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Montabaur

Nr. 25/2006

;f1 vom !n durch

Ordnung d, unab- nte Ver- 'inzuhal- lehmigte 2 Perso­uhalten,

rnd Ret- fte, Ord- oranstal- misteren

her Ver- riebsan- s dieser

ltll sorgen Das gleiche gilt für die Benutzuna rinr e f -u, KraSKg ordnungsgernäßauf efgene^sten zu e 6 ? 8 8m Ta 9

»Trager/8eauftragten an den Nutzer ausaphw U x entSOrgen - fjirfiaus dürfen nur für den gewollten Zweck qemS 6 Schlüsse l ßW desTrä f rs u " d Müssen nachAbFa!2X fff*"- Sie Stauungen zuruckgegeben wer-den. Verluste JinT Ubun 9szei- l^Bine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt Bei U JL V ? rZÜglich hla leistet der Nutzer im Rahmen der gesetzhch® o erlust 0cj er iersatz. Für Folgeschäden haftet der NutSr nK ße ! timmun * famr- und -rückgabe ist schriftlich zu dokumS ® b n 6nfa,,s - Die

% technischen Einrichtungsgegenstände/Anfaqen S' e

:,mrofonanlage, Buhnenvorhang, Heizunqs/Ä 2 B Ver ' dürfen nur vom Trager/Beauftragten be-dient o 9san,a 9 e * f die Bedienung der technischen EinrichtunqsaeaZ^'f 011 ^ vom Veranstaltung benötigt werden, so hat eSfSf a t nd t /Anla 9en

t sr zu bean,ra9en -« ^ -««ÄstÄ

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«von anderen Speisen usw. ist nur in den hS2 ten VOn Re »sch, * (Küche) erlaubt. n aen h,er2u vorgesehenen

jmfang und Voraussetzungen der kostenfreien Ben.»

»Bürgerhaus und zugewiesene Räume mit

iund des Schankraumes stehen den Nutzem fn?Z* hme jedoch der

sowie für den Ubungsbetrieb kostenfrei zurVedünnnn W che Nut

3 genehmigen. 'kann'der

S a0Ch " W a9 " die ihren

Habhängig von einer entgeltfreien Nutzung des Bürgerhauses sind scfianfallende Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verun- jungen von den Nutzern zu tragen, ftstsetzung Benutzungsentgelt

«den Fällen, in denen die Benutzung aufgrund dieser Benutzungs­gignichtkostenfrei ist, wird für die Benutzung ein Entgelt nach Anla- I,Entgelte für die Nutzung des Bürgerhauses in der Ortsgemeinde Jrfersliausen dieser Benutzungs-ordnung erhoben.

Idem Benutzungsentgelt sind gewöhnliche, zweckentsprechende Jrtosten (z.B. Heizung, Strom, Wasser usw.) abgegolten. tos Benutzungsentgelt kann auf Antrag aus wichtigem Grunde vom . ^Beauftragten teilweise oder ganz erlassen werden; insbesondere t auf die iittltätigkeitsveranstaltungen.

lführung jk s Benutzungsentgelt ist nach Weisung des Trägers/Beauftragten

Isfehten.

i behan- gelegen- lere des f beson- eitragen, irhauses

ie seiner sntar auf leiden.

sbeshaf- t verant- ingenfür

ihtungen

rbenden

mahmeh

werden.

ugeben. nolfreien flichtung en. Inso* iem Trä- bindlich. ibzusch-

levanten :u leisten iGeneh- ul A usw.) Abgaben »rechtigti nstitutio- tung der

pgewoll - ,) erfolgt

gerhau®

pd Türen

l

, genutz-,

inigt- Bei

ieschirrs

r für eine assreini-

terTräger/Beauftragte überlässt dem Nutzer das Bürgerhaus und Büge Räume, Außenanlagen, Zuwegungen sowie das Inventar zur tag in dem Zustand, in dem es sich befindet. Der Nutzer ist ver­riet, das Inventar jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungs- pi3e Beschaffenheit für den ge-wollten Zweck zu überprüfen. Er stellt rer, dass schadhafte Baulichkeiten, Zuwegungen, Außenanlagen, ertar und Anlagen nicht benutzt werden. Ein nicht ordnungsgemäßer Sud des Inventars ist bei der Übernahme durch den Nutzer anzuzei- t Eine verspätete Anzeige solcher Schäden geht zu Lasten des Nut­end verursacht dessen Haftung für die ordnungsgemäße Rückgabe Inventars.

üer Nutzer haftet für alle Schäden, die dem Träger/Beauftragten an Verlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen und ^Inventar durch die Benutzung entstehen gemäß den gesetzlichen pimungen.

|)er Nutzer stellt den Träger/Beauftragten von etwaigen Haftpflichtan- !, toi seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besu- seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im wmenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Gera­der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen. f !Öer Nutzer hat bei Abschluss des Benutzungsvertrages nachzuwei- «$ er über eine ausreichende Haftpflicht-/Veranstalterhaftpflicht- wierung verfügt, durch welche auch die Haftungsrisiken aus der Nut­zte Bürgerhauses sowie die Freistellungsansprüche und Mietsacn- Tj en abgedeckt werden. Auf Verlangen des Trägers/Beauftragten hat Flitzer einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

räger/Beauftragte kann auf Antrag des Nutzers auf den Ab- ^vss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung verzichten.

Träger/Beauftragte haftet gegenüber dem Nutzer gemäß den glichen Bestimmungen.

«Haftung des Trägers als Grundstückseigentümer für den sicheren n us,and von Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt unberührt. er Träger/Beauftragte haftet nicht für das Abhandenkommen oder irgendwelcher Art an vom Nutzer eingebrachten Gegenständen, :, ro be etc - Bin Aufbewahrungsvertrag kommt nicht zustande, Ä nstände dauerhaft in den Räumlichkeiten gelagert werdeix Fur Jn, d, e durch eingebrachte Gegenstände, Garderobe etc. verur- rrien, haftet der Nutzer.

hattet für einen außergewöhnlich hohen, von »hrnv-

^Verbrauch von Wasser. Gleiches gilt für anfallende Abwas ^ull-/Sperrmüllkosten.

kleiner Saal

großer Saal

Halle

komplett

ortsanatsal^e Nutzer

100,00

130.00

200,00

.

Nutzungsgebühr bei Beerdfaunoskaffee

Dauschal 50.00

vereinsJnteme Veranstiltunaen

45,00«

zusatrkosten:

Reinigung durch dl e

Ortsgemeinde

30,00

50,00«

65,00«

Kaution

100,00

150,00«

250,00«

Einsatz Hallenwart

pro angefangene Stunde 14,-

varstoß gagan Vereinbarungen aus dem Vartrag 1 Vartraasstrala f

100,00

je nach Veranstaltung im Ermessen des Bürgermeisters (bis zu 500,00)

§ 10 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 23.06.2006 in Kraft.

56412 Nentershausen, 24.05.2006 Hans-Jürgen Greiser

Ortsgemeinde Nentershausen Ortsbürgermeister

Anlage 1 zur Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in der Ortsgemeinde Nentershausen

Entgelte für die Nutzung des Bürgerhauses in der Ortsgemeinde Nentershausen

Entgelte für Nutzung bei Veranstaltungen kultureller Art Nutzung gilt für:

Geburtstage: 40-50-60-65-70 usw.

Hochzeiten: grüne, Silber, gold usw.

Kommunion: durch Auswahlverfahren Andere: auf Beschluss

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Rasen- und Tennenplatz gesperrt

Wegen notwendigen umfangreichen Pflegemaßnahmen sind die beiden Plätze in der Zeit vom 06. Juni - 05. August 2006 (einschl) Rasenplatz, vom 03. Juli - 21. Juli 2006 Tennenplatz für jegliche Nutzung gesperrt. Zur Vermeidung von unnötigen Kosten , die zu lasten der Allgemeinheit gehen, bitte ich um Beachtung.

Namen von Personen , die diesen Hinweis missachten, bitte ich mir mit­zuteilen. Im voraus vielen Dank für das Verständnis.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Freitag, 23.06.2006, um 19.00 Uhr statt.

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

donnerstags..von 18.00 bis 20.00 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224

Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niedererbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nieder­erbach findet am Freitag, dem 23. Mai 2006, um 19.30 Uhr im Haus Erlen- bach statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aus­gaben für das Haushaltsjahr 2005

2. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur 1. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswe­sen

3. Beschallungsanlage; eventuelle Erweiterung

4. Auftragsvergabe zum Ausbau der Born- und Hahnstraße '

5. Mitteilungen und Anfragen

6. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit; vorsorglich

2. Mitteilungen und Anfragen

56412 Niedererbach, 16.06.2006 Ortseifen

Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Kosten für den Container am Friedhof sind in der letzten Zeit so enorm gestiegen, dass diesbezüglich eine Neuregelung erfolgen muss. In Anbetracht der Möglichkeit, Strauch- und Baumschnitt auf dem Schred-

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