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Nr. 43/2005

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Erreichen und auch das Ortsbild zum Außenbereich hin abzu- 3en ZU H pWißerdem die zulässige Firsthöhe auf maximal 9 m begrenzt. iSlässigen Wohneinheiten

MAina des Gebietes ist nur über relativ enge und verwinkelte Orts- "taKch weshalb die Anzahl der Wohneinheiten auf 2 beschränkt um den neu ausgelösten Ziel- und Quellverkehr zu reduzieren.

Ich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Karl-Heinz Fend, Ortsbürgermeister

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Girod / Kleinholbach 1912 e.V.

Ile Nordic-Walking-Freunde

möchten daran erinnern, dass wir uns samstags um 15.30 Uhr am in Großholbach zum gemeinsamen Lauf treffen. Leihstöcke vorhanden. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen, doch schade, wenn die Stöcke in der Ecke stehen würden.

Info bei Dorothe, Tel.: 06485/911265. ball

I. Mannschaft spielt am Sonntag, 30.10.2005, um 14.30 Uhr in Leu- ( R P) gegen die SG Ötzingen/L./H. einde Cif II. Mannschaft spielt am Sonntag, 23.10.2005, um 12.30 Uhr in Hei- interlagen Rh gegen die SG Horbach/W. II auGB) Ital Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.

Sitzung amZJ I Herren

jungsplanw Samsta g, 29.10.2005, bestreiten wir unser letztes Saisonspiel in Rup- JftmMhausen. Spielbeginn ist um 16.30 Uhr. Abfahrt ab Vereinslokal s. 2 BauGßlp5.45 Uhr. Nach Spielende treffen wir uns zu einem gemütlichen ii der VftMr” uss im Vereinshäuschen am Sportplatz.

Konrad-Wy wer den wir auch über den diesjährigen Weihnachtsmarkt sprechen. 1 (htontatejj^pi S| nd auch unsere passiven Mitglieder herzlich eingeladen, jis 16 . 00 IT

Görgeshausen

Bekanntmachung

in.» Iun 9 des Bebauungsplanes unnenstraße” der Ortsgemeinde Görgeshausen

Ms*? »k* 16 Ausle gung der Planungsunterlagen ■3 lin Mr OrZ AbS ' 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Ufl nH Nen09 Pnrvfll 16 ' 0 » erat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am

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Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts lie­gen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

07.11.2005 - 09.12.2005 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Planinhalt:

Durch den Bebauungsplan „Brunnenstraße” soll für den nahezu vollstän­dig bebaute und komplett erschlossene südöstliche Teil der Ortslage von Görgeshausen ein neuer bauplanungsrechtlicher Rahmen insbesondere in Bezug auf die zulässigen Nutzungsarten sowie das Maß der Bebauung geschaffen und für alle Grundstückseigentümer verbindlich vorgegeben werden. Daneben soll für insgesamt vier, zurzeit im Außenbereich zuzu­ordnende Grundstücksteile, Baurecht geschaffen, eine Bebauung in zwei­ter Reihe zugelassen, eine angemessene Verdichtung ermöglicht und der bislang unverplante Innenbereich planungsrechtlich geordnet werden. Entsprechend dem Vorgefundenen Rahmen in Bezug auf die Art der bau­lichen Nutzung wurde der Planbereich als eingeschränktes Dorfgebiet - alter Ortskern -, eine Gemeinbedarfsfläche und ein allgemeines Wohn­gebiet mit an die Umgebungsbebauung angepassten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise ausgewiesen.

Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflan­zen, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sach­güter sowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind nicht zu erwarten. Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Grundstücken einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden wurden zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanzungsvorschriften für die einzelnen Neubaugrundstücke vorge­sehen. Darüber hinaus dürfen private Verkehrsflächen usw. nicht voll­ständig versiegelt werden und die überbaubaren Grundstücksflächen wur­den durch die Festlegung von Grundflächenzahlen vorgegeben. Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Flur 2

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Bebauungsplan

,Brunnenstraße‘

Görgeshausen

Theo Burkard Ortsbürgermeister

Görgeshausen, 18.10.2005

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Tel.: 06485/222.