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nL s .von 19.00 bis 20.00 Uhr
W, Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1
[Telefon Gemeindehaus .06439/1764
Fax Gemeindehaus. 06439/909362
fcMail Gemeindehaus:. og-gackenbach@t-online.de
rivatanschrift: Halfterweg 16
'elefon privat.06439/900990
Fax privat.06439/900968
-Mail-. Ulrich.Weidenfeller@t-online.de
Neuigkeiten aus der Sitzung |des Ortsgemeinderates
■Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Wasem”
|Die Ortsgemeinde Gackenbach verfügt derzeit nur noch über einige wenige Baugrundstücke. Die gemeindeeigenen Baugrundstücke im letzten Ißaugebiet “Halfterweg-Erweiterung” aus dem Jahre 1996 sind weitestgehend veräußert. Zur Deckung des mittel- und langfristigen Bedarfs an Weiteren Baumöglichkeiten wurde daher ein entsprechendes Planauf- »ellungsverfahren zur Ausweisung eines neuen Baugebietes “Unter dem fwasem” eingeleitet. Diese Flächen stehen vollständig im Gemeindeeigentum. Das gesamte Gebiet soll - in Abhängigkeit von zukünftigen tatsächlichen Baulandnachfragen - in mehreren Erschließungsabschnit- |ten baureif gemacht werden.
[Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes kann nunmehr auch die bau- ■blanungsrechtliche Situation der Fa. Stephan nachhaltig verbessert und [eine die Interessen der Nachbarschaft berücksichtigende zukunftsorien- Itierte Betriebsentwicklung ermöglicht werden.
■Darüber hinaus wurde die bebaute Ortslage südlich der Kirchstraße in den [Bebauungsplan mit einbezogen. Die Parzellen südlich der Kirchstraße Sind zwischen 40 - 50 Meter tief. Die vorhandene Bebauung hat sich überwiegend unmittelbar entlang der Straße entwickelt, so dass die rückwärtigen Grundstücksteile mit einer Tiefe zwischen 25 - 35 Meter noch für leine qualifizierte bauliche Nutzung zur Verfügung stehen. Die rückwärtigen Grundstücksteile sind momentan noch dem Außenbereich zuzu- |rechnen und konnten bisher nicht bebaut werden. Im Rahmen der Realisierung des Neubaugebietes würden diese Flächen jedoch dem Innen- »ereich Zuwachsen und eine Bebauung im Rahmen des § 34 BauGB wür- fde ermöglicht. Durch die Aufnahme auch dieses Gebietes in den Bebauungsplan werden die Eckpunkte einer Bebauung wie Geschossigkeit, hjöhen und Anzahl der zulässigen Wohneinheiten bestimmt.
[Alle Grundstücke im Bereich des neuen Baugebietes befinden sich im (Eigentum der Ortsgemeinde, so dass die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nicht erforderlich ist. Vor Beginn der Erschließungs- rrtaßnahmen ist lediglich eine Neuvermessung auf der Grundlage des peschlossenen Planes durchzuführen, um die neuen Straßen, Wege und Bauplätze auszuweisen.
|Die gesamte Fläche ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde (Montabaur als Entwicklungsfläche für Wohnbebauung ausgewiesen, der [Bebauungsplan wird insoweit aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet.
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
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Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Wasem” und er beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Wasem” einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen als Satzung. Letztlich stimmen die Ratsmitglieder darin überein, die Erschließung und Baureifmachung des neuen Baugebietes “Unter dem Wasem” erst dann in Angriff nehmen zu wollen, wenn die im bisherigen Baugebiet “Halfterweg-Erweiterung” noch vorhandenen vier gemeindeeigenen Baugrundstücke weitestgehend veräußert werden konnten sowie neues, weiteres Bauland von einheimischen oder auswärtigen Bauinteressenten konkret nachgefragt wird. Auftragsvergabe für Vermessungsarbeiten im neuen Baugebiet “Unter dem Wasem”
Nachdem das Bebauungsplanverfahren “Unter dem Wasem” mit dem Satzungsbeschluss beendet worden ist, hatte der Rat darüber zu entscheiden, ob die notwendige Neuvermessung des Gebietes im nächsten Schritt durchzuführen ist, um bebaubare Grundstücke zu bilden. Da mit den Erschließungsmaßnahmen in nächster Zeit aber noch nicht begonnen werden soll, hält der Ortsgemeinderat es für sinnvoll, derzeit den Auftrag für die Neuvermessung noch nicht zu erteilen. Der entsprechende Beschluss für die Vergabe der Vermessungsarbeiten wird daher zunächst nicht erteilt. Beschlussfassung über die zukünftige Erdversorgung des neuen Baugebietes “Unter dem Wasem” mit Flüssiggas Im Zusammenhang mit der Ausweisung des neuen Baugebietes „Unter dem Wasem“ lag der Ortsgemeinde ein Angebot eines Gasversorgungsunternehmens vor, die Versorgung des neuen Wohngebietes mit Flüssiggas sicherzustellen. Aus einer zentral im Baugebiet installierten unterirdischen Behälteranlage wird das Flüssiggas in unterirdische, im öffentlichen Straßenraum verlegte Gasleitungen eingespeist und bis zu jedem Verbraucher geführt. Die errichteten Hausanschlüsse sind ausziehsicher ausgeführt und entsprechen dem hohen Standard der Gaswirtschaft. Das gesamte Versorgungsnetz kann problemlos auf Erdgas umgestellt werde, sobald dieses zur Verfügung steht. Die Vorteile von Flüssiggas liegen wie auch beim Erdgas in den geringen Bau- und Betriebskosten für die Heizungsanlage sowie in der geringen Belastung der Umwelt durch die optimale fast rückstandsfreie Verbrennung des Produktes. Wesentliches Kriterium in der Entscheidungsfindung der Ortsgemeinderäte ist, das die Investition für die Verlegung des Netzes sowie die Behälteranlage vom anbietenden Gasversorgungsunternehmen in voller Höhe getragen wird. Für die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten und kein wirtschaftliches Risiko, denn das Gasversorgungsunternehmen schließt auf eigenes geschäftliches Risiko mit interessierten Bauherren Gaslieferungsverträge ab. Der Ortsgemeinderat sieht die Versorgung des Baugebietes mit Flüssiggas als zusätzliches Angebot und weitere Energiealternative für Bauinteressenten an und beschließt daher, mit dem Gasversorgungsunternehmen einen entsprechenden Gestattungsvertrag abzuschließen. Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Auftragsvergabe zur Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zum Gemeindehaus
Umbau und Renovierung des Gemeindehauses werden vom Land Rheinland-Pfalz mit erheblichen finanziellen Mitteln bezuschusst. Bestandteil des Bewilligungsbescheides ist die Auflage, beim Umbau die Vorgaben des neuen Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen zu beachten. Demnach muss behinderten Menschen der ungehinderte und freie Zugang zu öffentlichen Gebäuden ohne fremde Hilfe und Unterstützung ermöglicht werden. Die Ortsgemeinde steht daher in der Pflicht, diesen so genannten barrierefreien Zugang zum Gemeindehaus zu schaffen. Technisch zu bewerkstelligen ist dies lediglich durch Einbau einer Hebebühne, eines einfachen Personenaufzuges, an der rechten Seite des Vorbaus zum Gemeindehaus. Der Auftrag für die Lieferung und Installation wurde in einer Eilentscheidung bereits vom Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten erteilt, der Ortsgemeinderat wurde in der Sitzung über die Eilentscheidung in Kenntnis gesetzt.
Anpflanzung eines standortgerechten Laubbaumes auf dem Backesplatz im Unterdorf
Der Ortsgemeinderat beschließt, im Unterdorf am Backesplatz einen neuen, standortgerechten Laubbaum zu pflanzen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung entsprechende Preisangebote einzuholen.
Information über im Jahre 2006 beabsichtigte Instandsetzungsmaßnahmen der KEVAG am Freileitungsortsnetz in Gackenbach
Der örtliche Energieversorger, die Koblenzer Elektrizitätswerk- und Verkehrs-Aktiengesellschaft (KEVAG), hat mitgeteilt, dass sie voraussichtlich im Jahr 2006 mit der Instandsetzung des Freileitungsnetzes in Gackenbach beginnen wird. Betroffen sind insbesondere die Straßenzüge des Unterdorfes sowie der Kirchstraße, soweit also die Stromversorgung noch oberirdisch über Dachständer und -leitungen erfolgt. Bei den Instandsetzungsarbeiten werden die bisher vorhandenen vier Strom führenden Kabel sowie die Schaltleitung für die Straßenbeleuchtungsanlage zu einem Kabelbündel zusammengefasst. Vorhandene Dachständer werden erneuert. Private Hauseigentümer, die von den Instandsetzungsarbeiten betroffen sind, weil sich auf ihrem Gebäude ein Dachständer befindet, werden frühzeitig von der KEVAG über anstehende Maßnahmen informiert.
Verschiedenes
• Stand der Umbauarbeiten im Gemeindehaus Die Umbauarbeiten im Obergeschoss des Gemeindehauses sind bis auf die Fußbodenverlegearbeiten abgeschlossen. Ende Mai können diese Räumlichkeiten - das Sitzungszimmer des Ortsgemeinderates, das Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters sowie Archiv- und Aktenraum - bezogen

