• 23 /2005
enblatt
VG Montabaur
Nr. 23/2005
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Haush ßerplanmäßige Ausgaben genehmigt
1111(1 a “emeinderat lag eine Auflistung über im Haushaltsjahr 2004 ein- 06 e Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben
getretene (ung wies erhe bliche über- und außerplanmäßige Häuser. Die naben bei insgesamt 6 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamt- dä |,saUS9 on 43 560,79 € aus. Die Deckung der v. g. Kosten erfolgt durch t ^nahmen bei anderen Haushaltspositionen. Der Ortsgemeinderat ^"füntp die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsaus- Äs Jahr 2004.
‘' «iluncj des Bebauungsplanes “Lampertsloch” und i J e bung des Grundbebauungsplanes mit den bisherigen
' ^STaufetellung des Bebauungsplanes “Lampertsloch” und der Auf- i! na des Grundbebauungsplanes mit allen dazu ergangenen Ände- I „an einschließlich Begründung sowie den zeichnerischen und textli- J 7 Festsetzungen wurde in der Form zugestimmt, wie sie dem Orts- V Jeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.
Rprdem wurde beschlossen, den Bebauungsplanentwurf einschließ- r! Bearündung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen ^ meut für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
■ Lund Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen
■ während der Auslegungsfrist vorgebrachf werden können. Die Ver- | Jändsaemeindeverwaltung Montabaur wurde außerdem beauftragt, die I jräger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten.
E Anregungen können jedoch während der erneuten Offenlage lediglich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes vor- | gebracht werden
‘ Au f S tellung des Bebauungsplanes “Im Struthfeld
OerOrtsgemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes “Im Struthfeld” einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat und beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Struthfeld” einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen als Satzung.
Zulassung von Einzelhandel im Gewerbegebiet “Kreuzwiese”; - Änderung des Bebauungsplanes Kreuzwiese; - Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur Dieser Tagesordnungspunkt wurde ausführlich beraten und diskutiert. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Dr. Wolfgang Neutz, vertrat die Meinung, dass in den drei Ortsgemeinden, die am Gewerbegebiet beteiligt sind, unterschiedliche Auffassungen bestehen und in der Öffentlichkeit verschiedene Dinge zu hören sind. Er nahm in einem längeren Vortrag wie folgt Stellung:
‘Das Ganze höre sich so einfach an, Einzelhandel in der Kreuzwiese; man könne jetzt der Meinung sein, es gehe nur um die Entscheidung für oder gegen die Schaffung günstiger, zusätzlicher Einkaufsmöglichkeiten für die Bevölkerung in der Kreuzwiese. Aber gerade dies sei nicht der Fall. Es gehe eigentlich um etwas ganz anderes. Es gehe in Wirklichkeit um die Zukunft des Ortskernes von Neuhäusel. Es gehe um die Frage, ob die [ vorhandenen Geschäfte auch in Zukunft die Möglichkeit zur Existenz haben und gleichzeitig bedeute dies eine Entscheidung darüber, ob die Neuhäuseler Bevölkerung auch in kommenden Jahren über eine fußläufigzu erreichende Infrastruktur mit Lebensmittelgeschäften, weiteren Einzelhändlern, wie z.B. Blumenladen, Optiker, Apotheke, Banken usw. im Ortskern verfügen könne. Gerade bei der demografischen Entwicklung, der sich die Ortsgemeinde gegenüber sehe, mit einer zunehmenden Überalterung der Gesellschaft, werde das Vorhandensein einer solchen - in der Ortsgemeinde zurZeit vorhandenen - Situation immer wichtiger. Die Zulassung von Einzelhandel in der Kreuzwiese würde zum Tod der innerörtlichen Geschäftswelt führen.
Es gehe gerade nicht um die Ansiedlung eines zusätzlichen ALDI-Marktes. Dies habe sich mit der klaren Absage der Fa. ALDI Anfang dieses Jahres endgültig erledigt. Worum es jetzt gehe, sei, dass der in der Ortsmitte vorhandene REWE-Markt aus dem Ortskern heraus nach draußen verlagert | werden solle. Damit wäre ein wichtiger Leistungsträger der Geschäftswelt aus dem Ortskern verschwunden. Die Fa. Edeka stelle eine ausdrückliche Investitionsbereitschaft am vorhandenen Standort unter den Vorbehalt, dass kein anderer Markt in der Kreuzwiese angesiedelt werde. Dies würde bedeuten, dass mittelfristig bei der Zulassung des REWE-Marktes in der Kreuzwie- sb voraussichtlich auch die Fa. Edeka aus dem Ortskern verschwinden werde. Was das für den Fortbestand der übrigen Einzelhändler und der vorher genannten Einrichtungen bedeuten würde, sei wohl klar. Der Ortskern sei "i kurzer Zeit ausgeblutet, leer und verödet. Die CDU-Fraktion werde niemals Maßnahmen zustimmen, die zu einem solchen Ergebnis führen. Unabhängig davon, dass die beschriebene Entwicklung verhindert werden müsse, sei eine Zustimmung für großflächigen Einzelhandel in der Kreuzwiese Mahk ec ^ lic h n ' c ^ umsetzbar. Interessierte Kreise, insbesondere aus der tfibargemeinde Simmern, verschweigen das gerne oder behaupten teilweise d as Gegenteil. Fakt sei, eine bloße Änderung der Textfestsetzungen Bebauungsplan Kreuzwiese, durch die dann der bisher dort unzulässi- Lrf lnZelhan del zulässig gemacht werden soll, würde auch kein Baurecht c Märkte schaffen können. Denn als Ergebnis der Anhörung der knn ♦ i der gemeinsamen Sitzung der Ortsgemeinderäte in Simmern d|. Q, te festgestellt werden, dass Übereinstimmung darin bestehe, dass für einoc e Un 9 eines so| chen Marktes in der Kreuzwiese die Festsetzung mwi b ° nder gebietes statt eines bisher dort bestandenen GE-Gebietes 'forderlich sei.
Eine solche Bebauungsplanänderung habe dann aber wieder zur Voraussetzung, dass zunächst der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur geändert würde und beide planungsrechtlichen Maßnahmen hätten ihrerseits zur gemeinsamen Voraussetzung, dass zunächst ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden müsse, weil solche Sondergebiete in Neuhäusel oder in der Gemarkung Simmern grundsätzlich nicht zulässig seien. Nach den geltenden planungsrechtlichen Vorschriften könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Landesplanungsbehörden eine derartige Planung zulassen würden. Auch sei zu berücksichtigen, dass solche Planungsmaßnahmen Rechte anderer umliegender Kommunen betreffen würden, wie z. B. Koblenz, Montabaur, Bad-Ems, Vallendar, die mit Klagen derartige Planungen verhindern könnten. Beispiele dieser Art gebe es im Land mittlerweile genug.
Im übrigen glaube er, auch feststellen zu können, dass seitens der Verbandsgemeinde Montabaur keine Neigung bestehe, vor dem beschriebenen Hintergrund den Flächennutzungsplan zu ändern.
Es gebe noch zwei weitere wesentliche Komponenten, die eine Rolle spielen würden. Das eine sei der öffentlich-rechtliche Vertrag, der zwischen den Ortsgemeinden Simmern, Eitelborn und Neuhäusel überdas Gewerbegebiet Kreuzwiese existiere. Dieser lege fest, dass Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Kreuzwiese der Abstimmung im Konsens im Abstimmungsausschuss bedürfen. Der Konsens sei bisher nicht herzustellen gewesen. Das bedeute, wenn die Ortsgemeinde Simmern isoliert den Bebauungsplan ändern wollte, gehe dies nur, in dem entweder gegen diese Festlegung der Vereinbarung verstoßen würde oder diese aufgehoben werden müsste. Sie sei zwar kündbar, habe dann aber Auseinandersetzungsregelungen - gerade in vermögensrechtlicher Hinsicht. Diese seien seines Erachtens hoch kompliziert und es gebe erhebliche Zweifel daran, ob die Ortsgemeinde Simmern in der Lage wäre, die finanziellen Mittel aufzubringen, um dies abzudecken.
Die Grundstücke stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der drei Ortsgemeinden, die sie auch nur gemeinsam veräußern können. Theoretisch sei es denkbar, eine solche Gemeinschaft aufzuheben. Nur gerade dies dürfe nicht zielführend sein, weil man nicht wisse, wer diese Grundstücke möglicherweise erwerben würde und welcher Preis dafür zu erzielen sei. Dies seien alles Argumente, dass eine Öffnung des Bebauungsplanes nicht vorgenommen werden könne.”
Die Fraktionen von FWV, UBG und SPD stimmten dieser Bewertung in vollem Umfang ausdrücklich zu. Der Ortsgemeinderat Neuhäusel sprach sich daher gegen die Zulassung von Einzelhandel im Gewerbegebiet “Kreuzwiese” aus. Die Verbandsgemeinde Montabaur wurde nicht gebeten, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur so zu ändern, dass dort großflächiger Einzelhandel zugelassen wird.
Fundsache
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend aufgeführte Fundsache abgegeben:
1 Schlüsselmäppchen mit mehreren Schlüsseln Der/Die Verlierer(in) kann den o.a. Gegenstand (07/05) gegen entsprechenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der üblichen Dienststunden abholen; beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hinweise im Wochenblatt.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
SG Eitelborn/Neuhäusel
1. Mannschaft
Am Sonntag, 12.06.2005, Relegation zur Bezirksliga, SG Eitelbom/Neuhäu- sel - Andernach, Spielbeginn: 14.30 Uhr im Augst-Stadion.
Am Mittwoch, 15.06.2005, Relegation zur Bezirksliga, Bremm - SG Eitelborn/Neuhäusel, Spielbeginn 19.00 Uhr in Polch
Alte Herren
Am Samstag, 11.06.2005, AH Eitelborn/Neuhäusel - AH Mülhofen.
Alte Herren Ü-45 Augst
Am Mittwoch, 15.06.2005, AH Ü 45 Augst - Holzappel, Spielbeginn 19.00 Uhr im Augst-Stadion
Simmern
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
mittwochs.von 18.00 bis 20.00 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon:.02620/8614
Ortsbürgermeister privat:.02620/9203-0 od. -14
Telefax:.02620/9203-22
Vermietung der Schutzhütte durch R. Schupp.02620/2320
Öffentliche Bekanntmachung
Nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern findet am Dienstag, 14. Juni 2005, um 20.00 Uhr im kleinen Saal im Haus Siebenborn statt.

