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Nr. 40/2005

(Wochenblatt VG Montabaur

Die Verwaltung informiert

Bitte beachten Sie

Am Freitag, 07. Oktober 2005, bleibt die Verwaltung für den Publi­kumsverkehr geschlossen.

Unser Standesamt hat für Samstag, 08. Oktober 2005, in der Zeit von 10 00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Rufbereitschaftsdienst für die Aus- händiauna von Urkunden in Sterbefällen eingerichtet (ff 0151/121250324).

Öffnungszeiten der Verwaltung

1 Montaq bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag - Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

: Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

"t Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

f Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123

> Öffnungszeiten für öffentlich

£ ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

| Montag bis Mittwoch .08.00 bis 12.30 Uhr

i.und 14.00 bis 16.00 Uhr

C Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

'.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192

Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191

Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:

Zimmer 21 (Rathaus Altbau - 2. Stock)

Redaktionsschluss ist montags.15.30 Uhr

Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-255 E-Mail: wochenblatt@montabaur.de

! Gesetzliche Rentenversicherung - j Auskunft und Beratung

I Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön­nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera­tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi- i cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und Isich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen [des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal- jausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit- Iter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. /Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög- llichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes- Isierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer |02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. (Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs- awunsch an.

[Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den ISozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträ- Iger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige ^Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

Beraten und Beschlossen

Informatives aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur vom 29. September 2005

9 Q r ^erbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am Donnerstag, dem £9- September 2005 über wichtige Angelegenheiten zu entscheiden. Das (Zuhörer-Interesse war ungewöhnlich groß: Zahlreiche Bürger, insbeson­dere aus den Augst-Gemeinden, folgten interessiert der Debatte. Zulassung von Einzelhandel im GewerbegebietKreuzwiese der Ortsgemeinden Simmern, Neuhäusel und Eitelborn Fortschreibung des Flächennutzungsplanes - Das GewerbegebietKreuzwiese liegt in der Gemarkung Simmern an der 49 am Rande des GewerbegebietesFeldchen der Ortsgemeinde [Neuhausel. Anfang der 90er Jahre einigten sich die Ortsgemeinden Sim- ern Neuhäusel und Eitelborn darauf, ein gemeinsames Gewerbegebiet tenm k 1 e( ^ en unter der Voraussetzung, dass der Neubau der Ort- Vp h h? 0 ® Neuhäusel der K 113 tatsächlich gebaut wird. Nach vielen FrctJfi Un ^ en '^besondere auch um die erforderlichen Ausgleichs- und isrhrf' 1811 für das Gewerbegebiet bereitstellen zu können, wurde zwi- en den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Montabaur am 1.

Juni 2001 eine Zweckvereinbarung geschlossen, in der die Finanzie­rung des Grunderwerbs und der Erschließung, der Planung und Ver­marktung der Flächen geregelt sind.

Im Bebauungsplan für das GewerbegebietKreuzwiese wurde Einzel­handel grundsätzlich ausgeschlossen. Die CDU-Fraktion im Ortsge­meinderat Simmern hat bereits im Sommer 2004 für eine Zulassung von Einzelhandel plädiert. Hintergrund war das konkrete Ansiedlungsinter­esse der Firma ALDI.

Anfang Dezember 2004 fand in Simmern im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der 3 Ortsgemeinderäte eine Anhörung verschiedener Sachver­ständiger statt. Dabei ging es u.a. um die Frage, unter welchen baupla­nungsrechtlichen Voraussetzungen Einzelhandel im Gewerbegebiet Kreuzwiese zugelassen werden könnte. Im Ergebnis ist dabei festzu­halten, dass in diesem Gebiet großflächiger Einzelhandel nur zugelassen werden kann, wenn ein Sondergebiet für Einzelhandel im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht nur im Bebauungsplan ausgewie­sen, sondern auch im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Mon­tabaur dargestellt würde - also durch eine Änderung des Flächennut­zungsplanes.

Es haben mehrere Einzelhandelsunternehmen Bauvoranfragen für das Gewerbegebiet Kreuzwiese gestellt und ihr Interesse an einer Ansiedlung bekundet. Die Einzelhandelssituation in den Augst-Gemeinden stellt sich folgendermaßen dar: In Eitelborn, Kadenbach und Simmern gibt es kei­ne Lebensmittelgeschäfte, in Eitelborn befinden sich eine Bäckerei und eine Metzgerei, in Kadenbach gibt es keinen Laden und Simmern verfügt über eine Bäckerei.

Hingegen gibt es in Neuhäusel ein funktionsfähiges Handelszentrum: Neben dem Edeka-Markt und dem REWE-Markt gibt es noch 2 Blumen­läden, 1 Optiker-Fachgeschäft, EDV-Zubehör, Schreibwaren, Obst- und Gemüseladen,

2 Apotheken, Sparkassen/Bank, gastronomische Betriebe und eine Pos­tagentur.

Im Jahre 2002 wurde u.a. auch die Einzelhandelssituation in den Augst- Gemeinden und die Möglichkeit großflächiger Einzelhandelsnutzung in GewerbegebietKreuzwiese untersucht. Das Gutachten spricht davon, dass die in der Ortslage Neuhäusel vorhandene Einzelhandelsstruktur eineflächenhafte Sicherung der Nahversorgung der Augst-Gemeinden übernehme. Der Standort in der Ortslage sei integriert und für die ande­ren Augst-Gemeinden zentral gelegen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass zusätzlicher Einzelhandel außerhalb des Zentrums von Neuhäusel nicht zugelassen werden sollte, weil dadurch eine Beein­trächtigung der vorhandenen Infrastruktur im Ortskern zu befürchten sei. Die Ortsgemeinderäte Eitelborn, Neuhäusel und Simmern haben sich in den letzten Monaten sehr eingehend mit der Frage einer Einzelhandels­zulassung befasst. Die Ortsgemeinderäte Eitelborn und Simmern haben sich für die Ansiedlung von Einzelhandel und damit für eine entspre­chende Änderung des Bebauungsplanes ausgesprochen, der Ortsge­meinderat hat sich gegen Ansiedlung von Einzelhandel im Gewerbege­bietKreuzwiese ausgesprochen.

Großflächige Einzelhandelsbetriebe können nach der Baunutzungsver­ordnung nur in Kerngebieten oder in eigens für sie festgesetzten Son­dergebieten zugelassen werden. Dazu muss allerdings der Bebauungs­plan mit der Ausweisung eines Sondergebietes geändert werden. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, setzt dies eine Änderung des Flächennutzungsplanes voraus. In diesem Ver­fahren wird auch geprüft, ob sich das beantragte SondergebietEinzel­handel an dieser Stelle auf die Verwirklichung der Ziele der Raumord­nung und Landesplanung auswirkt. In diesem Fall wäre dann ein beson­deres Raumordungsverfahren durchzuführen.

Der Verbandsgemeinderat hat daher zu entscheiden, ob er den Anträ­gen der Ortsgemeinderäte Eitelborn und Simmern entspricht und den Flächennutzungsplan ändert oder ob er dem Antrag der Ortsgemeinde Neuhäusel folgt. Bevor es zur Abstimmung kam, gab Bürgermeister Edmund Schaaf Ortsbürgermeister Jörg Haseneier, Simmern, und den im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Ortsbürgermeister Jörg Haseneier legte in sei­nen Ausführungen dar, warum der Ortsgemeinderat Simmern sich mehr­heitlich für die Ansiedlung von Einzelhandel im Gewerbegebiet ausge­sprochen hat: Simmern und Eitelborn seien sehr stark verschuldet, was insbesondere auch aus den Einnahme-Ausfällen aus demNicht-Verkauf von Grundstücken im GewerbegebietKreuzwiese resultiere. Der Ver­mögenshaushalt der Ortsgemeinde Simmern könne nicht ausgeglichen werden und die Schulden bei der Verbandsgemeinde für die Erschließung des Gewerbegebietes in Höhe von 106.000uro müssten bis 31.12.2006 zurückgezahlt werden. Der Ortsgemeinderat Simmern habe sich mit der Frage von der Ansiedlung von Einzelhandel im Gewerbegebiet beschäf­tigt, weil entsprechende Anfragen von erstklassigen Einzelhandelsfirmen eingegangen seien. Zwar sei bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Einzelhandel ausgeschlossen worden, aber die Ortsgemeinde Simmern sei zu der Auffassung gelangt, dass das geändert werden sollte: Die Mei­nung der Ortsgemeinde Neuhäusel, wonach eine Verödung des Ortskerns drohe, könne man nicht teilen. Firmen, wie z.B. ALDI und LIDL hätten ein ganz anderes Sortiment und würden damit Einzelhandelsgeschäfte wie Edeka oder REWE ergänzen. Der Region würde Kaufkraft entzogen, wenn man die Ansiedlung verweigere. Es würde kein Markt auf der so genann­tengrünen Wiese entstehen: Edeka Neuhäusel sei nur etwa 400 Meter von derKreuzwiese entfernt, der Abstand zur nächsten Wohnbebauung betrage gar nur 200 Meter.

Durch die kommende Ortsumgehung Neuhäusel brauche man einen Magneten und an dieser Stelle vertrete die Ortsgemeinde Simmern die