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Wochenblatt VG Montabaur
iebauungsplanverlahren wurde bereits 1997 eingeleitet und nach
\bschluss der Otienlage nicht mehr weitergefuhrt.
Machdem zwischenzeitlich im Planbereich ein Kinocenter sowie eine Autowerkstatt angesiedelt wurden, soll die Planung nun mehr abgeschlossen
werden.
Durch die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln und der Einarbeitung von Nutzungsbeschränkun- —" wird gewährleistet, dass die angrenzenden Wohngebiete nur im Rah-
^ des Zumutbaren beeinträchtigt werden dürfen ümweltbencht muss nicht erstellt werden, da das Planverfahren vor 3 m 20 . 07.2004 eingeleitet und wahrscheinlich vor dem 20.07 2006 abge-
;hlossen sein wird
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»er Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze
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während der Kemarbeitszeit {montags, dienstags und mnw - 12.30 und 14 00 - 16 00 Uhr, donnerstags von 6 00 18 00 Uhr und freitags von 8.00 * 12.30 Uhr) von jedem««« m werden Jedermann kann über den Inhall 0ebauunoÄoi«^ , l ein 96s«lta,P^ ,? langen wanetA^^
Mit dieser Bekanntmachung tritt die besondere Vn**..« nach § 25 I Nr 1 BauGB in Kraft. a ^ Srect «**«z lJn .
2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung den«*« I Nr 1 und 2 BauGB bezeicbneten Verfahrens- und Formvr»«^ 4 %h unbeachtlich ist. wenn sie nicht innerhalb eines Jahrn*** 1 ^
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde ^ fll %! worden ist wenond gemäci(,’
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- unn e I
ten ist darzulegen 00
3 Gemäß § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung für Rheinlarvtoi..- I
in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletztoftW 0 *^
Artikel 1 des zweiten Landesgeselzes zur Änderung komm.«,,. Nl
Vorschriften vom 22 12 1995 (GVBI S. 521 ff.) wird auSH^I
gendes hingewiesen Ä * r °®*rt auf Iqj.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form»*. '
dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande^!?^
sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Mann****,
zustande gekommen Dies gilt nicht, wenn 1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzuno rt* r migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachungrta/o!!*
verletzt worden sind oder *
vor Ablauf der m Satz 1 genannten Fnst die AufsichtobaMH.
Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung darMti^l Oder Formvorschnfien gegenüber der Gememdevema^T*^ Bezeichnung des Sachverhaltes, der dte VertetzunotM^aMi schriftlich geltend gemacht hat. ’» WB IP'*w»q|
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend oemadv M l ! auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Jedermann zung geltend machen. »we v«*
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{7.02.
Klaus Mies. Stadtbürgermeister
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äschlossen:
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ür den Bereich des Grundstücks Flur 54, Parzelle 49/3 - Teil des Bebau- ngsplanentwurfs “Westerwaldkaserne" der Stadt Montabaur - in der iemarkung Montabaur wird hiermit ein besonderes Vorkaufsrecht begrün-
let. i 2
Der Geltungsbereich dieser Satzung wird - grob dargestellt - wie folgt oegrenzt
- Im Osten: durch den Fahrweg Parzelle 52/3
- im Süden: durch die Koblenzer Straße > im Norden: durch die Parzelle 49/2
- im Westen: durch die Hunsrückstraße
Der Geltungsbereich ist außerdem in der beigefügten Pianskizze im Maßstab 1:1000 eingetragen. Diese zeichnerische Darstellung ist Bestandteil
dieser Satzung.
§3
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
56410 Montabaur, 19.12.2005 (S.) Klaus Mies
Stadtbürgermeisler
linweis
— . _-..^Arlanor
Klaus Mies Stac
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Montabaur, 19.12.2005
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Wegen der Wethnachtsfeiertage und des Jahreswecnse»
pf0ben . «14 30^^
Am 06. Januar findet die Jahreshauptversammlung 13
Gaststätte Tennishalle Montabaur statt.
. - herzlich etngsisv 8 "

