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Wochenblatt VG Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

IV. Änderung des Bebauungsplanes “Altstadt I - Erweiterung” der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 17.11 2005 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes “Altstadt I - Erweiterung" einzuleiten

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht

Planinhaft

Für die östliche Bauzeile entlang der Hospitalstraße sollen die Vorgaben

bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung usw den veränderten

tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ange­passt werden.

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Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes “Bornwiese” der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 17.11.2005 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o.a. Bebauungsplanes öffentlich aus­zulegen und auf die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbe­teiligung zu verzichten.

Die Pianunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.12.2005 -13.01.2006 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever*

wattung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Planinhalt:

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan vorgesehene Baufenster wird durch eine das Grundstück querende Mittelspannungsleitung und den ent­sprechenden Schutzstreifen eingeschränkt. Eine Nachfrage bei der Kevag Koblenz ergab jedoch, dass weder die Leitung noch der Schutzstreifen von 7,50 m Breite tatsächlich das Grundstück überhaupt tangiert.

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Montabaur, 25.11.2005

Klaus Mies, Stadtbürgermeister

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