Gründen geschlossen.

Musikverein Holler - e.V.

Probentermine:

Am Freitag, 21.07.200618:45-21:00 Uhr findet die Registerprobe für Holz­blasinstrumente statt.

Am Freitag, 28.07.2006 18:45-21:00 Uhr findet die Registerprobe für Blechblasinstrumente statt.

Um vollzähliges, Erscheinen wird gebeten.