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Nr. 48/2005

„ vg Montabaur

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K Julei, die jünger sind, können angemeldet werden ■J'tjie im vergangenen Jahr vom Schulbesuch %jssen erneut angemeldet werden. 2Uruc *<gesfeitt wur-

'Jneldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an h* , mchu'e oder an der zuständigen Sonderschule Zust ^dige n

fäch der Eltern eine Schwerpunktschule für Intea'ratinn"^'" K ’ nd nach gifbrAnmeldung das Familienstammbuch oder o ® Suche "soll. Smineulings mitbringen. " oder d,e Geburtsurkunde

Reisen wir daraufhin, dass für alle Eltern der < 5 ^ ,

mitionsabend am Mittwoch, 07.12.05,20 00 uh^ hulneulin 9e ein m ' u unr ,n unserer Aula

liehe Bekanntmachung

jiäerung des Bebauungsplanes

efitadt Montabaur

‘Himmelfeld’

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■öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen oemän s * Jdes Baugesetzbuches {BauGB) a 9 maB § 3

Iatfrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 17.1 1 2005 non si, den Entwurf des o.a. Bebauungsplanes öffentlichaSzuie^^ 105 ,unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in dTrZeit

Aunterlagen liegen sunm ycn.«..,, >, v 212005 • 13.01.2006 (einschließlich)

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Äerbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden ,js dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 »tags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. ujnger können während dieser Zeit bei der Verbandsgememdever- Jng Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht

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Jfihalt;

Sie Parzelle im Plangebiet werden die Vorgaben zum Maß der bau- Nutzung geändert und an die großzügiger gestalteten Regelungen |achbargrundstücke angepasst.

jbe' hinaus werden für einen Bauplatz im Bereich der Reihenhaus- iiiungdrei Wohneinheiten mit einer Stellplatzanlage auf einem sepa- “jachbarflurstück zugelassen und im Gegenzug die bisher mögliche Busbebauung zurückgenommen, lebiet

inbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Vermessung- und KaUslcrverwallung

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Montabaur

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Klaus Mies, Stadtbürgermeister

MGV Mendelssohn-Bartholdy Montabaur

Termine der kommenden Woche

Montag, 05.12.2005, 20.30 Uhr, Chorprobe im Haus Mons Tabor

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes “Alter Galgen” der Stadt Montabaur;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 17.11.2005 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich aus­zulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.12.2005 -13.01.2006 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Planinhalt:

1. Auf Antrag der Grundstückseigentümerin soll für ein Grundstück zur Anlage eines Mitarbeiterparkplatzes Baurecht geschaffen werden. Das Plangebiet und die Baugrenzen wurden entsprechend erweitert.

2. Des weiteren sollen zukünftig Bordelle, bordellartige Betriebe usw. im Plangebiet nicht mehr zulässig sein. Gerade in einem gewachsenen Bau­gebiet mit einer Vielzahl von verarbeitenden und produzierenden Betrie­ben ist zu prüfen, ob die beantragte gewerbliche Betätigung in diese Umgebung passt oder ob dadurch nicht bodenrechtlich relevante Span­nungen ausgelöst werden. Die von der Zulassung ausgehende Folgewir­kung und der möglicherweise eintretende Irading-down-Effekt” könnten zu einem “Umkippen" der Gebietsstruktur führen.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

KEVAG Verteilnetz GmbH

Assetmanagement

Gehört zum Schreiben vom