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Nr. 40/2005
(Wochenblatt VG Montabaur
Die Verwaltung informiert
Bitte beachten Sie
Am Freitag, 07. Oktober 2005, bleibt die Verwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen.
Unser Standesamt hat für Samstag, 08. Oktober 2005, in der Zeit von 10 00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Rufbereitschaftsdienst für die Aus- händiauna von Urkunden in Sterbefällen eingerichtet (ff 0151/121250324).
Öffnungszeiten der Verwaltung
1 Montaq bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
■ Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag - Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
: Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
■"t Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
f Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123
> Öffnungszeiten für öffentlich
£ ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
| Montag bis Mittwoch .08.00 bis 12.30 Uhr
i.und 14.00 bis 16.00 Uhr
C Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
'.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192
Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191
Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:
Zimmer 21 (Rathaus Altbau - 2. Stock)
Redaktionsschluss ist montags.15.30 Uhr
Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-255 E-Mail: wochenblatt@montabaur.de
! Gesetzliche Rentenversicherung - j Auskunft und Beratung
I Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und “ Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi- i cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und Isich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen [des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal- jausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit- Iter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. /Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög- llichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes- Isierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer |02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. (Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs- awunsch an.
[Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den ISozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträ- Iger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige ^Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.
die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.
Beraten und Beschlossen
Informatives aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur vom 29. September 2005
■ 9 Q r ^erbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am Donnerstag, dem £9- September 2005 über wichtige Angelegenheiten zu entscheiden. Das (Zuhörer-Interesse war ungewöhnlich groß: Zahlreiche Bürger, insbesondere aus den Augst-Gemeinden, folgten interessiert der Debatte. Zulassung von Einzelhandel im Gewerbegebiet “Kreuzwiese” der Ortsgemeinden Simmern, Neuhäusel und Eitelborn ■Fortschreibung des Flächennutzungsplanes - Das Gewerbegebiet “Kreuzwiese” liegt in der Gemarkung Simmern an der 49 am Rande des Gewerbegebietes “Feldchen” der Ortsgemeinde [Neuhausel. Anfang der 90er Jahre einigten sich die Ortsgemeinden Sim- ern ’ Neuhäusel und Eitelborn darauf, ein gemeinsames Gewerbegebiet tenm k 1 ’ e( ^ en “ unter der Voraussetzung, dass der Neubau der Ort- Vp h h? 0 ® Neuhäusel der K 113 tatsächlich gebaut wird. Nach vielen FrctJfi Un ^ en ’ '^besondere auch um die erforderlichen Ausgleichs- und isrhrf' 1811 für das Gewerbegebiet bereitstellen zu können, wurde zwi- en den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Montabaur am 1.
Juni 2001 eine Zweckvereinbarung geschlossen, in der die Finanzierung des Grunderwerbs und der Erschließung, der Planung und Vermarktung der Flächen geregelt sind.
Im Bebauungsplan für das Gewerbegebiet “Kreuzwiese” wurde Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen. Die CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Simmern hat bereits im Sommer 2004 für eine Zulassung von Einzelhandel plädiert. Hintergrund war das konkrete Ansiedlungsinteresse der Firma ALDI.
Anfang Dezember 2004 fand in Simmern im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der 3 Ortsgemeinderäte eine Anhörung verschiedener Sachverständiger statt. Dabei ging es u.a. um die Frage, unter welchen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen Einzelhandel im Gewerbegebiet “Kreuzwiese” zugelassen werden könnte. Im Ergebnis ist dabei festzuhalten, dass in diesem Gebiet großflächiger Einzelhandel nur zugelassen werden kann, wenn ein Sondergebiet für Einzelhandel im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht nur im Bebauungsplan ausgewiesen, sondern auch im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur dargestellt würde - also durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes.
Es haben mehrere Einzelhandelsunternehmen Bauvoranfragen für das Gewerbegebiet Kreuzwiese gestellt und ihr Interesse an einer Ansiedlung bekundet. Die Einzelhandelssituation in den Augst-Gemeinden stellt sich folgendermaßen dar: In Eitelborn, Kadenbach und Simmern gibt es keine Lebensmittelgeschäfte, in Eitelborn befinden sich eine Bäckerei und eine Metzgerei, in Kadenbach gibt es keinen Laden und Simmern verfügt über eine Bäckerei.
Hingegen gibt es in Neuhäusel ein funktionsfähiges Handelszentrum: Neben dem Edeka-Markt und dem REWE-Markt gibt es noch 2 Blumenläden, 1 Optiker-Fachgeschäft, EDV-Zubehör, Schreibwaren, Obst- und Gemüseladen,
2 Apotheken, Sparkassen/Bank, gastronomische Betriebe und eine Postagentur.
Im Jahre 2002 wurde u.a. auch die Einzelhandelssituation in den Augst- Gemeinden und die Möglichkeit großflächiger Einzelhandelsnutzung in Gewerbegebiet “Kreuzwiese” untersucht. Das Gutachten spricht davon, dass die in der Ortslage Neuhäusel vorhandene Einzelhandelsstruktur eine “flächenhafte Sicherung” der Nahversorgung der Augst-Gemeinden übernehme. Der Standort in der Ortslage sei integriert und für die anderen Augst-Gemeinden zentral gelegen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass zusätzlicher Einzelhandel außerhalb des Zentrums von Neuhäusel nicht zugelassen werden sollte, weil dadurch eine Beeinträchtigung der vorhandenen Infrastruktur im Ortskern zu befürchten sei. Die Ortsgemeinderäte Eitelborn, Neuhäusel und Simmern haben sich in den letzten Monaten sehr eingehend mit der Frage einer Einzelhandelszulassung befasst. Die Ortsgemeinderäte Eitelborn und Simmern haben sich für die Ansiedlung von Einzelhandel und damit für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes ausgesprochen, der Ortsgemeinderat hat sich gegen Ansiedlung von Einzelhandel im Gewerbegebiet “Kreuzwiese” ausgesprochen.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe können nach der Baunutzungsverordnung nur in Kerngebieten oder in eigens für sie festgesetzten Sondergebieten zugelassen werden. Dazu muss allerdings der Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Sondergebietes geändert werden. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, setzt dies eine Änderung des Flächennutzungsplanes voraus. In diesem Verfahren wird auch geprüft, ob sich das beantragte Sondergebiet “Einzelhandel” an dieser Stelle auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung auswirkt. In diesem Fall wäre dann ein besonderes Raumordungsverfahren durchzuführen.
Der Verbandsgemeinderat hat daher zu entscheiden, ob er den Anträgen der Ortsgemeinderäte Eitelborn und Simmern entspricht und den Flächennutzungsplan ändert oder ob er dem Antrag der Ortsgemeinde Neuhäusel folgt. Bevor es zur Abstimmung kam, gab Bürgermeister Edmund Schaaf Ortsbürgermeister Jörg Haseneier, Simmern, und den im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Ortsbürgermeister Jörg Haseneier legte in seinen Ausführungen dar, warum der Ortsgemeinderat Simmern sich mehrheitlich für die Ansiedlung von Einzelhandel im Gewerbegebiet ausgesprochen hat: Simmern und Eitelborn seien sehr stark verschuldet, was insbesondere auch aus den Einnahme-Ausfällen aus dem “Nicht-Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet “Kreuzwiese” resultiere. Der Vermögenshaushalt der Ortsgemeinde Simmern könne nicht ausgeglichen werden und die Schulden bei der Verbandsgemeinde für die Erschließung des Gewerbegebietes in Höhe von 106.000 €uro müssten bis 31.12.2006 zurückgezahlt werden. Der Ortsgemeinderat Simmern habe sich mit der Frage von der Ansiedlung von Einzelhandel im Gewerbegebiet beschäftigt, weil entsprechende Anfragen von erstklassigen Einzelhandelsfirmen eingegangen seien. Zwar sei bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Einzelhandel ausgeschlossen worden, aber die Ortsgemeinde Simmern sei zu der Auffassung gelangt, dass das geändert werden sollte: Die Meinung der Ortsgemeinde Neuhäusel, wonach eine Verödung des Ortskerns drohe, könne man nicht teilen. Firmen, wie z.B. ALDI und LIDL hätten ein ganz anderes Sortiment und würden damit Einzelhandelsgeschäfte wie Edeka oder REWE ergänzen. Der Region würde Kaufkraft entzogen, wenn man die Ansiedlung verweigere. Es würde kein Markt auf der so genannten “grünen Wiese” entstehen: Edeka Neuhäusel sei nur etwa 400 Meter von der “Kreuzwiese” entfernt, der Abstand zur nächsten Wohnbebauung betrage gar nur 200 Meter.
Durch die kommende Ortsumgehung Neuhäusel brauche man einen “Magneten” und an dieser Stelle vertrete die Ortsgemeinde Simmern die

