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VG Montabaur
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Nr. 29/2006
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tdes Wechstunde des Ortsbürgermeisters
' statt ' ittierstags. von 18 00 bis 19.30 Uhr
t haben’Cr,-..02608/9449805
n 9 s Plani*Mail: gemeinde@oberelbert.de
;sbürgermeister, Tel.: .02608/1499
igten, dislfermietung der Stelzenbachhalle:
Vider sp r |ürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603
jHfentliche Bekanntmachung
istleistungszentrum Ländlicher Raum j) Westerwald-Osteifel jnfachtes Flurbereinigungsverfahren
NI gea »f mdung, | es entvi- von zwei beim Die' ä-Osteilei örungste’ inieders.;-
56410 Montabaur, den 03.07.2006 Bahnhofstraße 32
81845 HA. 10.2
jdung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I ©änderten Flurbereinigungsplanes
indftum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten iereinigungsplanes
achtrag wurde aufgestellt,
zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini- gunsplanes,
zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom . Amtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitge- ■fteilt wurden,
i) jzur Behebung begründeter Widersprüche gegen den Flurbereini- Igungsplan,
zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter,
tellt°Esl'l^ ffenla g e/Anhörun 9 ster m in eiqentüJm Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, en gemeinen wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) )eteLenliwH 6.03.1976 (BGBl IS. 546), in der jeweils gültigen Fassung, den Ter- ter Stelle#' n zur O ffen,a 9 e und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch jdenAusJpN ra 9 1 geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt. le|)ffenlage und der Anhörungstermin finden am och, den 09.08.2006
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i des Flutj n Nachm chtlmAni Frist ausd 'den.
Auszug e
t, kann sic ächtigtels] cht nachzi in Ehern®
achtrag I wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten
'09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Jemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler
)ungsbeh«h(@|j gelegt.
oder duitgg dieser Offenlegung werden die im Nachtrag I festgesetzten Änderun- n. Für *jB*und Ergänzungen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte bigung,%eilt und auf
g einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen Grundstücke ört- sn Auszug|ch eingewiesen. Die Grenzanzeige ist dabei grundsätzlich auf die Punk- im Auszüi(ezu)beschränken, die im Bodenordnungsverfahren mit Neuvermessung Nie Örtlichkeit übertragen wurden.
derangeM^rsprüche hiergegen können während der Offenlegung jedoch noch nterlagent licht erhoben werden, er sonstige In^hließend findet önnendahm 14.00 Uhr, ebenfalls
m Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler l*Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nach- ^ die ^ *9' Ränderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan statt.
^ zu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit sie dessen K / •/«fii n *! n ' cbt von/ve 9 unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - geladen. e 1 e Lj n W sem Termin wird der Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan allgemein
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dautert. Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten, die Mderspruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine Wider- ''■hsliste eintragen.
chtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung
ksprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag I geänderten Flur- einigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die pigten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungs- min Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach die- Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstsleistungs- ? fccT Ländlich er Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße £496410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten ®i® prbc he sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die I! ctlen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim Westerwald-Osteifel eingegangen sein.
s *9* e > di® keinen Widerspruch erheben oder einen erhobenen »Spruch nicht ausdrücklich aufrechterhalten wollen, brauchen nhorungstermin nicht zu erscheinen.
iiTnncni ln diesem Nachtrag getroffenen Änderungen des Flurbereini- 9 P anes werden alle Widersprüche der von diesem Nachtrag betrof
fenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese nicht im Anhörungstermin (09.08.2006) oder innerhalb der zweiwöchigen Frist ausdrücklich ( also bis spätestens 24.08.2006) aufrecht erhalten werden.
III. Hinweise
Alle von diesem Nachtrag Betroffenen erhalten einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan zugestellt. Es wird gebeten, diesen Auszug zu den Terminen mitzubringen. Miteigentümer erhalten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des DLR Westerwald-Osteifel an erster Stelle nachgewiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.
Der Vollmachtgeber hat auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde seine Unterschrift durch die Ortsgemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Für die Durchführung der Flurbereinigung genügt die amtliche Beglaubigung, die gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei ist.
Die Inhaber von Rechten an Grundstücken erhalten einen Auszug mit dem belasteten Grundbesitz. Für das Recht haftet das im Auszug näher bezeichnete Grundstück. Die bisher haftenden Grundstücke können Sie anhand der angegebenen Grundbuchstelle und Grundbuchabteilung aus Ihren Unterlagen feststellen. Bausparnummern, Darlehensvertragsnummern oder sonstige Aktenzeichen sind hier nicht bekannt. Anfragen dieser Art können daher nicht beantwortet werden.
IV. Besitzübergang
Der Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestimmungen vom 20.11.2003, jedoch bezogen auf das Jahr 2006.
Der Leiter des DLR
Im Auftrag: Theodor Burkard, Vermessungsrat
Verloren - gefunden
Bei der Gemeindeverwaltung wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:
- ein Cityroller (Fundort Bushaltestelle)
- eine Herrenarmbanduhr (Fundort Sportplatz)
- ein Telefon (Handapparat, Fundort Wiesenstraße)
Die Fundsachen können während den Sprechstunden bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Nutzung der Beachvolleyballanlage
Auf Grund des tollen Sommerwetters wird die Beachvolleyballanlage erfreulicherweise gut genutzt. Leider kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Beschwerden, da auch noch in den späten Abendstunden gespielt wird und die Spielerinnen und Spieler zeitweise auch sehr laut sind.
Meine dringende Bitte an alle Nutzer der Freizeitanlage insgesamt: Die Anlagen sind dafür da, dass sie genutzt werden, aber die Nutzung kann sicherlich auch so erfolgen, dass man Rücksicht auf die Anwohnerschaft nimmt.
Vielen Dank!
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Unterstützung unseres Gemeindearbeiters
Seit einigen Jahren wird unser Gemeindearbeiter Wolfgang Dahlem sehr tatkräftig von Hans Spitzhorn insbesondere in den Sommermonaten unterstützt. Dazu ist seit ein paar Wochen noch als weitere Hilfe Herr Petr Olichowski gekommen.
Die Zusammenarbeit mit beiden klappt sehr gut und wir sind froh zwei sehr zuverlässige und engagierte Mitarbeiter zu haben, auf die wir im Moment zurückgreifen können. Herr Olichowski wird voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres bei der Gemeinde beschäftigt sein.
Beim „Hennes“ hoffen wir, dass er uns noch lange erhalten bleibt und dass er Wolfgang noch lange als fleißiger Helfer zur Seite steht.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Fahnenschmuck in Oberelbert
Die Weltmeisterschaft und die große Euphorie auf Grund der tollen Leistungen unserer Fußballer hat dazu geführt, dass im Laufe der Weltmeisterschaft an immer mehr Häusern die Deutschlandfahne wehte. Durch diesen Fahnenschmuck entstand ein buntes und fröhliches Bild und es war ein Zeichen für gemeinsame Freude über ein großartiges Ereignis. Ich würde mich freuen, wenn auch bei unseren Dorffesten - Kirmes, Fastnacht, Vereinsjubiläen u.a. - noch ein paar Einwohnerinnen und Einwohner mehr ihr Haus oder ihre Wohnung mit einer Ortsfahne schmücken. Damit zeigen wir Flagge für eine intakte Dorfgemeinschaft und unsere Freude am gemeinsamen Feiern.
Die Ortsfahnen sind bei der Ortsgemeinde vorrätig und können zu einem günstigen Preis erworben werden. Das nächste Fest steht mit unserer Kirmes kurz bevor. Also machen Sie mit und zeigen Sie Flagge!
Karl Jung, Ortsbürgermeister

