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Wochenblatt VG Montabaur

Nr.

23/2Q05

Tennisclub TC 86 Kadenbach

Unsere Tennismannschaften tragen am kommenden Wochenende a unserer Tennisanlage folgende Spiele aus:

Samstag, 11.06.05, ab 9.00 Uhr Sonntag männl. Jugend 15 gegen io SW Montabaur. Zuschauer sind herzlich willkommen.

Auswärtsspiele

Samstag, 11.06.05, ab 14.00 Uhr Herren 50 in Arenberg. Sonntag, 12.06.05, ab 9.00 Uhr Herren 40 in Weyer.

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.

Arbeitseinsatz: ,

Am Samstag, dem 18. Juni 2005 findet ab 9.00 Uhr ein Arbeitseinsatz au dem Sportplatz statt. Wir würden uns freuen, zahlreiche Mitglieder begrüßen zu dürfen.

Alte Herren:

Samstag 11. Juni 2005: AH SV Hillscheid : AH Germania Kadenbach, Spielbeginn: 16.00 Uhr - Sportplatz Hillscheid

JSG Augst:

A-Jugend:

Freitag 10. Juni 2005: JSG Augst : SG Eintracht Lahnst ginn: 19.00 Uhr - Sportplatz Simmern

C-Jugend:

Samstag 11. Juni 2005: JSG Augst : SG Eintracht Lahns beginn: 15.15 Uhr - Sportplatz Simmern

E2-Jugend:

ginn: 17.30 Uhr - Sportplatz Kadenbach

Bitte vormerken:

Am Freitag, dem 17. Juni 2005 findet auf dem Sportplatz in Kadenbach unsere Abschlussfeier statt. Wer dazu noch einen Salat spenden möch­te, meldet sich bitte bei Oliver Rein (02620/8999).

Weitere Informationen folgen im nächsten Wochenblatt.

F-Jugend:

Freitag 10. Juni 2005: JSG Augst: TSV Lay. Spielbeginn: 19.00 Uhr- Sportplatz Kadenbach

Gymnastik / Walking:

Walking-Treff:

Jeden Mittwoch um 17.30 Uhr; Treffpunkt: Tennisplatz Kadenbach

Tischtennis:

Junioren:

Training: Dienstag und Donnerstag, 18.00 - 20.00 Uhr

Senioren:

Training: Dienstag, 20.00 - 22.00 Uhr

Das Training findet jeweils in der alten Augstturnhalle in Neuhäusel statt.

Newsletter:

Wollen Sie über Neuigkeiten und weitere Informationen unseres Vereins per E-Mail informiert werden? Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit sich auf unserer Homepage (http://www.germania-kadenbach.de) in unse­ren regelmäßig erscheinenden Newsletter einzutragen.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel. und Fax: 02620/8442

E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesStruthfeld der Ortsgemeinde Neuhäusel

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat von Neuhäusel in seiner Sitzung am 19.05.2005 beschlossene Aufstellung des BebauungsplanesStruthfeld wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr don­nerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs 1 Nr 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Dar­legung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

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Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die I in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. | Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs ] herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ] dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen f sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig; zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 .

2 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrene-: oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter; Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründensoll, ; schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Ver°- zung geltend machen.

Neuhäusel, 31.05.2005 Fritz Roggenbsc fl J

Ortsbürgermeistet

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Neuhäusel

vom 19.05.2005

Neubesetzung des Umlegungsausschusses - Neuwahl der Vorsitzenden

Aufgrund von personellen Umbesetzungen innerhalb der Vermessu# und Katasterverwaltung wurde die Neuwahl der Vorsitzenden des u gungsausschusses erforderlich. Auf Vorschlag der Vermessungs- Katasterverwaltung wählte der Ortsgemeinderat daher Frau Oh messungsrätin Dipl.-Ing. Martina Hasselmann zur Vorsitzendendes

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