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Nr. 26/2006

^nblatl VG Montabaur

Tankten und die Abmarkung dar Grenzpunkte wurde den anwe- ^J^peraonen und Stellen, siebe Anlage 1, erläutert SSden keine Bedenken geäußert iEnt»ch«ldung der öffentlichen Vermeeeungettelle 1 bestehenden - und die neuen - Flurctücksgrenzen werden entspre- Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt.

^Übernahme der Ergebnisse der Grenzbestimmung in das Liegen- ttJaftskataster^ der öffen,ltch e n Vermessungsstelle veranlasst f^markung der GrenzpunWe

t. ßrenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nr ^Lbstabe c - wie in der Skizze dargestellt - abgemarkt. 0« Übematv Ergebnisse der Abmarkung in das Liegenschaftskataster wird von ** öffentlichen Vermessungsstelle veranlasst.

0- Grenzniederschrift ist inder Zeit vom 03.07.2006 bis 14.07.2006 bei Ml Ing Martin Danzer, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Sjchstraße 1a > 56130 Bad Ems (öffentliche Vermessungsstelle) ausge- Ml und kann wahrend der Dtenststunden (Montag bis Freitag von 10.00 iw bä 12 00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung) Umsehen werden

M Verwaltungsentscheidung gilt nach §1 Abs. 1 des Landesverwal- (ungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBI. S. 308, BS 2010 - 3 ) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwattungs Verfahrensgesetz es nach Ablauf von 2 Wochen (ach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

bcMsbehelfsbelehrung:

Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch et bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipi.-Ing. Martin Dan­zer, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Blechstraße 1a. 56130 Bad Ems schrrftlch oder zur Niederschrift einzulegen.

Bad Ems, 23 06 2006 Dpi. -Ing. Marlin Dänzer

öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Blechstraße la. 56130 Bad Ems (öffentliche Vermessungsstelle)

Vereinsring

Am Montag. 03 07 2006, findet um 19.30 Uhr *n Bürgermeisteramt die nächste Veremsnngsitzung statt. Hierzu lade ch die Vereinsvorsitzenden herzlich ein

Erich Herbst. Ortsbürgermeister

Oie KEVAG informiert

Stromversorgung In der Gemeinde Heillgenroth wird unterbrochen Notwendige Arbeiten machen es lerier unumgänglich, dass die Strom­versorgung m der Gemeinde Heibgenroth am Sonntag, 02.07.2006, von 5J0 Uhr bis 8.30 Uhr unterbrochen wird. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stromabschaltung im Zuge von Wartungsarbeiten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ch weise nochmals darauf hin. dass am Sonntag. 02.07.2006 von ca. 5.30 Uhr bis ca 8 30 Uhr Wariungaarbeften an den elektrischen Versor­gungsanlagen m der gesamten Ortslage m Heiiigenroth anstehen. Die KEVAG weist darauf hm. dass während dieser Arbeiten die Stromversor­gung unterbrochen wird.

Erich Herbst. Ortsbürgermeister

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

-dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

2. Satzung der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen zur Änderung der Hauptsatzung

vom 04.12.2004

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän­dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GVBI. S. 98) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeord­nung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBI. S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 12. Oktober 1999 (GVBI. S. 325). die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hier­mit bekannt gemacht wird.

§1

§ 5 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

§ 5 Beigeordnete

Die Ortsgemeinde hat drei Beigeordnete.

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend am 12.06.2006 in Kraft.

56412 Ruppach-Goldhausen, 21.06.2006 (S.)

Ortsgemeinde Gerold Sprenger

Ruppach-Goldhausen Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hinge­wiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkett der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes. der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ruppach-Goldhausen. 21.06.2006 (S.) Sprenger

Ortsbürgermeister

Musikverein Heiiigenroth

jeden Donnerstag ab 20.00 Uhr Aüf Wtte: Fr., 25.08. - So.. 27.08. Vereinsausflug Mters Infos: www.mv-heibgenroth.de.

Kontakt: mv-heiiigenroth Oweb.de

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiiigenroth

^n macht stark!

Jugendfeuerwehr Heiiigenroth sucht Verstärkung. Interessiert?

Jjj" du mindestens 10 Jahre alt bist, wohnst in Heiiigenroth. Ruppach- «Anausen oder Boden, melde dich beim Jugendfeuerwehrwart Micha- a&dt (Tel. 02602/2395 ab 18.30 Uhr oder mchael.eidtOhul.de).

JC Heiiigenroth

'•tondssplele

kommenden w <x*« n «nde finden folgende Verbandsspiele auf unse- statt: Freitag, 30.06.2006.15.00 Uhr. Bambini gern. A. TC Hei- Wnroth - TC Staudt; Sonntag. 02.07.2006,9.00 Uhr: Herren B. TC Hei- ywoth ||. tc Mallendarer Berg. Unsere Herren 40 sind am Sonntag Koblenz-Asterstein zu Gast. Alle die Lust. Zeit und Interesse am 'sspori haben, heißen wir herzlich auf unserer Anlage willkommen.

Fu S (S. He,l9enr0th/Ahrbach/Glr0d

WaH O-Jugend

JJMJtwoch 05.07. und 12.07. jeweils um 17.30 Uhr findet eir Mm ,Uf d'« Saison 2006/2007 auf dem Rasenpiatz in Groß

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 12.06.2006

Nachrückendes Ratsmitglied verpflichtet und Hauptsatzung geändert

Der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen, Herr Klaus Wirth, hat schriftlich sein Ratsmandat mit Ablauf des 31.05.2006 nieder gelegt.

Als nächster Bewerber wurde auf Grund der bei der Kommunalwahl auf ihn entfallenen Stimmen Herr Marcell D'Avis in den Ortsgemeinderat berufen.

In der Jüngsten Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Gerold Sprenger Herrn D'Avis per Handschlag als Ratsmitglied.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Nachfolgeregelung hin­sichtlich des Amtes des Ersten Beigeordneten wurde angeregt, künftig die Zahl der Beigeordneten auf drei festzulegen. Bisher hatte die Ortsge­meinde Ruppach-Goldhausen zwei Beigeordnete.

Gemäß der einschlägigen Rechtsnorm ist die Zahl der Beigeordneten in der Hauptsatzung festzulegen.

Der zuständige Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur, Herr Timo Maier hatte hierzu eine Beschlussvorlage sowie einen Satzungsentwurf vorbereitet.

Nach entsprechender Beratung fasste der Ortsgemeinderat mehrheitlich den Beschluss, der Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zuzu­stimmen.

Die beschlossene Änderungssatzung wird in einer der nächsten Ausga­ben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht werden. Ehrenamtliche Beigeordnete gewählt

In der vergangenen Sitzung wurden der Erste Beigeordnete sowie zwei weitere Beigeordnete in getrennten Wahlgängen gewählt.