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Wochenblatt VG Montabaur
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MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur
Termine der kommenden Woche: T ,
Montag, 24.07.2006, 20.30 Uhr, Chorprobe im Haus Mons Tab ( Chorprobe vor der Sommerpause)
“Schusterjungen” Volkssportclub
Volkswanderungen . ... „ 0 . ,
Am kommenden Wochenende, 22./23.07.2006, beteiligten sich die Schusterjungen” an folgenden Volkswanderungen:
In Bad Laasphe-Fischelbach, Windeck-Herchen und Aarbergen-Panroa mit Wanderstrecken von 5 bis 20 km.
Am Samstag laden die “Schusterjungen” um 13.00 Uhr nach Nied ®[®' bert zur Hütte in der Hollerer Straße zur Vereinswanderung mit anschließendem Umtrunk ein.
Weitere Informationen und Anmeldungen unter Tel.: 02602/2522 und www.dw-wandern.de/montabaur.
Westerwald-Verein e.V.
Zweigverein Montabaur 1888 e.V.
Der Westerwald-Verein bietet am Sonntag, 30.07.2006, eine Wanderung von Montabaur-Winden-Weinähr an; der Wanderführer ist Oswald Böckling, Tel.: 0171/3840312, bitte anmelden; die Wanderstrecke beträgt ca. 20 km, Treffpunkt: 10.00 Uhr altes Rathaus Montabaur, Gäste sind herzlich willkommen!
Eigendorf
Öffentliche Bekanntmachung
IV. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße” der Stadt Montabaur;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 09.03.2006 beschlossene IV. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Die Erstellung eines Umweltberichts war nicht erforderlich.
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Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur
B -h am iP m J ner l 01, Konrad ' Adena uer-Platz 8, 56410 Montabaur’
W i a 2'SId' 'um* ifinn 0 . 1 !^^ 398 ’ dienstags und mittwochs vX -12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12 30 und u. nn
-18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von^edermann einjes^ taTveSgen mann ^ “* den lnhalt des Bebauungsplanes^
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in S Ahe i m 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezSeten Verfahrti S C 1 Nr und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist. wenn sie nicht Ü
halb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriffc ray* < q lequng des die Verletzung begründeten Sachverhalts Gemeinde geltend gemacht worden ist. ^filung ei
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Ah iS alt: über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan ein!5Ä rc ^ möqensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das ErlösrüPP^ ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. ne "fpens
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlana in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile ein!
Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigm gen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb vom ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 SaS neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des* herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO] Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvl ri, dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande J sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von AnfaJ MBS F zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ^argfäch;
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,ßBücking
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung (jei»«tf| |us
verletzt worden sind jeingelac
oder HpMSta
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die AufsichtsbeliP§6nde Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfall« Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unterBea des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schritt gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht auch nach Ablauf der in in Satz 1 genannten Frist jedermanns letzung geltend machen.
Montabaur, 17.07.2006 Klaus Mies, Stadtbürt
Eschelbach
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Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes “Geranienstraße” der Stadt Montabaur;
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemälj i.V.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.06.21 Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. BebauungsplanesöffenS zulegen.
Vermes Entliehe
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. 3 Abs. 2^
Die Planunterlagen liegen somit gemäß §§13 i.V.m der Zeit vom
31.07.2006 - 01.09.2006 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauam, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der u (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 j nu 1 ? -00 Uhr ’ donr ierstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und Wfj Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme Anregungen können während dieser Zeit bei der Verband waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederscn werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen

