12
Wochenblatt VG Montabaur
der Hundekot unvermeidbar auf das Futter verteilt, so durch di®se
Verunreinigungen Krankheiten auf die Nutztiere u ®. . ^ t • e _ verstoß nen. Überdies kann von Hundekot verunreinigtes n M h f , d 9^
gegen europäische Futtermittelhygienevorschriften bedeuten, womrt f ^
7 ielle Einbußen für die betroffenen Landwirte verbunden sind, dehalter der seinen Hund auf landwirtschaftlich genutzten Flachen sein Geschäft verrichten lässt, begeht damit eine Sachbeschädigung.
Die Hundehalter sollten für die Entsorgung der Hinterlassenschaften Ihre vierbeinigen Freunde Sorge tragen. Vorbildlich können diese mit ei
i i_ArtfcAmt »A/nrrlön
Mozart und die Quantenmechanik
Scheinbare Gegensätze, die sich aber gegenseitig ergänzen, wie Prof. Ernst Peter Fischer in seinem Vortrag am 1. Juni 2006 in der Aula des Mons- Tabor-Gymnasiums verdeutlichen wird. Nicht erst seit dem „Einsteinjahr“ 2005 wird die Brücke zwischen Kunst und Wissenschaft geschlagen, bilden beide doch die Grundlage der klassischen humanistischen, ganzheitlichen Bildung.
Prof. Fischer, diplomierter Physiker, promovierter Biologe und habilitierter Wirtschaftshistoriker an der Universität Konstanz, mit verschiedenen Auszeichnungen geehrt, hat sich als Autor zahlreicher Bücher in den letzten Jahren immer wieder mit dieser Verbindung von „Kopf und Herz“ in anschaulicher Art auseinandergesetzt. Zahlreiche Veröffentlichungen und Bücher wie „Mensch und Kosmos“, „Einstein für die Westentasche“ oder „Einstein trifft Picasso und geht mit ihm ins Kino“ machen auch dem Laien verständlich, dass der Mensch die Quantenphysik ebenso mit dem Kopf verstehen wie die Musik Mozarts mit dem Herzen erfahren kann und damit Kunst und Wissenschaft ganz selbstverständlich zusammen gehören. Das Kulturforum des Mons-Tabor-Gymnasiums lädt mit „Mozart und die Quantenmechanik“ zu einem hoch interessanten Vortrag eines herausragenden und vielseitigen Wissenschaftlers ein. Beginn der Veranstaltung ist am 1. Juni 2006, um 20.00 Uhr. Der Eintritt beträgt 3,— Euro, für Schüler 2,— Euro.
Noch Plätze frei beim Bildungswerk Sport
Die Außenstelle Westerwald bietet Schnupperkurse für Inline-Skating, Nor- dic-Walking, Golf, Training im Fitness-Studio, Salsa sowie für Motorradfahrer Fahrsicherheitstraining und Touren durch Thüringen und in den Alpen. Interessiert? Dann einfach mit dem Außenstellenleiter Markus Böhm in Montabaur Kontakt aufnehmen.
Tel. 02602/2814 Fax -/2890, E-Mail: AS-Westerwald@Bildungswerks- port.de; Internet: www.bildungswerksport.de
Treffen der Spender der Stiftung-Bahn-Sozialwerk - Ortsstelle Westerburg
Die Spender der “Stiftung-Bahn-Sozialwerk” - Ortsstelle Westerburg treffen sich am Mittwoch, 31.05.2006, um 15.00 Uhr in der “Bergklause”, in Kaden. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Montabaur
,_LJ- 1
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der F
lereiXfweZ 26 ' 324 0d " ,26 ' 335 (BÜr ° deS
Fax-Nr. 02602/126-255 E-Mail-Adresse: KMies@montabaur.de Handy-Nr. 0160/90511966
vsiieiiuiune oeKannimachung
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Um ausschusses und des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt M
01 J “"' 2006 'Staungssaa,Sa
Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung
1. Haupt- und Finanzausschuss Beginn 16.00 Uhr
1 • Finanzangelegenheit
2 . Grundstücksangelegenheit
Stadtentwicklung Montabaur GmbH
4. Auftragsvergaben
5. Zuschussantrag
6. Organisationskonzept für die Kirmes in Montah
7. Mitteilungen und Anfragen ■
II. Haupt und Finanzausschuss / Umweltaucsck
Beginn: 17.30 Uhr huss
1 . Änderung der Satzung über das Friedhofs- unri
2 . Änderung der Friedhofsgebührensatzunq ° Bestat, i
3. Mitteilungen und Anfragen y
III. Bauausschuss Beginn: 18.00 Uhr
1. Bebauungspläne
2. Bauanträge/Bauvoranfragen
3. Antrag dar SPD-Fraktion
4. Antrag des Ortsbeirates Ettersdorf
5. Mitteilungen und Anfragen
Montabaur, 22.05.2006 Klaus Miss,
Hinweis auf Fraktionssitzung
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzau« Umweltausschusses und des Bauausschusses des 3 tarii SSJs > Montabaur am 01. Juni 2006 finden folgende Fraktion«!* ^ CDU: Montag, 29.05.2006, 18.30, im Sitzung
hauses (Altbau), Tel. 02602/126.241 9SSaa ^ Montag, 29.05.2006,18.30 Uhr, im Besprechung des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer IS 02602/126.121 erNr2
Montag, 29.05.2006, 17.30 Uhr, im Sozialraum rt« hauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr 30 i 126.242
Dienstag, 30.05.2006,20.00 Uhr, bei Herrn Reinhaidln Baumbacher Straße 70,56410 Montabaur-Elgei
SPD:
FWG:
BfM:
WG
Hatzmann
Montag, 29.05.2006, 19.00 Uhr, bei Frau Heike« mann, Judengasse 6, 56410 Montabaur Montabaur, 22.05.2006 Klaus Mies Stadtbiirgm
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur
für das Haushaltsjahr 2006 vom 22.05.2006
I.
Die Stadt Montabaur hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordi von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen,diei Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreisesais Sichtsbehörde vom 09.05.2006 hiermit bekanntgemacht wird: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.21.252.0(
in der Ausgabe auf.21.252.0t
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.5.360.0t
in der Ausgabe auf.'..5.360.0t
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.064.000,'
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hausltf wie folgt festgesetzt:
1 • Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer ..
b) für die Grundstücke (Grundsteuer ..
2. Gewerbesteuer:..
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des gebietes gehalten werden
für den ersten Hund.
für den zweiten Hund.
für jeden weiteren Hund.
§4 ’ . h
Die Personalkostenansätze des Sammelnachweises 1 sc Haushaltsjahr 2006 voraussichtlich aufzuwendenden mc ■ fähigen Zuschläge für die Bewilligung von Altersteilzeltvo Angestellten ein. Zahl der bewilligbaren Fälle: 2.
Genehmigung der Haushaltssatzung . ■ u r 20t
Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Hausha J 1.064.000,— € festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite X e[ie i Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (0^ ^ Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 u uns nicht vor.
Der in § 2 Nr. 2 der Haushaltssatzung für das H a usha J 1.175.000,— € festgesetzte Gesamtbetrag der ^ er P, nten |<r# gungen wird in Höhe der hierfür im Finanzplan eingep

