Nr. 26/2006
^nblatl VG Montabaur
Tankten und die Abmarkung dar Grenzpunkte wurde den anwe- ^J^peraonen und Stellen, siebe Anlage 1, erläutert SSden keine Bedenken geäußert iEnt»ch«ldung der öffentlichen Vermeeeungettelle 1 bestehenden - und die neuen - Flurctücksgrenzen werden entspre- Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt.
^Übernahme der Ergebnisse der Grenzbestimmung in das Liegen- ttJaftskataster^ der öffen,ltch e n Vermessungsstelle veranlasst f^markung der GrenzpunWe
t. ßrenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nr ^Lbstabe c - wie in der Skizze dargestellt - abgemarkt. 0« Übematv Ergebnisse der Abmarkung in das Liegenschaftskataster wird von ** öffentlichen Vermessungsstelle veranlasst.
0- Grenzniederschrift ist inder Zeit vom 03.07.2006 bis 14.07.2006 bei Ml Ing Martin Danzer, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Sjchstraße 1a > 56130 Bad Ems (öffentliche Vermessungsstelle) ausge- Ml und kann wahrend der Dtenststunden (Montag bis Freitag von 10.00 iw bä 12 00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung) Umsehen werden
M Verwaltungsentscheidung gilt nach §1 Abs. 1 des Landesverwal- (ungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBI. S. 308, BS 2010 - 3 ) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwattungs Verfahrensgesetz es nach Ablauf von 2 Wochen (ach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
bcMsbehelfsbelehrung:
Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch et bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipi.-Ing. Martin Danzer, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Blechstraße 1a. 56130 Bad Ems schrrftlch oder zur Niederschrift einzulegen.
Bad Ems, 23 06 2006 Dpi. -Ing. Marlin Dänzer
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Blechstraße la. 56130 Bad Ems (öffentliche Vermessungsstelle)
Vereinsring
Am Montag. 03 07 2006, findet um 19.30 Uhr *n Bürgermeisteramt die nächste Veremsnngsitzung statt. Hierzu lade ch die Vereinsvorsitzenden herzlich ein
Erich Herbst. Ortsbürgermeister
Oie KEVAG informiert
Stromversorgung In der Gemeinde Heillgenroth wird unterbrochen Notwendige Arbeiten machen es lerier unumgänglich, dass die Stromversorgung m der Gemeinde Heibgenroth am Sonntag, 02.07.2006, von 5J0 Uhr bis 8.30 Uhr unterbrochen wird. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Stromabschaltung im Zuge von Wartungsarbeiten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ch weise nochmals darauf hin. dass am Sonntag. 02.07.2006 von ca. 5.30 Uhr bis ca 8 30 Uhr Wariungaarbeften an den elektrischen Versorgungsanlagen m der gesamten Ortslage m Heiiigenroth anstehen. Die KEVAG weist darauf hm. dass während dieser Arbeiten die Stromversorgung unterbrochen wird.
Erich Herbst. Ortsbürgermeister
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
-dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081
2. Satzung der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen zur Änderung der Hauptsatzung
vom 04.12.2004
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GVBI. S. 98) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBI. S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 12. Oktober 1999 (GVBI. S. 325). die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
§1
§ 5 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
§ 5 Beigeordnete
Die Ortsgemeinde hat drei Beigeordnete.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend am 12.06.2006 in Kraft.
56412 Ruppach-Goldhausen, 21.06.2006 (S.)
Ortsgemeinde Gerold Sprenger
Ruppach-Goldhausen Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkett der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes. der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ruppach-Goldhausen. 21.06.2006 (S.) Sprenger
Ortsbürgermeister
Musikverein Heiiigenroth
jeden Donnerstag ab 20.00 Uhr Aüf Wtte: Fr., 25.08. - So.. 27.08. Vereinsausflug Mters Infos: www.mv-heibgenroth.de.
Kontakt: mv-heiiigenroth Oweb.de
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiiigenroth
^n macht stark!
Jugendfeuerwehr Heiiigenroth sucht Verstärkung. Interessiert?
Jjj" du mindestens 10 Jahre alt bist, wohnst in Heiiigenroth. Ruppach- «Anausen oder Boden, melde dich beim Jugendfeuerwehrwart Micha- a&dt (Tel. 02602/2395 ab 18.30 Uhr oder mchael.eidtOhul.de).
JC Heiiigenroth
'•tondssplele
kommenden w <x*« n «nde finden folgende Verbandsspiele auf unse- statt: Freitag, 30.06.2006.15.00 Uhr. Bambini gern. A. TC Hei- Wnroth - TC Staudt; Sonntag. 02.07.2006,9.00 Uhr: Herren B. TC Hei- ywoth ||. tc Mallendarer Berg. Unsere Herren 40 sind am Sonntag Koblenz-Asterstein zu Gast. Alle die Lust. Zeit und Interesse am 'sspori haben, heißen wir herzlich auf unserer Anlage willkommen.
Fu S (S. He,l9enr0th/Ahrbach/Glr0d
WaH O-Jugend
JJMJtwoch 05.07. und 12.07. jeweils um 17.30 Uhr findet eir Mm ,Uf d'« Saison 2006/2007 auf dem Rasenpiatz in Groß
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 12.06.2006
Nachrückendes Ratsmitglied verpflichtet und Hauptsatzung geändert
Der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen, Herr Klaus Wirth, hat schriftlich sein Ratsmandat mit Ablauf des 31.05.2006 nieder gelegt.
Als nächster Bewerber wurde auf Grund der bei der Kommunalwahl auf ihn entfallenen Stimmen Herr Marcell D'Avis in den Ortsgemeinderat berufen.
In der Jüngsten Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Gerold Sprenger Herrn D'Avis per Handschlag als Ratsmitglied.
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Nachfolgeregelung hinsichtlich des Amtes des Ersten Beigeordneten wurde angeregt, künftig die Zahl der Beigeordneten auf drei festzulegen. Bisher hatte die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen zwei Beigeordnete.
Gemäß der einschlägigen Rechtsnorm ist die Zahl der Beigeordneten in der Hauptsatzung festzulegen.
Der zuständige Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herr Timo Maier hatte hierzu eine Beschlussvorlage sowie einen Satzungsentwurf vorbereitet.
Nach entsprechender Beratung fasste der Ortsgemeinderat mehrheitlich den Beschluss, der Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Die beschlossene Änderungssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht werden. Ehrenamtliche Beigeordnete gewählt
In der vergangenen Sitzung wurden der Erste Beigeordnete sowie zwei weitere Beigeordnete in getrennten Wahlgängen gewählt.

