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Wochenblatt VG Montabaur

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung halt jeden Mitt­woch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Mon­tabaur ab. Das Beratungsangebot gilt für alle Burger, eine Unterschei­dung nach Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte wird nicht mehr vorgenommen. Beratungen finden in der Zeit von 09 00 Uhr bis 15 30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunter­lagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung bera­ten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises Passes erteilt Für die Auskunttsertei- lung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.

Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeif Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail. Bschrupp@montabaur de Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs­wunsch an.

Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungstra- ger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od sonstige Berufsausbildung), z ß. Lehrvertrag und Gesellenbnef. mit Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

empfiehlt es sich, die Stapel vor dem An die Tiere .fluchten" können.

Für weitere Informationen stehen Joachim o jgKf#*- und Enc Schflck (02602/124-568) vom i ^ 0**

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Erreichbarkeit des Stadtarchivs Montabaur

Ab sofort ist das Archiv der Stadt Montabaur unter folgender Tele­fon- und Faxnummer sowie e-mail-Anschrift zu erreichen Wir bitten um Beachtung.

Telefon: 02602-126.376 Fax: 02602-126.251 e-mail: bkuenzer@montabaur.de lnternet:http:/ 'www.montabaur.de

Für Ihren persönlichen Besuch stehen wir Ihnen am Konrad-Aden- auer-Platz 9. 4. Stock wie gewohnt gerne zur Verfügung Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch. Freitag:.10.00 bis 12 00 Uhr

Dienstag. Donnerstag:.15.30 bis 17.30 Uhr

B 49 Umgehung Neuhäusel

Änderung der Verkehrsführung ab 07.11.2005 Aufgrund des planmäßigen Baufortschrittes an der neuen Umgehungs­straße Neuhäusel ist es notwendig, die Verkehrsführung ab Montag, 07. November 2005, erneut zu ändern.

Für die Angleichungsarbeiten am Baubeginn der B 49 ist es erforderlich, den Verkehr mit Fahrtziel Koblenz um eine Spurbreite nach links zu drücken. Die aus Koblenz kommenden Fahrzeuge werden dann über die in der letzten Bauphase angebaute neue rechte Fahrspur der B 49 geführt. Die Auffahrtsspur aus Richtung Bad Ems und Koblenz- Arenberg/Immen- dorf wird provisorisch umgelegt, um die endgültige Führung mrt der neu

en Beschleunigungsspur bauen zu können. Im weiteren Verlauf dei istrecke wird nun auch der Verkehr in pu-m. *<- ^

um Utjf neu-

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Baustrecke wird nun auch der Verkehr in Richtung Neuhäusel auf die neu gebaute Trasse der Bundesstraße umgelegt und über den zukünftigen Anschlussast wieder auf die bestehende Straße geführt.

Auf der gesamten Baustrecke bleibt für jede Fahrtrichtung eine Fahrspur erhalten, es ist jedoch mit leichten Behinderungen zu rechnen.

Bei entsprechender Witterung sollen die Arbeiten bis Samstag, 03. Dezember 2005, abgeschlossen werden.

Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Koblenz bittet die Verkehrsteil­nehmer wegen der geänderten Führung um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich und möchte sich auf diesem Wege für das bisher gezeigte Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen bedanken. ii ». 11

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Umweltschutz beim Martinsfeuer beachten!

Martinsfeuer gehören zum Brauchtum. In diesen Tagen wird in vielen Orten Holz für die Martinsfeuer gesammelt und aufgeschichtet. Dabei darf der Umweltschutz nicht zu kurz kommen. Für die Veranstalter ist" dass nur unbedenkliche Materialien verbrannt werden. Geeignete

Stoffe sind insbesondere Astschnitt. na»n>+'»i-

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_. »oidnsiaiier istwicnng. _wuciiMicne Materialien verbrannt werden. Geeignete Brenn­stoffe sind insbesondere Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh. Papier und Pappe sind nur zugelassen, um das Martinsfeuer zu entzün­den. Nicht zugelassen sind insbesondere: beschichtetes oder getränktes Holz (z.B. Möbel, Türen, Fensterrahmen), Altreifen, Kunststoffe oder Pla­stik. Ol, Dieselkraftstoff oder Altreifen alsStarthilfe" sind ebenfalls nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist eine sorgsame Platzauswahl erfor­derlich. Abstände zum Wald (ca. 100 m) sowie zu Gebäuden und Straßen (ca. 50 m) sollten unbedingt eingehalten werden. Wichtig: Wird falsches Material gestapelt bzw. von Fremden dazugelegt, dann müssen die Ver­anstalter es aussortieren und entsorgen. .Dienormalen Ausmaße der Feuerstelle sollte man nicht überschreiten. Nicht genehmigt werden pri­vate Martinsfeuer, insbesondere auf Gewerbegrundstücken.

Es wird zudem auf den Artenschutz hingewiesen. In aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen können sich Kleintiere aufhalten und beim Abbren­nen des Martinsfeuers verbrennen oder ersticken. Einige Tierarten wie Igel und Haselmäuse sind besonders geschützt. Daher ist es wichtig, da s s das Feuer erst kurz vor dem Abbrennen auf geschichtet wird. Daneben

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Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft Problemabf&Ue aus Haushalten, wie z.B Uckruö»wj» und Pflanzenschutzmittel. Säuren. Gifte. en etc. kostenlos angenommen. Folgende adwi s noch kostenpflichtig angenommen werden:'yT.jg Ölradiatoren - 5 C/Stück, Autobatterien bi»8«w betterien Ober 88 Ah 5 C/Stöck. Leuchtstoff^"* frei, wettere 0,70 C/Stöck. Außerdem können^ ausgehärtete Pflanzenfette (Frffliertett) ahseo®"- Wiederverwertung zugeführt werden. (D 1 ® A ", h)ef iC- hauahaftsübllche Mengenf). Des weiteren können^ werden, die ebenfalls in die Wiederverwertung 0®"..

Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Besiimfn^ Sammlungen leider nicht mehr angenommen« allerdings, nach wie vor, auf unserer Station«»®" stelle im Beirtebshof In Moschhetm (s.u.) 9®jj® rfaSS de- berücksichtigen Sie In diesem Zusammenhang, ^

von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme ge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpf licht®! ®

Kassenbon vom Kauf des Motoröls gut auf und nähme des Altöls im Gesch&tt.