Wochenblatt VG Montabaur
„Reimport von Verkehrsrisiken
Dass EU-Führerscheine auch dann uneingeschränkt anerkannt werden müssen, wenn hierzulande eine medizinischpsychologische Untersuchung (MPU) erforderlich wäre, empört Experten.
Wer in Deutschland wegen Alkohol- oder Drogenproblemen als ungeeignet zum Fahren gilt, kann nach Ablauf der Sperrfrist in Nachbarländern eine neue Fahrerlaubnis erwerben und damit wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Die in diesen Fällen bisher übliche MPU („Idiotentest") durch deutsche Fahrerlaubnisbehörden hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für unzulässig erklärt.
Im aktuellen Fall hatte der EuGH einem Kläger mit Wohnsitz in Österreich Recht gegeben. Der hatte nach Entzug seiner deut
schen Fahrerlaubnis und Ablauf einer 18 Monate langen Sperrfrist einen neuen Führerschein in Österreich erworben. Das Landratsamt München hatte seinen Antrag auf Umschreibung der österreichischen Fahrerlaubnis in eine deutsche abgelehnt. Grund: Es bestünden seit dem Entzug Zweifel an seiner Fahreignung, die nur durch eine bestandene MPU ausgeräumt werden könnten. Dies lehnten die Luxemburger Richter mit dem Hinweis auf die abgelaufene Sperrfrist und die in Österreich erfolgte verkehrspsychologische Untersuchung ab.
110 000 Kandidaten für den „Idiotentest"
Grund für den Verlust der Fahrlizenz kann zum Beispiel eine Autofahrt mit mehr als 1,6 Promille sein oder Promille-Wieder-
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holungsfahrten. Ein weiterer Anlass: Wer unter Einfluss von Drogen hinter dem Steuer erwischt wird, muss ebenfalls seine Fahreignung begutachten lassen. Schließlich fallen darunter auch notorische Raser (Punktetäter) sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen im Straßenverkehr aufgefallen sind. Insgesamt müssen sich in Deutschland jährlich etwa 110 000 Personen der MPU unterziehen. „Davon sind etwa zwei Drittel alkoholbedingt", so Gerhard Laub, Verkehrspsychologe beim TÜV Süd.
"Reimport
von Verkehrsrisiken"
Unter diesem Aspekt sieht Laub das Urteil als Freischein zum „Reimport von Verkehrsrisiken". Denn diese 110 000 Fälle seien zwar gemessen an der Gesamtzahl der Autofahrer (etwa 60 Millionen in Deutschland) gering. Von ihnen gehe aber ein sehr hohes Risiko aus, so Laub. Tendenziell steige beispielsweise mit der Schwere der Unfälle der Anteil alkoholisierter Beteiligter. Und in vielen europäischen Län
dern gäbe es keine der MPU verj gleichbare Untersuchung.
Fester Wohnsitz im AuslarJ nicht nötig j
Mit einem anderen Urteil des EuGH aus dem Jahre 2004[ sincf dem Missbrauch Tür und Toil geöffnet. Hintergrund: Zwar isr laut Führerscheinrichtlinie derEU j der Erwerb einer Fahrerlaubnis in f einem Land an einen festen^ Wohnsitz dort gekoppelt (min# destens 185 Tage), aber ist dM Führerschein einmal ausges®^ gilt diese als erfüllt. Deutsdj|T Behörden dürfen das nachträcp lieh nicht überprüfen. Zuletz handhabten einige östliche{j Nachbarländer die Wohnsitze^ fordernis äußerst lax, so da&sidi dort Führerscheinreisenzueinemi echten Geschäft entwickelten. I Diese Art von „FührerscheintoH- rismus" gefährde die VerkejirssJjJ cherheit, so der ADAC. V I||p Der Automobilclub forderflcW|*i^ halb effektive Gegenmaßnato®^ bis hin zu VertragsverletzjWj
verfahren bei der E uro P^^|fc Kommission gegen Ausstelffl^J^ Staaten, die die Wohnsitzerfor-
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