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Wochenblatt VG Montabaur

iebauungsplanverlahren wurde bereits 1997 eingeleitet und nach

\bschluss der Otienlage nicht mehr weitergefuhrt.

Machdem zwischenzeitlich im Planbereich ein Kinocenter sowie eine Auto­werkstatt angesiedelt wurden, soll die Planung nun mehr abgeschlossen

werden.

Durch die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln und der Einarbeitung von Nutzungsbeschränkun- —" wird gewährleistet, dass die angrenzenden Wohngebiete nur im Rah-

^ des Zumutbaren beeinträchtigt werden dürfen ümweltbencht muss nicht erstellt werden, da das Planverfahren vor 3 m 20 . 07.2004 eingeleitet und wahrscheinlich vor dem 20.07 2006 abge-

;hlossen sein wird

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»er Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze

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während der Kemarbeitszeit {montags, dienstags und mnw - 12.30 und 14 00 - 16 00 Uhr, donnerstags von 6 00 18 00 Uhr und freitags von 8.00 * 12.30 Uhr) von jedem««« m werden Jedermann kann über den Inhall 0ebauunoÄoi«^ , l ein 96s«lta,P^ ,? langen wanetA^^

Mit dieser Bekanntmachung tritt die besondere Vn**..« nach § 25 I Nr 1 BauGB in Kraft. a ^ Srect «**«z lJn .

2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung den«*« I Nr 1 und 2 BauGB bezeicbneten Verfahrens- und Formvr»«^ 4 %h unbeachtlich ist. wenn sie nicht innerhalb eines Jahrn*** 1 ^

Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde ^ fll %! worden ist wenond gemäci(,’

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- unn e I

ten ist darzulegen 00

3 Gemäß § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung für Rheinlarvtoi..- I

in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletztoftW 0 *^

Artikel 1 des zweiten Landesgeselzes zur Änderung komm.«,,. Nl

Vorschriften vom 22 12 1995 (GVBI S. 521 ff.) wird auSH^I

gendes hingewiesen Ä * r °®*rt auf Iqj.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form»*. '

dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande^!?^

sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Mann****,

zustande gekommen Dies gilt nicht, wenn 1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzuno rt* r migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachungrta/o!!*

verletzt worden sind oder *

vor Ablauf der m Satz 1 genannten Fnst die AufsichtobaMH.

Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung darMti^l Oder Formvorschnfien gegenüber der Gememdevema^T*^ Bezeichnung des Sachverhaltes, der dte VertetzunotM^aMi schriftlich geltend gemacht hat. ’» WB IP'*w»q|

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend oemadv M l ! auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Jedermann zung geltend machen. »we v«*

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{7.02.

Klaus Mies. Stadtbürgermeister

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äschlossen:

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ür den Bereich des Grundstücks Flur 54, Parzelle 49/3 - Teil des Bebau- ngsplanentwurfs “Westerwaldkaserne" der Stadt Montabaur - in der iemarkung Montabaur wird hiermit ein besonderes Vorkaufsrecht begrün-

let. i 2

Der Geltungsbereich dieser Satzung wird - grob dargestellt - wie folgt oegrenzt

- Im Osten: durch den Fahrweg Parzelle 52/3

- im Süden: durch die Koblenzer Straße > im Norden: durch die Parzelle 49/2

- im Westen: durch die Hunsrückstraße

Der Geltungsbereich ist außerdem in der beigefügten Pianskizze im Maß­stab 1:1000 eingetragen. Diese zeichnerische Darstellung ist Bestandteil

dieser Satzung.

§3

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

56410 Montabaur, 19.12.2005 (S.) Klaus Mies

Stadtbürgermeisler

linweis

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Klaus Mies Stac

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Montabaur, 19.12.2005

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Wegen der Wethnachtsfeiertage und des Jahreswecnse»

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Am 06. Januar findet die Jahreshauptversammlung 13

Gaststätte Tennishalle Montabaur statt.

. - herzlich etngsisv 8 "