Wochenblatt VG Montabaur
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Ihr Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bernd Pöhler, Fachbereich 2, Zimmer 223, Tel.: 02602/126111
ACHTUNG!
Vorgezogener Redaktionsschluss für die 15. Kalenderwoche
(Karfreitag).
Der Feiertag Karfreitag macht es erforderlich, den Redaktionsschluss für das Wochenblatt der 15. Kalenderwoche vorzuverlegen.
Alle Manuskripte, die in der 15. Kalenderwoche 2006 veröffentlicht werden sollen, müssen daher bis
spätestens Donnerstag, 06. April 2006,18.00 Uhr
abgegeben sein.
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Bitte beachten Sie: Jede Fahrt muss 30 Minuten \or der lahrplanmäUigen Abfahrt (Telefonnummern s.o.) angemeldet werden. Weitere Informationen und natürlich Taschenfahrpläne gibt's bei Ihrer V erbandsgemeinde- vervvaltung M onta baur , Tel. 02602/126303.
Geschwindigkeitsüberwachung
in der Verbandsgemeinde Montabaur
In der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Reihe von Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der Bergstraße, Ruppach-Goldhausen vorstellen.
Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden.
Insgesamt 115 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.
Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 25 km/h festgestellt werden.
Innerhalb einer Stunde fuhren 9 Fahrzeuge bis zu 40 km/h, 21 Fahrzeuge bis zu 45 km/h, 9 Fahrzeuge bis zu 50 km/h und 5 Verkehrsteilnehmer wurde mit einer Geschwindigkeit von bis zu 55 km/h gemessen.
Insgesamt 71 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ejn.
Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:
Montabaur (einschließlich Stadtteile)
Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern) Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshauäen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
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/Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf) Elbertgememden Ho fter, Stahlhofen, Untershausen)
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Sonntag
09.00
07.00
08.00
19.00 Uhr
07.00 Uhr 21.00 Uhr
19.30 Uhr 19.30 Uhr 21.00 Uhr
07.00 Uhr 21.00 Uhr
19.00 Uhr 18.00 Uhr 17.00 Uhr
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ar 2002 geheiratet haben f n ! er ? ,0rl)8n ist > oder wenn sie vordem 1 . Jenu-I 9eboren ist. Für den Ancnr. d u lne [ der Ehegatten vor dem 2. Januar 1962 wie vor aus, wenn der au Hinterbliebenenrenten reicht es nach]
gesetzlichen RentenvercS? rbene Ehe P af tner 5 Jahre lang Beiträgen bereits ein Jahr bestanrfLn 4 ? 6 ^" 9 gezahlt hat. Neu ist, dass die Eba werrente hat sich oeännt* D be ._ n muss - Auch di ® Höhe der Witwen-/ werrente 60 Prozent hJId B,sher wurden bei der großen Witwen-/ V Recht sind es 55 p rn s 0 !?- des Verstorbenen gezahlt, nach neuer
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