Einzelbild herunterladen

11

^agen.i

iblatt VG Montabaur

! 2U A

auf eiw

3rrT, ationJ

'Wj

mgen sind,

skartiniefj

n -Letine:

i der

Montabaur

mit Stadtbürgermeister Klaus Mies

:-fähzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Ruf- §nerl02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) jlinbart werden. rNrJ) 2602/126-255

inkzur-fail-Adresse: KMies@montabaur.de Jen int:j{|y-Nr. 0160/90511966

erRher^ninastikgruppe Montabaur

Syrnftastikgruppe Montabaur wandert am Donnerstao ?7 m onne I um Niederelbert denGickelsweg. rsta9 27.07.2006,

-*-n:-,--

IIIWVIWIW.«*»'-- - ^

Iktr 18.00 Uhr - Rathaus Niederelbert!

liehe Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes irisches Weiher der Stadt Montabaur :Pffentliche Auslegung der Planungsunterlagen qemäß SS 13 . 3 ^bs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) a 3S

1 Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.06.2006 den lluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich aus-

>n.l

Planünterlagen liegen somit gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB in Zeit ^om

'.2006 01.09.2006 (einschließlich)

r Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, |rad-2\denauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden Jntogs, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 f freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bebauungsplan

ÜBERARBEITUNG CHRISTCHES WEIHER

syv/JKb

V

OCb

»iung Im MiSsUb 1:10 OOO »u* 4*1 Top.Kartt 1 :« 000 BI«K Nf. 55.lt .

eh«m»gung des Landesvenneuungsamvt Rheinland vom vervielfältigt durch Verb«>idiigerK'!<>^

Bunde

während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever-

"lui "''''I »VQIIICIIU Ult?öt?l LAS II Uöl UCI VCI uai lUöycmvil .MW* w.

ig Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht

örsenioT,,

a ü e gegebene Stellungnahmen können bei der Beschlus-

/eranstä^rgj » Der den Bebauungsplan unberücksichtig bleiben. Die Erstel- 9 6lnes Umw eltberichts war nicht erforderlich.

Nr. 29/2006

Planinhalt:

Im Rahmen der V. Änderung des BebauungsplanesChristches Weiher sollen die Regelungen zum Lärmschutz für den östlichen Bereich des Plangebietes überarbeitet und neu gefasst werden.

Darüber hinaus soll die Dachneigung/Dachform den geänderten ener- gieeinsparrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und generell Dachneigungen zwischen 5 und 45° zugelassen werden.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze. Montabaur, 17.07.2006 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

III. Änderung des Bebauungsplanes ICE - Bahnhof der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.06.2006 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur III. Änderung des Bebauungsplanes ICE - Bahnhof einzuleiten.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Pianinhalt

Der BebauungsplanICE - Bahnhof soll um ein Werbekonzept ergänzt werden, welches den Rahmen für die zukünftig noch zulässigen Werbe­maßnahmen festlegen wird.

Darüber hinaus sollen maximal drei größere Werbekuben auf den beste­henden bzw. den noch zu errichtenden Gebäuden zugelassen werden.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Montabaur, 17.07.2006 Klaus Mies

Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

III. Änderung des BebauungsplanesICE - Bahnhof der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§13 i.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.06.2006 die Ände­rung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Plan­skizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird von einer Umweltprüfung abgesehen.