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Nr. 44/2005

VG Montabaur

„ „wrfps Vorsitzenden

Bericm upo pr( . fung der verbandsgemeindewerke Montabaur - ^«fcbszwe * Wasserversorgung - und Entlastung für das Wirt-

Scnäftsjah' prüfung der verbandsgemeindewerke Montabaur - l^riebszwe' j Abwasserbeseitigung - und Entlastung für das Wirt-

?° ha Ü^ h Hcr 0 prüfuna der Verbandsgemeindewerke Montabaur - S^SebTzwe ; Hallen-und Freibad (Mons-Tabor-Bad) - für das Wirt- 'S W6:iT,'n?haftsjahr 2004

‘Igwischenboricht 2005

«Tjahresunternehmerleistungen Kamerabefahrung 2005 - _ «2 VÄIängerung von Jahresvertragsunternehmerleistungen

“2* verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

taK *V) Ve ' S Edmund Schaaf, Bürgermeister

Vor der Auftragsvergabe sollten unbedingt mindestens drei ver-schiedene Angebote eingeholt werden, da erfahrungsgemäß die Preisunterschiede zwischen einzelnen Fachfirmen zum Teil enorm sind. Auf die Vollständig­keit und Vergleichbarkeit der Angebote ist bei der Auswahl zu achten. Weitere Hinweise zu diesem Thema sowie zu allen Fragen des Energie­sparens erhalten Verbraucher von den Energieberatern der Verbrau­cherzentrale RLP e.V. in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Der Energieberater hat am Donnerstag, den 24.11.05 von 15.00 -18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter Tel. 02602/126-199 oder -0.

Bekanntmachung

I. Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2006

Die Verwaltung informiert

terstag.

sgemj einende f: desp ne der i. 1 2 Satz 1 l. l Ha. l r }l» Fci::l 07.

Bedenken'

lufiaszeiten der Verwaltung

bSttwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

" .und 14.00 bis 16.00 Uhr

.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

.08.00 bis 12.30 Uhr

«zelten des Bürgerbüros

- Mftwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

i a n .08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

.08.00 bis 12.30 Uhr

lüro - Telefonnummer .02602/126-123

_jlten

lieh ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

bisÄittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

“.und 14.00 bis 16.00 Uhr

.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

.08.00 bis 12.30 Uhr

ir 220, Telefonnummer.02602/126-192

221, Telefonnummer.02602/126-191

fochenblatt

indsgemeindeverwaltung Montabaur: lathaus Altbau - 2. Stock)

«Schluss ist montags.15.30 Uhr

,02602/126-106 ,02602/126-255

mblatt@montabaur.de

flehe Rentenversicherung - (unft und Beratung

sdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mitt- Drechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Mon- r ab. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger, eine Unterschei- (nachjentenversicherung für Arbeiter und Angestellte wird nicht '“snommen Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 [Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunter- prprüten und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung bera- I lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter ' des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftsertei- ' die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer *^>rderlich.

näß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglich- Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten icJT \ erminver0 ' nbarun 9 unter c,er T ölsfonnummer 02602/126313 E&cnrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie ™ en ’ versicherungsnummer und Beratungswunsch an.

* 3r ‘ n 9 en Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den dfii'- - wfflcnerungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträ- vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige BDHdung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

mSi i! 0 Von 7e ' ,en der Kindererziehung sollten auch das Fami- n ucn bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

SS* C ^ e Außenwanddämmung

—/unri^ä'V? bai Wohngebäuden flächenmäßig meist das größte i eae "\Wie hnrh h dami ' am stärksten zum Energieverlust eines Hauses ;vi«"-'>'tneduatee ® S if r - ^ ner 9ieverlust ist, hängt ganz wesentlich von der 394(G' : jn fünf5!, asiSl 9 keit der Außenwand ab. Insbesondere bei Häusern, die IBSläs<5tei^K?i s ® chzi 9® r Jahren des letzten Jahrhunderts gebaut icseS der Wärmeverlust über die Außenwände mit Hilfe einer

J ?iriHHistTH Um bis 2U 70 % reduzieren. Die häufigste Art der .»ji'Whdsvstfimck'^ 35 An bhngen eines so genannten Wärmedämm- ’fl 553 * impiaLn ne ,, b ? l .. dern als Dämmstoff Polystyrol- oder Mineralsfaser- «n von 10 bk i a 7 erder *‘ ^®' 8t k° mm en bei Altbauten Dämmstoff- Stzlichem Zftntim , n,imeter zum Einsatz, wobei die Mehrkosten pro Mer spart ierWh I er Dämmstoff sehr gering sind. Jeder weitere Zen- 1 n Ener 9*e und reduziert langfristig die Heizkosten.

Die Gemeindebehörden stellen den Arbeitnehmern zurzeit die Lohnsteuer­karten 2006 zu. Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Gemeindebehörde die Steuerklas­seneintragung auf den Lohnsteuerkarten ändern zu lassen. Nähere Aus­künfte hierzu erteilen die zuständigen Gemeindebehörden und die Finan­zämter. Ausführliche Informationen zur Lohnsteuerkarte 2006 und zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2006 enthält auch der auf den Intemet- seiten der Oberfinanzdirektion Koblenz - Besitz und Verkehrsteuerabteilung - (www.fin-r1p.de) unter der Rubrik „Steuern” veröffentlichte Ratgeber „Lohn­steuer 2006”. Arbeitnehmer, die eine Lohnsteuerermäßigung mit Wirkung ab 1. Januar 2006 nicht beantragen wollen bzw. aufgrund der Antragsgren­ze von 600 Euro nicht beantragen können oder denen die Gemeindebehör­de bzw. das Finanzamt den zustehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2006 bereits eingetragen hat, werden gebeten, die Lohnsteuerkarle 2006 im eigenen Interesse bald ihrem Arbeitgeber vorzulegen.

II. Ablauf der Antragsfrist

für die Einkommensteuerveranlagung 2003

Die zweijährige Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2003 (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) läuft zum 31. Dezember 2005 ab. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist ist gesetzlich ausgeschlossen. Es wird daher empfohlen, Anträge auf Einkommen­steuerveranlagung (insbesondere zur Rückerstattung von zuviel gezahl­ter Lohnsteuer) noch rechtzeitig bis Ende 2005 bei den zuständigen Wohn- sitzfinanzämtem zu stellen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich. Sie kön­nen auch von den Intemetseiten der Oberfinanzdirektion Koblenz - Besitz und Verkehrsteuerabteilung (www.fin-rlp.de) unter der Rubrik Vordrucke abgerufen werden. Auf die Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung wird hingewiesen; die Finanzverwaltung stellt hierzu ein kostenloses Programm zur Verfügung (nähere Informationen unter www. elsterformular.de).

Koblenz, im Oktober 2005 Oberfinanzdirektion Koblenz

Auch Ablagern von Grünschnitt ist eine Ordnungswidrigkeit

Grünschnitt ist auch Abfall, und wilde Abfallablagerungen werden als Ord­nungswidrigkeiten verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet. Darauf weist die Kreisverwaltung nochmals hin. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der jeweiligen Abfallart und den jeweiligen Begleitumständen. So kann das wilde Ablagem von Grünabfällen mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro verfolgt werden.

Einen extremen Fall von zweifelhafter Grünschnittentsorgung entdeckte ein Mitarbeiter des Umweltreferates der Kreisverwaltung im angrenzen­den Waldbereich / Bewuchs der Bebauung „Im Gehege” in Eitelborn. Dort müssen sich seit einiger Zeit schon größere Mengen an Rasen- und Heckenschnitt aufgetürmt haben. Ein Vergleich des Schnittgutes mit dem Bewuchs der umliegenden Privatgrundstücke ermöglichte eine Zuordnung zu mehreren Gärten aus der Nachbarschaft. Der Verdacht drängt sich auf, dass das Schnittgut von den umliegenden Anwohnern stammt und nicht von Ortsfremden „bei Nacht und Nebel” hergekarrt wurde.

Dem Umweltreferat ist es unerklärlich, wie es immer wieder, auch in ande­ren Orten des Kreises, zu solchen widerrechtlichen Grünablagerungen kommen kann. Denn der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) fährt zweimal jährlich Grünabfälle ab, je einmal im Frühjahr und im Herbst. Je Grundstück werden bis zu zwei Kubikmeter kostenlos abgefahren. Mitgenommen werden Rasenschnitt, Laub, Pflanzenreste oder sonstige nicht sperrige Grünabfälle sowie Äste (bis 1,70m Länge). Die Abfälle müs­sen nur gebündelt oder als loses Material in Säcken oder Kartons bereit­gestellt werden. Zusätzlich werden je Haushalt auf der Mülldeponie in Meudt kostenlos bis zu 200 Kilogramm im Jahr angenommen.

Weitere Infos dazu im jährlichen Müllkalender oder bei der WAB unter Tel.: 02602/6806-0. Weiterhin hat jeder Haushalt für Bio- und Grünabfall wie Rasenschnitt eine braune Mülltonne vorzuhalten, die alle zwei Wochen abgefahren wird. Der WAB bietet hierfür Gefäße bis zu 2401 Inhalt an. Gegenüber der kleinsten Tonne (801) ist dies ein Mehraufwand von jähr­lich 30 Euro bei Verzicht auf den Selbstkompostierplatz.

Das Umweltreferat bittet alle Bürger auch in ihrem eigenen Interesse von den Entsorgungsmöglichkeiten des Westenwaldkreis- Abfallwirtschaftsbe­triebes Gebrauch zu machen. Wie schon erwähnt, erwarten den Verursa­cher von widerrechtlichen Abfallablagerungen empfindliche Geldbußen, deren Höhe die Entsorgungskosten bei weitem übersteigen werden.

Eric Schäck, Umweltreferat der Kreisverwaltung