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nL s .von 19.00 bis 20.00 Uhr

W, Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1

[Telefon Gemeindehaus .06439/1764

Fax Gemeindehaus. 06439/909362

fcMail Gemeindehaus:. og-gackenbach@t-online.de

rivatanschrift: Halfterweg 16

'elefon privat.06439/900990

Fax privat.06439/900968

-Mail-. Ulrich.Weidenfeller@t-online.de

Neuigkeiten aus der Sitzung |des Ortsgemeinderates

Aufstellung des BebauungsplanesUnter dem Wasem

|Die Ortsgemeinde Gackenbach verfügt derzeit nur noch über einige weni­ge Baugrundstücke. Die gemeindeeigenen Baugrundstücke im letzten IßaugebietHalfterweg-Erweiterung aus dem Jahre 1996 sind weitest­gehend veräußert. Zur Deckung des mittel- und langfristigen Bedarfs an Weiteren Baumöglichkeiten wurde daher ein entsprechendes Planauf- »ellungsverfahren zur Ausweisung eines neuen BaugebietesUnter dem fwasem eingeleitet. Diese Flächen stehen vollständig im Gemeinde­eigentum. Das gesamte Gebiet soll - in Abhängigkeit von zukünftigen tatsächlichen Baulandnachfragen - in mehreren Erschließungsabschnit- |ten baureif gemacht werden.

[Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes kann nunmehr auch die bau- blanungsrechtliche Situation der Fa. Stephan nachhaltig verbessert und [eine die Interessen der Nachbarschaft berücksichtigende zukunftsorien- Itierte Betriebsentwicklung ermöglicht werden.

Darüber hinaus wurde die bebaute Ortslage südlich der Kirchstraße in den [Bebauungsplan mit einbezogen. Die Parzellen südlich der Kirchstraße Sind zwischen 40 - 50 Meter tief. Die vorhandene Bebauung hat sich über­wiegend unmittelbar entlang der Straße entwickelt, so dass die rückwär­tigen Grundstücksteile mit einer Tiefe zwischen 25 - 35 Meter noch für leine qualifizierte bauliche Nutzung zur Verfügung stehen. Die rückwärti­gen Grundstücksteile sind momentan noch dem Außenbereich zuzu- |rechnen und konnten bisher nicht bebaut werden. Im Rahmen der Reali­sierung des Neubaugebietes würden diese Flächen jedoch dem Innen- »ereich Zuwachsen und eine Bebauung im Rahmen des § 34 BauGB wür- fde ermöglicht. Durch die Aufnahme auch dieses Gebietes in den Bebau­ungsplan werden die Eckpunkte einer Bebauung wie Geschossigkeit, hjöhen und Anzahl der zulässigen Wohneinheiten bestimmt.

[Alle Grundstücke im Bereich des neuen Baugebietes befinden sich im (Eigentum der Ortsgemeinde, so dass die Durchführung eines Umle­gungsverfahrens nicht erforderlich ist. Vor Beginn der Erschließungs- rrtaßnahmen ist lediglich eine Neuvermessung auf der Grundlage des peschlossenen Planes durchzuführen, um die neuen Straßen, Wege und Bauplätze auszuweisen.

|Die gesamte Fläche ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde (Montabaur als Entwicklungsfläche für Wohnbebauung ausgewiesen, der [Bebauungsplan wird insoweit aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet.

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

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: Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos .zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

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Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungs­planesUnter dem Wasem und er beschließt die Aufstellung des Bebau­ungsplanesUnter dem Wasem einschließlich Begründung sowie den text­lichen und zeichnerischen Festsetzungen als Satzung. Letztlich stimmen die Ratsmitglieder darin überein, die Erschließung und Baureifmachung des neuen BaugebietesUnter dem Wasem erst dann in Angriff nehmen zu wollen, wenn die im bisherigen BaugebietHalfterweg-Erweiterung noch vorhandenen vier gemeindeeigenen Baugrundstücke weitestgehend ver­äußert werden konnten sowie neues, weiteres Bauland von einheimischen oder auswärtigen Bauinteressenten konkret nachgefragt wird. Auftragsvergabe für Vermessungsarbeiten im neuen Baugebiet Unter dem Wasem

Nachdem das BebauungsplanverfahrenUnter dem Wasem mit dem Sat­zungsbeschluss beendet worden ist, hatte der Rat darüber zu entscheiden, ob die notwendige Neuvermessung des Gebietes im nächsten Schritt durch­zuführen ist, um bebaubare Grundstücke zu bilden. Da mit den Erschließungsmaßnahmen in nächster Zeit aber noch nicht begonnen wer­den soll, hält der Ortsgemeinderat es für sinnvoll, derzeit den Auftrag für die Neuvermessung noch nicht zu erteilen. Der entsprechende Beschluss für die Vergabe der Vermessungsarbeiten wird daher zunächst nicht erteilt. Beschlussfassung über die zukünftige Erdversorgung des neuen BaugebietesUnter dem Wasem mit Flüssiggas Im Zusammenhang mit der Ausweisung des neuen BaugebietesUnter dem Wasem lag der Ortsgemeinde ein Angebot eines Gasversorgungs­unternehmens vor, die Versorgung des neuen Wohngebietes mit Flüs­siggas sicherzustellen. Aus einer zentral im Baugebiet installierten unter­irdischen Behälteranlage wird das Flüssiggas in unterirdische, im öffent­lichen Straßenraum verlegte Gasleitungen eingespeist und bis zu jedem Verbraucher geführt. Die errichteten Hausanschlüsse sind ausziehsicher ausgeführt und entsprechen dem hohen Standard der Gaswirtschaft. Das gesamte Versorgungsnetz kann problemlos auf Erdgas umgestellt wer­de, sobald dieses zur Verfügung steht. Die Vorteile von Flüssiggas liegen wie auch beim Erdgas in den geringen Bau- und Betriebskosten für die Heizungsanlage sowie in der geringen Belastung der Umwelt durch die optimale fast rückstandsfreie Verbrennung des Produktes. Wesentliches Kriterium in der Entscheidungsfindung der Ortsgemeinderäte ist, das die Investition für die Verlegung des Netzes sowie die Behälteranlage vom anbietenden Gasversorgungsunternehmen in voller Höhe getragen wird. Für die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten und kein wirtschaftliches Risiko, denn das Gasversorgungsunternehmen schließt auf eigenes geschäftliches Risiko mit interessierten Bauherren Gaslieferungsverträ­ge ab. Der Ortsgemeinderat sieht die Versorgung des Baugebietes mit Flüssiggas als zusätzliches Angebot und weitere Energiealternative für Bauinteressenten an und beschließt daher, mit dem Gasversorgungsun­ternehmen einen entsprechenden Gestattungsvertrag abzuschließen. Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Auftragsvergabe zur Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zum Gemeindehaus

Umbau und Renovierung des Gemeindehauses werden vom Land Rhein­land-Pfalz mit erheblichen finanziellen Mitteln bezuschusst. Bestandteil des Bewilligungsbescheides ist die Auflage, beim Umbau die Vorgaben des neuen Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen zu beachten. Demnach muss behinderten Menschen der ungehinderte und freie Zugang zu öffentlichen Gebäuden ohne fremde Hilfe und Unterstüt­zung ermöglicht werden. Die Ortsgemeinde steht daher in der Pflicht, die­sen so genannten barrierefreien Zugang zum Gemeindehaus zu schaf­fen. Technisch zu bewerkstelligen ist dies lediglich durch Einbau einer Hebebühne, eines einfachen Personenaufzuges, an der rechten Seite des Vorbaus zum Gemeindehaus. Der Auftrag für die Lieferung und Installa­tion wurde in einer Eilentscheidung bereits vom Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten erteilt, der Ortsgemeinderat wurde in der Sitzung über die Eilentscheidung in Kenntnis gesetzt.

Anpflanzung eines standortgerechten Laubbaumes auf dem Backesplatz im Unterdorf

Der Ortsgemeinderat beschließt, im Unterdorf am Backesplatz einen neu­en, standortgerechten Laubbaum zu pflanzen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung entsprechende Preisangebote ein­zuholen.

Information über im Jahre 2006 beabsichtigte Instandsetzungsmaßnahmen der KEVAG am Freileitungsortsnetz in Gackenbach

Der örtliche Energieversorger, die Koblenzer Elektrizitätswerk- und Ver­kehrs-Aktiengesellschaft (KEVAG), hat mitgeteilt, dass sie voraussicht­lich im Jahr 2006 mit der Instandsetzung des Freileitungsnetzes in Gackenbach beginnen wird. Betroffen sind insbesondere die Straßenzü­ge des Unterdorfes sowie der Kirchstraße, soweit also die Stromversor­gung noch oberirdisch über Dachständer und -leitungen erfolgt. Bei den Instandsetzungsarbeiten werden die bisher vorhandenen vier Strom führenden Kabel sowie die Schaltleitung für die Straßenbeleuchtungsan­lage zu einem Kabelbündel zusammengefasst. Vorhandene Dachständer werden erneuert. Private Hauseigentümer, die von den Instandsetzungs­arbeiten betroffen sind, weil sich auf ihrem Gebäude ein Dachständer befindet, werden frühzeitig von der KEVAG über anstehende Maßnah­men informiert.

Verschiedenes

Stand der Umbauarbeiten im Gemeindehaus Die Umbauarbeiten im Obergeschoss des Gemeindehauses sind bis auf die Fußbodenverlegearbeiten abgeschlossen. Ende Mai können diese Räumlichkeiten - das Sitzungszimmer des Ortsgemeinderates, das Dienst­zimmer des Ortsbürgermeisters sowie Archiv- und Aktenraum - bezogen