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VG Montabaur

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Nr. 29/2006

'6412 J

tdes Wechstunde des Ortsbürgermeisters

' statt ' ittierstags. von 18 00 bis 19.30 Uhr

t habenCr,-..02608/9449805

n 9 s Plani*Mail: gemeinde@oberelbert.de

;sbürgermeister, Tel.: .02608/1499

igten, dislfermietung der Stelzenbachhalle:

Vider sp r |ürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603

jHfentliche Bekanntmachung

istleistungszentrum Ländlicher Raum j) Westerwald-Osteifel jnfachtes Flurbereinigungsverfahren

NI gea »f mdung, | es entvi- von zwei beim Die' ä-Osteilei örungste inieders.;-

56410 Montabaur, den 03.07.2006 Bahnhofstraße 32

81845 HA. 10.2

jdung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I ©änderten Flurbereinigungsplanes

indftum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten iereinigungsplanes

achtrag wurde aufgestellt,

zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini- gunsplanes,

zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom . Amtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitge- fteilt wurden,

i) jzur Behebung begründeter Widersprüche gegen den Flurbereini- Igungsplan,

zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter,

tellt°Esl'l^ ffenla g e/Anhörun 9 ster m in eiqentüJm Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, en gemeinen wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) )eteLenliwH 6.03.1976 (BGBl IS. 546), in der jeweils gültigen Fassung, den Ter- ter Stelle#' n zur O ffen,a 9 e und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch jdenAusJpN ra 9 1 geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt. le|)ffenlage und der Anhörungstermin finden am och, den 09.08.2006

weiwöclta

nen erhol vollen, br;

i des Flutj n Nachm chtlmAni Frist ausd 'den.

Auszug e

t, kann sic ächtigtels] cht nachzi in Ehern®

achtrag I wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten

'09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Jemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler

)ungsbeh«h(@|j gelegt.

oder duitgg dieser Offenlegung werden die im Nachtrag I festgesetzten Änderun- n. Für *jB*und Ergänzungen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte bigung,%eilt und auf

g einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen Grundstücke ört- sn Auszug|ch eingewiesen. Die Grenzanzeige ist dabei grundsätzlich auf die Punk- im Auszüi(ezu)beschränken, die im Bodenordnungsverfahren mit Neuvermessung Nie Örtlichkeit übertragen wurden.

derangeM^rsprüche hiergegen können während der Offenlegung jedoch noch nterlagent licht erhoben werden, er sonstige In^hließend findet önnendahm 14.00 Uhr, ebenfalls

m Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler l*Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nach- ^ die ^ *9' Ränderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan statt.

^ zu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit sie dessen K //«fii n *! n ' cbt von/ve 9 unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - geladen. e 1 e Lj n W sem Termin wird der Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan allgemein

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auch

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bei der zgelege" 1

dautert. Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten, die Mderspruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine Wider- ''hsliste eintragen.

chtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung

ksprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag I geänderten Flur- einigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die pigten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungs- min Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach die- Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstsleistungs- ? fccT Ländlich er Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße £496410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten ®i® prbc he sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die I! ctlen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim Westerwald-Osteifel eingegangen sein.

s *9* e > di® keinen Widerspruch erheben oder einen erhobenen »Spruch nicht ausdrücklich aufrechterhalten wollen, brauchen nhorungstermin nicht zu erscheinen.

iiTnncni ln diesem Nachtrag getroffenen Änderungen des Flurbereini- 9 P anes werden alle Widersprüche der von diesem Nachtrag betrof­

fenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese nicht im Anhörungs­termin (09.08.2006) oder innerhalb der zweiwöchigen Frist ausdrücklich ( also bis spätestens 24.08.2006) aufrecht erhalten werden.

III. Hinweise

Alle von diesem Nachtrag Betroffenen erhalten einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan zugestellt. Es wird gebe­ten, diesen Auszug zu den Terminen mitzubringen. Miteigentümer erhal­ten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des DLR Westerwald-Osteifel an erster Stelle nachge­wiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.

Der Vollmachtgeber hat auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde sei­ne Unterschrift durch die Ortsgemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Für die Durch­führung der Flurbereinigung genügt die amtliche Beglaubigung, die gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei ist.

Die Inhaber von Rechten an Grundstücken erhalten einen Auszug mit dem belasteten Grundbesitz. Für das Recht haftet das im Auszug näher bezeichnete Grundstück. Die bisher haftenden Grundstücke können Sie anhand der angegebenen Grundbuchstelle und Grundbuchabteilung aus Ihren Unterlagen feststellen. Bausparnummern, Darlehensvertragsnum­mern oder sonstige Aktenzeichen sind hier nicht bekannt. Anfragen die­ser Art können daher nicht beantwortet werden.

IV. Besitzübergang

Der Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von diesem Nach­trag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestim­mungen vom 20.11.2003, jedoch bezogen auf das Jahr 2006.

Der Leiter des DLR

Im Auftrag: Theodor Burkard, Vermessungsrat

Verloren - gefunden

Bei der Gemeindeverwaltung wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:

- ein Cityroller (Fundort Bushaltestelle)

- eine Herrenarmbanduhr (Fundort Sportplatz)

- ein Telefon (Handapparat, Fundort Wiesenstraße)

Die Fundsachen können während den Sprechstunden bei der Gemein­deverwaltung abgeholt werden.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Nutzung der Beachvolleyballanlage

Auf Grund des tollen Sommerwetters wird die Beachvolleyballanlage erfreulicherweise gut genutzt. Leider kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Beschwerden, da auch noch in den späten Abendstunden gespielt wird und die Spielerinnen und Spieler zeitweise auch sehr laut sind.

Meine dringende Bitte an alle Nutzer der Freizeitanlage insgesamt: Die Anlagen sind dafür da, dass sie genutzt werden, aber die Nutzung kann sicherlich auch so erfolgen, dass man Rücksicht auf die Anwohnerschaft nimmt.

Vielen Dank!

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Unterstützung unseres Gemeindearbeiters

Seit einigen Jahren wird unser Gemeindearbeiter Wolfgang Dahlem sehr tatkräftig von Hans Spitzhorn insbesondere in den Sommermonaten unter­stützt. Dazu ist seit ein paar Wochen noch als weitere Hilfe Herr Petr Olichowski gekommen.

Die Zusammenarbeit mit beiden klappt sehr gut und wir sind froh zwei sehr zuverlässige und engagierte Mitarbeiter zu haben, auf die wir im Moment zurückgreifen können. Herr Olichowski wird voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres bei der Gemeinde beschäftigt sein.

BeimHennes hoffen wir, dass er uns noch lange erhalten bleibt und dass er Wolfgang noch lange als fleißiger Helfer zur Seite steht.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Fahnenschmuck in Oberelbert

Die Weltmeisterschaft und die große Euphorie auf Grund der tollen Lei­stungen unserer Fußballer hat dazu geführt, dass im Laufe der Weltmei­sterschaft an immer mehr Häusern die Deutschlandfahne wehte. Durch diesen Fahnenschmuck entstand ein buntes und fröhliches Bild und es war ein Zeichen für gemeinsame Freude über ein großartiges Ereignis. Ich würde mich freuen, wenn auch bei unseren Dorffesten - Kirmes, Fast­nacht, Vereinsjubiläen u.a. - noch ein paar Einwohnerinnen und Ein­wohner mehr ihr Haus oder ihre Wohnung mit einer Ortsfahne schmücken. Damit zeigen wir Flagge für eine intakte Dorfgemeinschaft und unsere Freude am gemeinsamen Feiern.

Die Ortsfahnen sind bei der Ortsgemeinde vorrätig und können zu einem günstigen Preis erworben werden. Das nächste Fest steht mit unserer Kir­mes kurz bevor. Also machen Sie mit und zeigen Sie Flagge!

Karl Jung, Ortsbürgermeister