Wochenblatt VG Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Feldstraße - Erweiterung” der Ortsgemeinde Görgeshausen
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 06.09.2005 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltbenchts liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
07.11.2005 - 09.12.2005 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Planinhalt:
Durch den Bebauungsplan „Feldstraße - Erweiterung” soll für insgesamt fünf, zur Zeit im Außenbereich liegende Grundstücke Baurecht geschaffen und der bislang unverplante Bereich planungsrechtlich geordnet werden. Entsprechend dem Vorgefundenen Rahmen in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung wurde der Planbereich als allgemeines Wohngebiet mit an die Umgebungsbebauung angepassten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise ausgewiesen.
Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind nicht zu erwarten. Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Grundstücken einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden wurden zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanzungsvorschriften für die einzelnen Neubaugrundstücke vorgesehen. Darüber hinaus dürfen private Verkehrsflächen usw. nicht vollständig versiegelt werden und die überbaubaren Grundstücksflächen wurden durch die Festlegung von Grundflächenzahlen vorgegeben. Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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«tucht noch Mitglieder aller Altersklassen... c naß Garantiert'. Info unter Tel. 06485/911425c SÄU8. Kontakt: Andreas
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Unser letztes Heimspiel findet am Samstag 29 mo f P en t: gegen die Alte Herren aus Niedererbach statt Narlll® unfl uns zu einem Imbiss zusammen finden. Hierzu Unterstützer der abgelaufenen Saison recht herzlich 3 -^® de
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Unser nächste Spiel bestreiten wir zu Hause c Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshausen. '
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
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Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeister, ben. Tel. 02602/4157, Fax 02602/917721. Bürmfe.]^ di 970867.
Neue Gemeindefahnen
Die Ortsgemeinde hat neue Fahnen*?! Es handelt sich um eine grün-weilM;f
_Gemeindewappen im Format 120x3
beträgt 25 —€. Die Fahne kann ab 08.11.2005 in der Sfß ben werden.
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Auf dem Dorfplatz wurde in der 41. Woche eine sc(4 banduhr “Casio-Baby G” gefunden. Die Fundsache stunde abgeholt werden.
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Jugendsprecherwahl
ln diesem Jahr wird wieder der/die Jugendsprecherflw treter/lnnen. Der Jugendsprecher ist im Pfarrgemeindel tigtes Mitglied. Durch die Wahl entscheidet ihr, weralsJffi““ in den Pfarrgemeinderat einzieht. Ihr gebt damit euchif®' w gen eine Stimme, die gehört werden muss. Der e Jugendsprecherin (und Stellvertreter/In) wird für zwei Wahlberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnenden Katholikinnen und Katholiken, die am 09.11.2005 nw.g ra höchstens 26 Jahre sind. ko»
Wählbar sind alle in der Gemeinde wohnenden oderinarj 8 der Gemeinde tätigen Katholiken, die am Tag der JiÄ| g{ j wenigstens 16 Jahre alt sind. C j
Bitte reicht bis zu Beginn der Wahlversammlung Watilw Gewählt wird in Großholbach/Kleinholbach: 16.11.2005, Pfarrheim. Weitere Informationen folgen.
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Görgeshausen, 18.10.2005
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