W/2005'
Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 40/2005
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ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht, zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,
Baulasten begründet, geändert oder aufgehoben werden, erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen
werden,
4 nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden,
5 genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Veränderungssperre nicht berührt.
IV. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist beim Vermessungsund Katasteramt Westerburg, Außenstelle, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur eingerichtet.
V. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
Das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebiets aufgeführt ist, liegen vom 17.10.2005 bis 16.11.2005 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer 224, während der Dienststunden öffentlich aus.
VI. Bekanntgabe
Diese Bekanntmachung gilt an dem Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 29.09.2005 Martina Hasselmann
(DS) Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax 02608/204
In dringenden Fällen.Tel. und Fax 02608/810
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Tel. 02608/202
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.Tel. 06439/7710
Öffnungszeiten der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei
! dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
I Senioren Gymnastikgruppe Welschneudorf
t Unser nächstes Treffen ist am 17.10.2005 um 15.00 Uhr.
GELBACHHÖHEN
Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
B İT ersta9s . . 19.00 bis 20.00 Uhr
^Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.
Hallo Cafefreunde!
fcl4.00bis 17.00 Uhr ist unser Dorfcafe auch am Sonntag, 09.10.2005 f rp i(® r geöffnet. Wir Möhnen sind auch an diesem Sonntag bemüht, unse- ■ 7 uc*qii 6 frischem Kaffee und selbstgebackenem Kuchen zufrieden I lenen. Auf euren Besuch freuen sich die Daubacher Möhnen. ^Ausstellung: Glückwunschkarten in 3D-Technik
Daubacher musizieren für Daubacher
Wie in jedem Jahr, soll auch 2005 wieder am Samstag vor dem 2. Advent unser Adventskonzert stattfinden.
Alle Hobbymusiker aus und um Daubach sind hiermit zum Mitmachen aufgerufen.
Erforderlich sind keine professionellen Leistungen. Was zählt sind Spaß an der Musik und Freude, die Mitbürger daran teilnehmen zu lassen. Gerngesehen bzw. gerngehört wären auch einige (eigene) Geschichten oder Gedichte.
Stattfinden soll das Konzert am Samstag, 03.12.2005, um 15.00 Uhr in der Dreifaltigkeitskapelle.
Wer Lust hat, an diesem wohl außergewöhnlichen Konzert mitzuwirken, meldet sich bitte möglichst noch vor den Herbstferien bei Birgit Hartenstein (Tel. 180474), sie erteilt Ihnen nähere Auskünfte und ist auch gerne bereit, Solisten zu begleiten und bei der Literaturauswahl sowie dem Proben behilflich zu sein.
Westerwald-Verein - Zweigverein Daubach e.V.
Wanderung an der Lahn
Am Sonntag, 09.10.2005 wandern wir unter Leitung unseres Wegewar- tes Manfred Specht an der Lahn entlang. Wir treffen uns an diesem Tage gegen 13.00 Uhr am DRK-Heim in Daubach und fahren in Fahrgemeinschaften nach Obernhof. Dort beginnt dann eine 14 km lange Wanderung nach Dausenau. Die Strecke ist etwas anspruchsvoll und für Kinderwagen nicht geeignet.
In Dausenau werden wir in ein Lokal einkehren und uns bei Speis und Trank etwas stärken können, ehe wir dann mit der Bahn zurück nach Obernhof fahren. Anschließend treten wir wieder in Fahrgemeinschaften die Heimreise an. Für WW-Vereinsmitglieder ist die Bahnfahrt frei.
Holler
Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Telefon:.02602/3508
Kirmesjugend sucht Verstärkung
“Nach der Kirmes ist vor der Kirmes!” Unter diesem Motto plant die Kirmesjugend bereits die Kirmes 2006. Alle Jugendliche, die zur “Verstärkung der Kirmesjugend” beitragen möchten, sind für Montag, 10. Oktober 2005, um 9.30 Uhr in die Sport- und Kulturhalle eingeladen. Im Hinblick auf das Jugendschutzgesetz möchte ich darauf hinweisen, dass die “Neuen” spätestens am 13.07.2006 ihren 16. Geburtstag gefeiert haben müssen.
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Elternabend im Kindergarten
Ich möchte noch einmal an den am Mittwoch, 12.10.2005, um 19.30 Uhr stattfindenden Elternabend erinnern und würde mich freuen, viele interessierte Eltern an diesem Abend begrüßen zu dürfen.
Flosdorf, Ortsbürgermeistenn
Dienstleistungszentrum'
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur
Az.: 81845 HA. 6.2
Öffentliche Bekanntmachung
Pflanzaktion “Mehr Grün durch Flurbereinigung”
im Flurbereinigungsverfahren Holler
Im Rahmen des laufenden Bodenordnungsverfahrens Holler besteht die Möglichkeit, auf den zu den Verfahrensgebieten gehörenden Grundstücken Anpflanzungen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vorzunehmen.
Über die Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens werden auf Antrag heimische Landschaftsgehölze, Obstbäume, Baumpfähle und Wildverbissschutz kostenlos zur Verfügung gestellt. Pflanzung und weitere Riege sind vom Eigentümer vorzunehmen.
Die Förderung gilt nur für heimische Laubbaum- und Straucharten (wie Linde, Ahorn, Eiche, Eberesche, Haselnuss, Heckenrose, Schlehe u.a) sowie für alte Obstbaumsorten (nur Hochstamm). Ein Rechtsanspruch auf eine Gehölzlieferung besteht nicht.
Im Rahmen dieser Aktion veranstaltet das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel am Dienstag, 18.10.2005 (19:30) im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in Holler, ein Informationsabend für die an den Verfahren beteiligten Bürgerinnen und Bürger. An diesem Termin sind Antragsvordrucke sowie Gehölzlisten erhältlich, ebenso wird Hilfestellung bei der Antragstellung angeboten.
Das DLR informiert darüber hinaus über allerlei Wissenswertes zu Standortansprüche, Pflanzung und Riege der heimischen Gehölze und alten Obstsorten.
Für diejenigen, die an diesem Termin nicht teilnehmen können, besteht auch die Möglichkeit über den Vorsteher der Teilnehmergemeinschaft

