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Wochenblatt VG Montabaur

übernommen. Dies ist aus Gründen der Rechtssicherheit ^ .

klarheit sowohl für die Ortsgemeinde als Trägerin der Planungs' für die betroffenen Grundstückseigentümer sinnvoll, um Aus g 9 Schwierigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten bkizze.

Bebauungsplan

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Heiligenroth, 25.06.2006

Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet" der Ortsgemeinde Heiligenroth;

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 06.06.2006 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehen­de Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Erstellung eines Umweltbe­richts ist nicht erforderlich.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom

10.07.2006 -11.08.2006 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220. Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Heiligenroth, 26.06.2006 Ehch Herbst Ortsbürgermeister

Ortsübliche Bekanntmachung über die Öffentliche Bekanntgabe

der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Heiligenroth In der Gemarkung Heiligenroth,

Flur 29, Flurstücke: 2717, Lagebezeichnung: Ober der Gewann,

Flur 30, Flurstücke: 2753, 2758, Lagebezeichnung: Sailersbitz wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass der Schlussvermessung der Rettungswege nach Ausbau auf Antrag der DB Projekt Bau GmbH. Nie­derlassung Mitte, Hahnstraße 52, 60528 Frankfurt/Main bestimmt und abgemarkt. Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 08.06.2006 ein Grenztermin durchgeführt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetzes über das amtliche Ver­messungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwal­tungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Nr.;

1. Grenzbestimmung

a) Ergebnis der Grenzermittlung

Die im Liegenschaflskataster nachgewiesenen Flurstückagrerttn,, Grenzpunkte wurden - wie in der Skizze dargestellt • in die örflichffi!!' 1 tragen und mit den Vorgefundenen Grenzmarken und Qrenzeinrictw gen verglichen.

Es ergaben sich, wie in der Skizze dargestellt, folgende Abweichung*.. Die Abweichungen werden durch die nachfolgenden Zerlegungsvenn«, sungen bereinigt.

Die neuen Flurstücksgrenzen wurden - entsprechend dem Antrag. mw, Anzeige der Eigentumennnen, Eigentümer und Erbbauberechttg^^T; 1 u.a. in der Örtlichkeit - wie in der Skizze dargesteltt- festgelegi w

b) Anhörung

Das Ergebnis der Grenzermittlung und die beabsichtigte Entscheidim über die Bestimmung der Flurstücksgrenzen, der WiederherstelgngyJ Grenzpunkten und die Abmarkung der Grenzpunkte wurde den anv»! senden Personen und Stellen, siehe Anlage 1, erläutert.

Es wurden keine Bedenken geäußert.

c) Entscheidung der öffentlichen Vermessungsstelle

Die bestehenden - und die neuen - Flurstücksgrenzen werden entspre­chend dem Ergebnis der Grenzermrftlung. wie in der Skizze dargestett festgestellt

Die Übernahme der Ergebnisse der Grenzbestimmung In das Liegen, schaftskataster wird von der öffentlichen Vermessungsstelle veranlasst

2. Abmarkung der Grenzpunkte

Die Grenzpunkie werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nr 1 Buchstabe c - wie in der Skizze dargestellt - abgemarkt. Die Übema/v me der Ergebnisse der Abmarkung in das Liegenschaftskataster wird von der öffentlichen Vermessungsstelle veranlasst.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 03.07.2006 bis 14.07.2006 be Dipl Ing Marlin Dänzer. öffentlich bestellter Vermessungslngenieu Bleichstraße 1 a. 56130 Bad Ems (öffentliche Vermetsungsstsiijai* gelegt und kann während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13 00 bis 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach §1 Abs. 1 des Landesverwal- tungsverfahrensgesetzes vom 23 Dezember 1976 (GVBI. S. 306, BS 2010-3) m der jeweils geltenden Fassung m Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwattungsverlahrensgesetzes nach Ablauf von 2 Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann mnerhab enes Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Oer Wider­spruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Marlin Dän- zer, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Bleichstraße 1a, 56130 Bad Ems schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bad Ems. 23 06 2006 Dpi. -Ing. Martin Mm

öffentlich bestellter Vermessungsingerm Bleichstraße 1 a. 56130 Bad Ems (öffentliche Vermessungssteh)

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Ortsübliche Bekanntmachung über die Öffentliche Bekanntgabe

der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen In der Gemeinde Heiligenroth In der Gemarkung Heiligenroth,

Flur 16, Flurstücke: 1313,1314,1315, Lagebezeichnung: Mengweide, wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass der Schlussvermanungdei Rettungswege nach Ausbau auf Antrag der DB Projekt Bau GmbH, Ne- dertassung Mitte, Hahnstraße 52. 60528 Frankfurt/Main bestimmt md abgemarkt Über die Bestimmung und Abmarkung der Fiurstückegrenzsn wurde am 08.06 2006 ein Grenrtermin durchgeführt.

Gemäß § 17 Abs 3 Satz 3 des Landesgesetzes über das amtliche Ven messungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572 . BS 219-1) werden den Eigentumennnen, Eigentümer und ErbbaubertcM ) 9' ten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren,öeVfr- waitungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. Der Teil der im Grenztermin angeferiigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

1. Grenzbestimmung a) Ergebnis der Grenzermittlung

Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstucksgrenzwu™ Grenzpunkte wurden • wie in der Skizze dargestellt • in die tragen und mit den Vorgefundenen Grenzmarken und Grenzew*’ 1 ' 1 *' gen verglichen.

Es ergaben sich, wie in der Skizze dargestellt, folgende Abwechuhfl^ Die Abweichungen werden durch die nachfolgenden Zerlegungsvsfln* - sungen bereinigt.

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dargestellt — t Die Eigentümerinnen. Eigentümer und Erbbauberechtlflen zu Nh-' verzichten auf die Ermittlung der zukünftig weglallenden Fluf8tö< SL s zen und erkennen für diese wegfallenden Grenzen den Kaiastsmaen*'“ als richtig an. b) Anhörung

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