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Wochenblatt VG Montabaur

Reimport von Verkehrsrisiken

Dass EU-Führerscheine auch dann uneingeschränkt aner­kannt werden müssen, wenn hierzulande eine medizinisch­psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich wäre, em­pört Experten.

Wer in Deutschland wegen Al­kohol- oder Drogenproblemen als ungeeignet zum Fahren gilt, kann nach Ablauf der Sperrfrist in Nachbarländern eine neue Fahrerlaubnis erwerben und damit wieder am Straßenver­kehr teilnehmen. Die in diesen Fällen bisher übliche MPU (Idi­otentest") durch deutsche Fah­rerlaubnisbehörden hat der Europäische Gerichtshof (Eu­GH) für unzulässig erklärt.

Im aktuellen Fall hatte der EuGH einem Kläger mit Wohnsitz in Österreich Recht gegeben. Der hatte nach Entzug seiner deut­

schen Fahrerlaubnis und Ablauf einer 18 Monate langen Sperr­frist einen neuen Führerschein in Österreich erworben. Das Land­ratsamt München hatte seinen Antrag auf Umschreibung der österreichischen Fahrerlaubnis in eine deutsche abgelehnt. Grund: Es bestünden seit dem Entzug Zweifel an seiner Fahr­eignung, die nur durch eine bestandene MPU ausgeräumt werden könnten. Dies lehnten die Luxemburger Richter mit dem Hinweis auf die abgelaufe­ne Sperrfrist und die in Öster­reich erfolgte verkehrspsycholo­gische Untersuchung ab.

110 000 Kandidaten für denIdiotentest"

Grund für den Verlust der Fahr­lizenz kann zum Beispiel eine Autofahrt mit mehr als 1,6 Pro­mille sein oder Promille-Wieder-

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holungsfahrten. Ein weiterer Anlass: Wer unter Einfluss von Drogen hinter dem Steuer erwi­scht wird, muss ebenfalls seine Fahreignung begutachten las­sen. Schließlich fallen darunter auch notorische Raser (Punktetä­ter) sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen im Straßenverkehr aufgefallen sind. Insgesamt müssen sich in Deutschland jährlich etwa 110 000 Personen der MPU unterzie­hen.Davon sind etwa zwei Drit­tel alkoholbedingt", so Gerhard Laub, Verkehrspsychologe beim TÜV Süd.

"Reimport

von Verkehrsrisiken"

Unter diesem Aspekt sieht Laub das Urteil als Freischein zum Reimport von Verkehrsrisiken". Denn diese 110 000 Fälle seien zwar gemessen an der Gesamt­zahl der Autofahrer (etwa 60 Mil­lionen in Deutschland) gering. Von ihnen gehe aber ein sehr hohes Risiko aus, so Laub. Ten­denziell steige beispielsweise mit der Schwere der Unfälle der Anteil alkoholisierter Beteiligter. Und in vielen europäischen Län­

dern gäbe es keine der MPU verj gleichbare Untersuchung.

Fester Wohnsitz im AuslarJ nicht nötig j

Mit einem anderen Urteil des Eu­GH aus dem Jahre 2004[ sincf dem Missbrauch Tür und Toil geöffnet. Hintergrund: Zwar isr laut Führerscheinrichtlinie derEU j der Erwerb einer Fahrerlaubnis in f einem Land an einen festen^ Wohnsitz dort gekoppelt (min# destens 185 Tage), aber ist dM Führerschein einmal ausges®^ gilt diese als erfüllt. Deutsdj|T Behörden dürfen das nachträcp lieh nicht überprüfen. Zuletz handhabten einige östliche{j Nachbarländer die Wohnsitze^ fordernis äußerst lax, so da&sidi dort Führerscheinreisenzueinemi echten Geschäft entwickelten. I Diese Art vonFührerscheintoH- rismus" gefährde die VerkejirssJjJ cherheit, so der ADAC. V I||p Der Automobilclub forderflcW|*i^ halb effektive Gegenmaßnato®^ bis hin zu VertragsverletzjWj

verfahren bei der E uro P^^|fc Kommission gegen Ausstelffl^J^ Staaten, die die Wohnsitzerfor-

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