Wochenblatt VG Montabaur
Nr.
23/2Q05
Tennisclub TC 86 Kadenbach
Unsere Tennismannschaften tragen am kommenden Wochenende a unserer Tennisanlage folgende Spiele aus:
Samstag, 11.06.05, ab 9.00 Uhr Sonntag männl. Jugend 15 gegen io SW Montabaur. Zuschauer sind herzlich willkommen.
Auswärtsspiele
Samstag, 11.06.05, ab 14.00 Uhr Herren 50 in Arenberg. Sonntag, 12.06.05, ab 9.00 Uhr Herren 40 in Weyer.
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.
Arbeitseinsatz: ,
Am Samstag, dem 18. Juni 2005 findet ab 9.00 Uhr ein Arbeitseinsatz au dem Sportplatz statt. Wir würden uns freuen, zahlreiche Mitglieder begrüßen zu dürfen.
Alte Herren:
Samstag 11. Juni 2005: AH SV Hillscheid : AH Germania Kadenbach, Spielbeginn: 16.00 Uhr - Sportplatz Hillscheid
JSG Augst:
A-Jugend:
Freitag 10. Juni 2005: JSG Augst : SG Eintracht Lahnst ginn: 19.00 Uhr - Sportplatz Simmern
C-Jugend:
Samstag 11. Juni 2005: JSG Augst : SG Eintracht Lahns beginn: 15.15 Uhr - Sportplatz Simmern
E2-Jugend:
ginn: 17.30 Uhr - Sportplatz Kadenbach
Bitte vormerken:
Am Freitag, dem 17. Juni 2005 findet auf dem Sportplatz in Kadenbach unsere Abschlussfeier statt. Wer dazu noch einen Salat spenden möchte, meldet sich bitte bei Oliver Rein (02620/8999).
Weitere Informationen folgen im nächsten Wochenblatt.
F-Jugend:
Freitag 10. Juni 2005: JSG Augst: TSV Lay. Spielbeginn: 19.00 Uhr- Sportplatz Kadenbach
Gymnastik / Walking:
Walking-Treff:
Jeden Mittwoch um 17.30 Uhr; Treffpunkt: Tennisplatz Kadenbach
Tischtennis:
Junioren:
Training: Dienstag und Donnerstag, 18.00 - 20.00 Uhr
Senioren:
Training: Dienstag, 20.00 - 22.00 Uhr
Das Training findet jeweils in der alten Augstturnhalle in Neuhäusel statt.
Newsletter:
Wollen Sie über Neuigkeiten und weitere Informationen unseres Vereins per E-Mail informiert werden? Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit sich auf unserer Homepage (http://www.germania-kadenbach.de) in unseren regelmäßig erscheinenden Newsletter einzutragen.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel. und Fax: 02620/8442
E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Struthfeld” der Ortsgemeinde Neuhäusel
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Neuhäusel in seiner Sitzung am 19.05.2005 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes „Struthfeld” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs 1 Nr 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
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Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die I in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. | Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs ] herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ] dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen f sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig; zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 .
2 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrene-: oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter; Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründensoll, ; schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Ver°- zung geltend machen.
Neuhäusel, 31.05.2005 Fritz Roggenbsc fl J
Ortsbürgermeistet
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Neuhäusel
vom 19.05.2005
Neubesetzung des Umlegungsausschusses - Neuwahl der Vorsitzenden
Aufgrund von personellen Umbesetzungen innerhalb der Vermessu# und Katasterverwaltung wurde die Neuwahl der Vorsitzenden des u gungsausschusses erforderlich. Auf Vorschlag der Vermessungs- Katasterverwaltung wählte der Ortsgemeinderat daher Frau Oh messungsrätin Dipl.-Ing. Martina Hasselmann zur Vorsitzendendes
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