Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 23/»
Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur, Samstag, 17.06.2006, stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemein e inae-
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit ei ^ r m e 'ff. d ab 2 ulfjfern richteten Sammelstelle umweltgefährdende Problem und zwar in Montabaur, Eichwiese. „„ur^häHii-
Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort um che Problemabfälle aus Haushalten, wie z.B Lackmckstende, Farbres e, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikame ■ batterien etc. kostenlos angenommen. Folgende Abfal noch kostenpflichtig angenommen werden: . .
Feuerlöscher = 5 €/Stück, Ölradiatoren = 5 €/Stuck, Autobatterien b^ 88 Ah = 3 €/Stück, Autobatterien über 88 Ah = 5 €/ St uek, Leu Stoff röhren können in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 StucKj kostenfrei abgegeben werden. Größere Mengen vor allem aus bebetrieben müssen in Moschheim abgegeben werden.
Ab sofort werden auch Elektro- und Elektronikkleingeräte wie z.B. Föhn, Rasierapparat, Staubsauger, Kaffeemaschinen etc. Umweltmobil angenommen, jedoch nur in haushaltsüblichen Mengen. Dies gilt nicht für größere Elektrogeräte wie Fernseher, PC una ähnliches. Diese Geräte werden weiterhin auf Anruf hin kostenlos bei Privathaushalten abgeholt.
Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Frittierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederven/vertung zugeführt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!). Des Weiteren können hier Korken abgegeben werden, die ebenfalls in die Wiederverwertung gelangen.
Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobilen i leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses
Kassenbon vom Kauf des Motoröls gut auf und bestehen S ie auf der Rück
nahme des Altöls im Geschäft.
Besonders wird noch darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können.
Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Management- Gesellschaft Rheinland Pfalz mbH Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 34,55130 Mainz, Tel. 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim, Abfallwirtschaft GmbH, 57638 Neitersen, Tel. 02681/802-800 bzw. anderen für die Entsorgung von Problemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen, unmittelbar in Verbindung setzen.
Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen Dritter, vor allem Kinder, und der Umwelt vermeiden zu helfen.
Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliefern. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel. 02602/6806-55.
Die Verwaltung informiert
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
F reita g.08.00 bis 12.30 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag - Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
£ reita 9.08.00 bis 12.30 Uhr
Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
..und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag. 0 8.00 bis 12.30 Uhr
..und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag . 0 8.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192
Zimmer 221, Telefonnummer.Ü02602/126-191
M 6 ^ t^b° n ^ oc ^ er *b* a tt b e ' der Verbandsgemeindeverwaltung
Zimmer 21 (Rathaus Altbau - 2. Stock)
Redaktionsschluss ist montags. ' ■, c i
Tel.: 02602/126-106 ib.JUUhr
Fax: 02602/126-255
E-Mail: Wochenblatt @montahflnr Hp
Achtung!
Vorgezogener Redaktionsschluss für die 24 kai I
(Fronleichnam) ender Woch e
Der Feiertag Fronleichnam macht es erfordert#* ^ tionsschluss für das Wochenblatt der 24 Kalenn en Rei zuverlegen. Alle Manuskripte, die in der 24 ^ , Oche voi 2006 veröffentlicht werden sollen, müssen dahe h^ 0 spätestens Donnerstag, 08. Juni 2006,18.00 Uh abgegeben sein. ’ ’ Uhr
«laut
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland Pfalz Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucho«„i. Rheinland Pfalz hat am 24.05.2006 eine Pressemitteilunn ' 1 „Lärmschutz beim Rasen mähen“ herausgegeben. “Lärmschutz: Rasen mähen - aber nicht zur falschen Zeit Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähpn -n Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielreqelnein T* um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden. y e nzul Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werfe ^ a dings nicht an Sonn- und Feiertagen. Hier wird seit einiqen JaES ■ mehr zwischen Benzin- und Elektromähern unterschieden Besond? mintensive motorbetriebene Rasenmäher dürfen von Privatperson/ in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden. Besonders'ä tensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer Schnittbreite von weniin 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei einer Schnittbreite, die kleiner affi* Zentimeter ist, 100 Dezibel überschreitet.
Wer nicht darauf angewiesen ist, in der Mittagszeit den Rasen zu hä oder nicht sicher ist, ob der Rasenmäher lärmarm ist, sollte seiner y_ bung eine Lärmpause von 13 bis 15 Uhr gönnen. Gemäht werden dafinl dieser Zeit nur, wenn das Gerät die Lärmgrenzen sicher nicht übe - schreitet; Rasenmäher tragen häufig ein Hinweisetikett. FürdiegeweL liehe Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit, der Gal
tenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen. ijiV
Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbri nungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laua bläser und -Sammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich nurwertf tags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werd^ Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen undi»; zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktioniere!: die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden oder für den gewerblra Bereich die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Geneh| gungsdirektionen (SGD) Nord oder Süd die Ansprechpartner.”
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