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Wochenblatt VG Montabaur

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Nomborn

vom 28.06.2006

Beratung und Beschlussfassung über eine lnvest, 2?" sll Ji! n Haushaltsplan 2006 und zum Investitionsprogramm 2006 - zuiu

Das Investitionsprogramm wird jährlich für die folgenden fünf Ja re vom Ortsgemeinderat beraten und aufgestellt. In der jüngsten Sitzung hat Ortsgemeinderat sich für folgende Maßnahmen ausgesprochen.

Für das Jahr 2006 ist die Anschaffung einer neuen Musik- und Laut­sprecheranlage für das Haus Numburne geplant.

Im Jahr 2007 soll eine Rissesanierung in den Seitenstraßen sowie eine Wegesanierung in Richtung der Studentenmühle erfolgen, die Anschaffung neuer Spielgeräte für den Spielplatz sowie einer gemeinsamen Lautsprecheranlage mit der Kirchengemeinde sind geplant.

Zuschussantrag fürFerienspiele einstimmig zugestimmt

Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dem beantragten Zuschuss zu den Ferienspielen zuzustimmen.

Die Ferienspiele werden mit einem Betrag in Höhe von 200 bezuschusst werden.

Radsportclub

Es sind Bestrebungen im Gange, in Nomborn einen Radsportclub zu grün­den.

Alle Interessierten sind ganz herzlich zu einer Besprechung ins Sportler­heim des VfR Nomborn am 30.07.2006, 18.30 Uhr eingeladen.

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert

Änderung der Sprechstunden

des Ortsbürgermeisters während der Ferien

Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fallen während den Sommer­ferien donnerstags aus, und zwar vom 20.07. bis 24.08.2006.

Ich bitte um Beachtung. In dringenden Fällen wenden Sie sich direkt an mich oder die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

Willi Müller, Ortsbürgermeister

56410 Montabaur, den 03.07.2006 Bahnhofstraße 32

b)

Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler

Az.: 81845 HA. 10.2

Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes

und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes

Der Nachtrag wurde aufgestellt,

a) zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini- gunsplanes,

zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom Amtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitge­teilt wurden,

zur Behebung begründeter Widersprüche gegen den Flurbereini­gungsplan,

zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter,

I. Offenlage/Anhörungstermin

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis haben wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbGI vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546), in der jeweils gültigen Fassung den Ter­min zur Offenlage und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt.

Die Offenlage und der Anhörungstermin finden am

Mittwoch, den 09.08.2006

statt.

Der Nachtrag I wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412

Holler offen gelegt.

Bei dieser Offenlegung werden die im Nachtrag I festgesetzten Änderun gen und Ergänzungen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte erteilt und auf Antrag einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen

c)

d)

Grundstücke örtlich eingewiesen. Die Grenzanzeige ist dah oi lieh auf die Punkte zu beschränken, die im BodenordnuntZ Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wurden ~

Widersprüche hiergegen können während der Offenlegung

nicht erhoben werden.

Anschließend findet

um 14.00 Uhr, ebenfalls

im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412Hi

der Termin zur Anhörung der Beteiligten überden Inhalt des 2 trag I geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan statt Hierzu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit* Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben In diesem Termin wird der Nachtrag I zum FlurbereinigungsplanJ

erläutert.

Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten tf spruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine WiderepJ, eintragen.

II. Rechtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtragi® Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses eni Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwe nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Die'] stungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteilei hofstraße 32,56410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungster gebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniedersct

zunehmen.

Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwö* beim DLR Westerwald-Osteifel eingegangen sein.

Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben oder einen Widerspruch nicht ausdrücklich aufrechterhalten wollen, br zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Mit den in diesem Nachtrag getroffenen Änderungen des Flur gungsplanes werden alle Widersprüche der von diesem Nachte fenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese nichtimAnfis termin (09.08.2006) oder innerhalb der zweiwöchigen Frist ausi (also bis spätestens 24.08.2006) aufrecht erhalten werden.

III. Hinweise

i)

Alle von diesem Nachtrag Betroffenen erhalten einen Auszugs,PL« geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan zugestellt. Es*9' fen ten, diesen Auszug zu den Terminen mitzubringen. Miteigentünr 1 ^ er( ten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gema^® n v Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten!?®® 16 ' den in den Akten des DLR Westerwald-Osteifel an erster Steiles

wiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Ausz| den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kannskfF einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigtet Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nactaflJstJNa« die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemai?i er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.

Der Vollmachtgeber hat auf Verlangen der Flurbereinigungsbeh^ ne Unterschrift durch die Ortsgemeindeverwaltung oder '

Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Für*« un< führung der Flurbereinigung genügt die amtliche Beglaubigung,dujrteilt u § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei ist. iitrag

Die Inhaber von Rechten an Grundstücken erhalten einen Auszugs ich eine belasteten Grundbesitz. Für das Recht haftet das im Auszug izu b« bezeichnete Grundstück. HdieC

Die bisher haftenden Grundstücke können Sie anhand derange£«fers| Grundbuchstelle und Grundbuchabteilung aus Ihren Unterlag^licht er len. Bausparnummern, Darlehensvertragsnummern odersonst*ch|j Zeichen sind hier nicht bekannt. Anfragen dieser Art könnendem 14 . beantwortet werden. HiGen

IV. Besitzübergang iBTer

Der Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von diesfiljgg | g trag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitüff«j e j. zu mungen vom 20.11.2003, jedoch bezogen auf das Jahr 2006, Inhalt n

Der Leitern fliese

Im Auftrag: Theodor Burkard, Ve/ff^jirläiite

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Inlineskater gefunden

Es wurden ein Paar Inlineskater bei mir abgegeben die wäW Sprechstunde abgeholt werden können.

OrtsbW

Kinderfest zum Ferienausklang

, ^ ams ^ a 9> 26. August (letztes Ferienwochenende), l< Wähler Niederelbert zum Kinderfest hinter dem Rathaus ein En ^ e J 7 -30 Uhr. Riesen-Hüpfburg, 10- Meter-Rollenrutsche, o

und Kinderschminken stehen bereit. Natürlich gibt es aucn essen und zu trinken für Klein und Groß. M M

\A/® o nd ^ r sind herzlich zur Beteiligung an einem Flohmarw®* tan f S P |elzeu 9. Spiele, Fahrzeuge, Bücher, SelbstgebastenejL will, soll sich wegen der Platzzuweisung vor Ort bei

tungsieitung melden. Ein Präsentiertisch und eine Sitzgeleg el sten allerdings mitgebracht werden.

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