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Wochenblatt VG Montabaur

(2) Kostenfreie Benutzung wird jedoch nur den Nutzern währt, d'

Sitz im Gebiet des Buchfinkenlandes haben. anfallen-

(3) Unabhängig von einer entgeltfreien B .® n Jj tz h un9 ver unreinigungen von de Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigung

den Nutzern zu tragen.

§ 8 - Festsetzung Benutzungsentgelt Rnmitzunas-

(1) ln den Fällen, in denen die Benutzung aufgrund; d ^f n r J^ ac h Anla-

ordnung nicht kostenfrei ist, wird für die BenutzungemEntge'tnachAnia^

ge 1 “Entgelte für die Nutzung des Sportplatzgebaudes in der Ortsge meinde Horbach” dieser Benutzungsordnung erhoben. .

(2) Mit dem Benutzungsentgelt sind gewöhnliche, zwec P Nebenkosten (z.B. Heizung, Strom, Wasser usw.) abgegolten.

(3) Das Benutzungsentgelt kann auf Antrag aus wichtigem Grundes vom Träger erlassen werden; insbesondere bei Wohltatigkeitsveranstaltungen.

(4) Das Benutzungsentgelt ist nach Weisung des Trägers/Beauftragte zu entrichten.

§ 9 - Haftung

(1) Der Träger/Beauftragte überlässt dem Nutzer das Sportplatzgebauae und sonstige Räume, Außenanlagen, Zuwegungen sowie das Inventar zur Benutzung in dem Zustand, in dem es sich befindet. Der Nutzer i verpflichtet, das Inventar jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungs­gemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen. Er stellt sicher, dass schadhafte Baulichkeiten, Zuwegungen, Außenanlagen, Inventar und Anlagen nicht benutzt werden. Ein nicht ordnungsgemäßer Zustand des Inventars ist bei der Übernahme durch den Nutzer anzuzei­gen. Eine verspätete Anzeige solcher Schäden geht zu Lasten des Nut­zers und verursacht dessen Haftung für die ordnungsgemäße Rückgabe des Inventars.

(2) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die dem Träger/Beauftragten an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen und dem Inventar durch die Benutzung entstehen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Der Nutzer stellt den Träger/Beauftragten von etwaigen Haftpflichtan­sprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besu­cher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Gerä­te und der Zugänge zu den Räumen und Außenanlagen entstehen.

(4) Der Nutzer hat bei Vertragsabschluss nachzuweisen, dass er über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt, durch welche die Haf­tungsrisiken aus der Nutzung des Sportplatzgebäudes sowie die Frei­stellungsansprüche und Mietsachschäden abgedeckt werden. Auf Ver­langen des Trägers/Beauftragten hat der Nutzer einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

(5) Der Träger/Beauftragte kann auf Antrag des Nutzers auf den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung verzichten.

(6) Der Träger/Beauftragte haftet gegenüber dem Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Die Haftung des Trägers als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.

(8) Der Träger/Beauftragte haftet nicht für das Abhandenkommen oder Schäden irgendwelcher Art an vom Nutzer eingebrachten Gegenständen, Garderobe etc. Ein Aufbewahrungsvertrag kommt nicht zustande, auch wenn Gegenstände dauerhaft in den Räumlichkeiten gelagert werden. Für Schäden, die durch eingebrachte Gegenstände, Garderobe etc verur­sacht werden, haftet der Nutzer.

(9) Der Nutzer haftet für einen außergewöhnlich hohen von ihm ver­schuldeten, Verbrauch von Strom, Gas, Wasser. Gleiches gilt für anfal­lende Abwasser- und Müll-/Sperrmüllkosten.

§ 10 - Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 05.05.2006 in Kraft.

Ortsgemeinde Horbach / q rhmiHt

56412 Horbach, den 18.04.2006 Ortsbürgermeister (S)

Anlage 1 zur Benutzungsordnung für das Sportplatzgebäude in der Orts­gemeinde Horbach vom 05.05.2006:

Entgelte für die Nutzung des Sportplatzgebäudes in der Ortsgemeinde Horbach

1. Ortsansässige Horbacher Vereine Sportplatzgebaude

2. Horbacher Bürger. J

3. Auswärtige Bürger/Vereine. l

4. Gewerbliche Veranstaltungen und . u,uu t

Verkaufsveranstaltungen

Horbacher Bürger.

Auswärtige Bürger/Vereine"!!!!’.!!!'.!'"".Vnn !

Kaution je Veranstaltung (gilt nicht für lfd. Nr. 1) i nn nn ^

Verstoß gegen Vereinbarung aus dem Vertraq ; .100,00 €

(Vertragsstrafe). a

. 100,00 €

Schredderplatz

Koppel ist am 6. Mai erstmals geöffnet

Die Gemeinde hilft allen Grundstückseigentümern an^h . a- wieder bei der Entsorgung von Ast- undRs Snl h d,esem Jahr mit spürbaren Kosten für die GemeindPkaccr 180 ^^ J a 4 cfl wenn dies die Bürgerinnen und Bürger kostenlose für die rem^? 01 ! 181 ' Dieses für bot können wir nur fortführen, wenn alle sich an dieRan a | )e !h te i Ure An 9 e " Ab Samstag, 6.5. bis November kann an f Regeln halten -

zwischen ,0.00 und 12.00 Uhr wieder ÄftESSSt *£

lierige .

zäunten Bereich der Koppel zum schreddern einaoi Angebot gilt nur für Horbacher Einwohner und Zwecke. Es darf auch wirklich nur Ast- und Baum fähiges Material abgegeben werden. Schredderfäh' N destens fingerdick sind. Alles was dünner ist kan nommen werden. „Kleinzeug“ wie Hecken- oder Ra ' reste, Laub und ähnliches können dort nicht entsn« 1 ' gehören in die braune Mülltonne. Es dürfen auch iIW bis ca. 2 cbm abgelagert werden. Das Abladen vonrv 3 ^ «h Weg unterhalb der Koppel oder außerhalb der Um,- mnab ^l HorD unzulässig. er ^zaune,^ i,

Während der „Öffnungszeit“ von 2 Stunden wird winb F an ^ C Gemeinderates oder ein Gemeindearbeiter als Knnn i^P fürdl darauf achten, dass auch wirklich nur dickerer Ast

• oderE;

abgelagert wird, der zum schreddern geeignet ist w kommt, darf diesen wieder mit nach Hause nehmen n nach Bedarf mehrmals jährlich auf Kosten der Gemey ^ und an Interessenten kostenlos als Mulch abgegeben'? f; dieser nicht von der Gemeinde selbst für die eigenen A T wird. Es wird demnächst mitgeteilt, wann der überschS letzten Jahr geholt werden kann. U5S W

WAB holt Grünabfall am 8. Mai Der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) fährt . lieh Grünabfall ab, je einmal im Frühjahr und im Herbst. Näc^ ermin ist am kommenden Montag, 8. Mai. Zusätzlich werden’ auf der Mülldeponie in Meudt kostenlos bis zu 200 kg/Jahrr' Weitere Infos dazu im jährlichen Müllkalender oder bei dei ^ 02602/6806-0.

Uli Schmidt, Ortsfo

Musical

Eisbärhelfer sind am 9. Mai willkommen

Viele junge und ältere Horbacher wollen helfen, dass sich Lp 1 ne Eisbär am 20. Mai bei uns richtig wohl fühlt. Die HübingerR und der DRK-Ortsverein Daubach passen mit auf, damitihmri kenland nix passiert. Und auch der Jugendraum packt nebenii willigen Helferinnen und Helfern mit an. Kann da noch was sch' Eigentlich nicht! Damit auch alles wirklich optimal klappt, sin^ rinnen und Helfer unseres Open-Air-Musicals „Der kleine Ei© abschließenden Organisationsbesprechung am Dienstag,9.5 ,t Uhr im Gemeindehaus herzlich willkommen. Wer an dem Ter dert ist, aber bei der Helfereinteilung berücksichtigt werden# dingt vorher melden - am besten per E-mail an die Gemeinde. Achtung: wenn die Veranstaltung wie geplant auf dem Sportp; finden kann, gibt es an der Tageskasse noch ausreichend Kat

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Demenz toeinze

Seminar im Altenheim hilft Demenzkranke verstehen JJfltzt« „Demenziell veränderte Menschen besser verstehen undsiejsP’P 1 ; dern“ ist das Thema eines Tagesseminars am Mittwoch 10.5 ,h Ignatius-Lötschert-Haus. Die Veranstaltung soll dazu beitrage 1 te Menschen, ihre Krankheit und die Welt in der sie leben,zu Es geht also darum, wie wir Brücken zu unserer „Welt" baue«

Bei der Betreuung demenziell erkrankter Menschen darf aber 1 die Wertschätzung des und die Hilfe für den anderen im Vorderg hen, vielmehr muss auch die Sorge den Angehörigen gelten, las liehen rund um die Uhr Versorgung brennen pflegende Auf mals aus. Zu diesem Seminar sind deshalb insbesonderep’ Angehörige, aber auch alle anderen interessierten Mitbüig Mitbürger herzlich eingeladen. Sie haben auch die ! l

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Uli Schmidt, Ort»

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Kinderverein fij

Eltern aktiv für mehr Kinderaktivitäten im Dorf fcHor

Kinder an die Macht? Nein, soweit ist es in Horbach noc-. zumindest soll in den nächsten Jahren noch m e hr für 0,16 Jl .« rer Dorfgemeinschaft und bei Interesse auch d a rüber Einige engagierte Eltern möchten für die Kinder rnehrgI 9 ^ ten initiieren und durchführen. Nun hoffen sie auf vieie die dabei mitmachen und es bald im Dorf jede Va-; gibt. Demnächst wollen sie alle Interessenten zu einem und gemeinsam überlegen, wie ein richtig aktiver „Kin-;Pder entstehen kann und welche Aktivitäten im Dorf tot u fehlen. Sicher werden dabei viele kreative Ideen zu ' n V-* et wir werden einen Großteil davon auch umsetzen können. josten Aktion soll bereits jetzt gestartet werden: . glfl

Kinderbewegungsspiele ab 5. Mai im Buchfink^*

Lust und Laune auf Bewegung? Alle Kinder ab 2! 11/2 . 6 q Spiel und Musik sind ab Freitag. 5. Mai von 14.00 *» Buchfinkenzentrum (Turnhalle an der Grundschule) zu

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