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Nr. 17/2006

i a tt VG Montabaur

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Campingversicherung nur für Dauercamper

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3 KV bis^^rungsnehmer vor Schäden, die ^Kosten(ijj ^ aus Raub, Diebstahl, Einbruch- ie lhr fVt Jbstahl, räuberischer Erpressung, ;von dentö (toi, Blitzschlag, Feuer u. ä. ergeben. rlhr e%iÄzieller Schutz gegen Uber- hitem Tarfijehwemmung muss meist zusätzlich von wer»erworben werden. Voraussetzung für projah lf Se»icherung ist, dass der Wohn- inreini, m wagtest auf einem offiziellen Carn-

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Deutschland liegt. Der gelegentliche Camping-Urlaub an wechselnden Urlaubsorten ist nicht versichert. Ver­sichert sind Wohnwagen und Mobil­heime, Zelte und ähnliche Gegenstän­de, elektrische Geräte und sonstiges Inventar. Für Gegenstände, die nicht zum originären Campinginventar gehören, sind Zusatzversicherungen erforderlich. Die Höhe des jährlichen Beitrags errechnet sich aus dem aktu­ellen Zeitwert des Wohnwagens.

Quelle: www.versicherungen.de

Just married! Was Eheleute Überversicherungen wissen sollten

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Frisch'Vermählte denken eher ai Flitterwochen als an Versicherunger — gegeben, romantisch ist das The ma Versicherungsschutz nicht, trotz dem sollten sich Brautpaare aucl damit'beschäftigen", sagt Andrea Meinljardt vom Verband öffentliche Versicherer, „denn sie können mög licherweise Geld sparen." Manch Versicherungen bestehen doppell manche gelten für beide Ehepartnei manche verschlingen unnötig Geh und andere sollten zusätzlich abge schien werden. Auch steuerlicl ändere sich durch die Heirat einige: icken,PraÜ mein t’lVleinhardt.

Ehepaare können ihre monatlich Steuerlast verringern, wenn sie di richtigen Einkommenssteuerklasse' wählen. Welche Kombination di bessere ist, hängt davon ab, ob bei berufstätig sind oder nur ein Ehe Partner. Wenn beide verdienen, kön nen|ie wählen: entweder nehmei beide Steuerklasse IV oder eine Steuerklasse III und der andere V. J nachdem wie unterschiedlich di Emkornmen sind, kann sich die Waf der Steuerklassen auf die Steuerlas auswjrken. Hilfe gibt ein Merkblat des Bundesfinanzministeriums. E enthält eine Einkommenstabelle un ann unter www.bundesfinanzmini stcnum.de heruntergeladen werder

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ab. Der Staat bietet hier keinen aus­reichenden Schutz, wenn der erlern­te Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausgeübt werden kann. Das gilt vor allem für nach dem 1. Janu­ar 1961 Geborene. Sie haben keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch auf eine Erwerbsminde­rungsrente. Die zahlt höchstens noch 35 bis 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Als Zusatzversi­cherung lässt sich eine Berufsun­fähigkeitsversicherung kostengün­stig mit einer Renten- oder Kapital- Lebensversicherung kombinieren. Eine Lebensversicherung schützt die Hinterbliebenen. Welche Form der Lebensversicherung Sinn macht, hängt von den Lebensumständen ab. „Möglich ist eine reine Vorsorge für den Todesfall über die Risikolebens­versicherung oder in Kombination mit einer Altersvorsorge als kapital­bildende Lebensversicherung“, so Meinhardt weiter. Empfehlenswert ist auch die verbundene Lebensver­sicherung; sie sichert die Partner gegenseitig ab. Stirbt einer, erhält der andere die Versicherungssumme. Bestanden schon Lebensversiche­rungsverträge vor der Hochzeit, so ändert sich durch die Heirat zunächst nichts, denn die Verträge sind personengebunden. Soll der Ehepartner als bezugsberechtigte Person eingetragen werden, so ist das problemlos möglich.

Für Ehepaare genauso wichtig wie für Singles ist die private Haft­pflichtversicherung. Denn für selbst verschuldete Sach- oder Personen­schäden kann der Verursacher unbe­grenzt haftbar gemacht werden. Das kann Existenz bedrohende Ausmaße annehmen. Hat jeder Ehepartner

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bereits eine private Haftpflichtver­sicherung, dann ist das eine zuviel. Es genügt bei Paaren - das gilt auch für Lebensgemeinschaften ohne Trauschein - ein Vertrag für beide. Der jüngere Vertrag kann meist pro­blemlos gekündigt werden. Das glei­che gilt grundsätzlich auch für die Rechtsschutzversicherung. Das Schöne an Hochzeiten sind sicher­lich die vielen Geschenke. Familie und Freunde legen sich ins Zeug - da kann schon einiges an Wert Zusam­menkommen. Sei es der wertvolle

Familienschmuck oder das teure Tafelsilber. Fest steht, dass durch die Hochzeit der Wert des Hausrats steigt. Die Versicherungssumme der Hausratversicherung sollte dann entsprechend angepasst werden. Die Hausratversicherung sichert Schä­den durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Keinen Einfluss hat die Heirat auf eine bestehende Unfallversicherung. Sie ist personenbezogen.

Quelle: www.versicherungen.de