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Nr. 51/2005
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«O dass eine meist recht guie Verständigung gewährleistet ist P' aChe onviramm aut eine schulische Initiative zurückgeht, ist es für Ihr l,d *Wsches Kind auf Zeit" verpflichtend, das zu Ihrer Wohnung ^liaoende Gymnasium zu besuchen. Schließlich soll der Aufenthalt ^ «fruchtbare Vorbereitung auf das Deutsche Sprachdiplom sein <h /Itonthalt bei Ihnen ist gedacht vom 22 April bis zum Beginn der ' rfpnen 2006 Für Fragen oder weitere Infos kontaktieren Sie bitte "ÜÜner Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart. Tel. 0711-22 21 401, Re 0711*22 21 402, e-mail: ute borgerOhumbokfteum de.
Lern- und Winzerverband bheinland-Nassau e.V.
klrblldungsveranstaMung des Kreisbauernverbandes Wester- lür die Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod " , weiteibildungsveranstattung für die o.g. Verbandsgemeinden fin- ' Samstag. 07 01 2006, um 10.00 Uhr in Wallmerod. Gasthof St ‘lertus statt Hierzu laden wir die bäuerlichen Familien recht herzlich ein.
»sordnung:
Agrarpoirfischer Bericht des Kreisvorsitzenden Heribert Metternich,
Arnshöfen
• Aussprache-
Agrar- und soziairechtliche Fragen
• Geschäftsführer Markus Mille -
• Aussprache •
Agrarförderung 2006
• Herr Giebeler. Kreisverwattung Montabaur •
• Aussprache -
Bericht aus den Vor-Ort-Kontrollen
• Paul Hahn. DLR Westerwald-Osteifel. Montabaur Verschiedenes
ir bitten die Damen und Herren Ortsvorsitzenden, die Mitglieder mit ihren atten recht herzlich zu der Versammlung einzuladen
Montabaur
prechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
chzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Ruf- Timer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) einbart werden.
*Nr. 02602/126-255
i-Nr 0160/90511966
. Änderung und Erweiterung
pes Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße”
^er Stadt Montabaur
ier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsuntertagen maß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i Stadtrat von Montabaur hat In seiner Sitzung am 15.12.2005 den Schluss gefasst, den Entwurf zur IV. Änderung des Bebauungsplanes Verlängerte Südstraße’. Montabaur • Eigendorf, erneut für die Dauer von ' Wochen öffentlich auszulegen.
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WITTICH
IMPRESSUM:
Oie Heimat- und Bürgerzetfung m« den öftentfechen Bekanntmachungen sowie der ZwecfcverbSnde nach § 27 der Gememdeofd- nung für Fthld -Pfalz (GemO) vom 31 Jan 1994-GVBI. S. 153«.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Faseungen. erschemt wöchenMch.
Ausgeber, Druck und Verlag Vertag ♦ Druck Linus Witt ich KG. 56195 Höhr- -^Jflzhausen. Poa« 1451 (PLZ 56203 Rhemslr 41) Tel.. 0 26 24 / 911 - 0. IFu o26 24 / 911-195. Iniemei-Adrees«' www.wlttlch.de
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Pjntwortiich für den amtlichen Teil: VerbandegememdeVerwaltung, der Bür- Wt'i'eisler Verantwortlich für den nichtamtlichen TeU Franz-Peter Eudenbach. nte ' Anachnft des Verlages. Verantwortlich lü» den Anzeigenteil Annette Steil. ««'Anachntt des Verlages.
der Verbandegemeinde wird die Heimat- und Burgerzeilung kostenlos 'teilt; im Einzelversand durch den Vertag 0.60 Euro zzgl Versandkosten.
P unwtangt eingesandte Manuskripte. Fotos und Zeichnungen übernimmt der keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers F*»mzeichnei sein und sottten grundsätzlich über dw Verbandsgemeinde ein- ijr . **hlen Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wierter, r^^hvortlich M. Schadenersatzansprüche smd ausgeschlossen. Für iwsta? 1 d6f An ^o*g*h übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag
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Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 02.01.2006 bis 03.02.2006 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ptaninhalt
Inhalt der Planung ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Fa. Hapack an der Wagnerstraße und die Ausweisung der dafür notwendigen Ausgleichsflächen.
Ein Umweltbericht muss nicht erstellt werden, da das Planverfahren vor dem 20.07.2004 eingeleitet und wahrscheinlich vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Montabaur, 19.12.2005
Klaus Mies Stadtbürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes
“Auf der hohen Straße” der Stadt Montabaur
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der hohen Straße” erneut für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 02.01.2006 bis 03.02.2006 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Planinhalt
Inhalt der Planung ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes zwischen der Eschelbacher Straße, der Bahnallee (Westtangente), der Werkstraße und dem ehemaligen Eisenbahngelände. Das

