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Montabaur
mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
:-fähzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Ruf- §nerl02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) jlinbart werden. rNrJ) 2602/126-255
inkzur-fail-Adresse: KMies@montabaur.de Jen int:j{|y-Nr. 0160/90511966
erRher^ninastikgruppe Montabaur
Syrnftastikgruppe Montabaur wandert am Donnerstao ?7 m onne I um Niederelbert den “Gickelsweg”. rsta9 ’ 27.07.2006,
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Iktr 18.00 Uhr - Rathaus Niederelbert!
liehe Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes irisches Weiher” der Stadt Montabaur :Pffentliche Auslegung der Planungsunterlagen qemäß SS 13 ■. 3 ^bs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) a 3S
1 Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.06.2006 den lluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich aus-
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Planünterlagen liegen somit gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB in Zeit ^om
'.2006 01.09.2006 (einschließlich)
r Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, |rad-2\denauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden Jntogs, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 f freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bebauungsplan
ÜBERARBEITUNG CHRISTCHES WEIHER
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ig Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht
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a ü e ’ gegebene Stellungnahmen können bei der Beschlus-
/eranstä^rgj » Der den Bebauungsplan unberücksichtig bleiben. Die Erstel- 9 6lnes Umw eltberichts war nicht erforderlich.
Nr. 29/2006
Planinhalt:
Im Rahmen der V. Änderung des Bebauungsplanes “Christches Weiher” sollen die Regelungen zum Lärmschutz für den östlichen Bereich des Plangebietes überarbeitet und neu gefasst werden.
Darüber hinaus soll die Dachneigung/Dachform den geänderten ener- gieeinsparrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und generell Dachneigungen zwischen 5 und 45° zugelassen werden.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze. Montabaur, 17.07.2006 Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
III. Änderung des Bebauungsplanes “ICE - Bahnhof” der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.06.2006 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur III. Änderung des Bebauungsplanes “ICE - Bahnhof einzuleiten.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Pianinhalt
Der Bebauungsplan “ICE - Bahnhof soll um ein Werbekonzept ergänzt werden, welches den Rahmen für die zukünftig noch zulässigen Werbemaßnahmen festlegen wird.
Darüber hinaus sollen maximal drei größere Werbekuben auf den bestehenden bzw. den noch zu errichtenden Gebäuden zugelassen werden.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Montabaur, 17.07.2006 Klaus Mies
Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
III. Änderung des Bebauungsplanes “ICE - Bahnhof” der Stadt Montabaur
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§13 i.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.06.2006 die Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

