Wochenblatt VG Montabaur
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Nächste Sitzung des Werkausschusses
Die nächste Sitzung des Werkausschusses findet statt am Mittwoch, den 5. April 2006 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal Altbau des Rathauses statt.
Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung Beginn: 17.00 Uhr
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Abschluss eines Contracting-Vertrages zur Energieeinsparung im Hallenbad
3. Vergaben
3.1 Vergabe der Bauleistungen zum Bau des Regenüberlaufbeckens Ruppach, Ruppach-Goldhausen
3.2 Vergabe der Bauleistungen zum Bau des Regenüberlaufbecken 6 Eschelbacher Straße, Montabaur
3.3 Vergabe zur Erneuerung der Verbindungsleitung Gackenbach - Dies
3.4 Vergabe zur Erneuerung der Quellleitung Hübingen
3.5 Vergabe zur Verbindungsleitung Hochbehälter Niederelbert - Ortsnetz Oberelbert
3.6 Vergabe der Ingenieurleistungen zur Kanalerneuerung Großholbach, Kirchstraße
4. Mitteilungen und Anfragen
Edmund Schaaf, Bürgermeister
Hinweis
Es finden keine Fraktionssitzungen statt
Vollzug der Wassergesetze
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 13 Landeswassergesetz (LWG) für den Brunnen „Goldhausen“ in der Gemarkung
Goldhausen, Heiligenroth, Boden (VG Montabaur) und Bannberscheid (VG Wirges)
Begünstigte: Verbandsgemeinde Montabaur
Verbandsgemeinden: Montabaur und Wirges / Landkreis: Westerwald
Inkrafttreten der Rechtsverordnung
Die Rechtsverordnung vom 22.02.2006 für 0 . g. Maßnahme wurde im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 13.03.2006 veröffentlicht und ist am 14.03.2006 in Kraft getreten.
Ein Abdruck dieser Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen wird archivmäßig bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Obere Wasserbehörde - Neustadt 21,56068 Koblenz
der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz
8, 56410 Montabaur
der
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges, Bahnhofstraße 10,56422 Wirges
aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Verbandsgemeindewerke Montabaur J. Klaeser, Werkleiter
Die Verwaltung informiert
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Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag - Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefonnummer..02602/126-192
Zimmer 221, Telefonnummer. 02602/126-191
Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:
Zimmer 21 (Rathaus Altbau - 2. Stock)
Redaktionsschluss ist montags. 15 30 Uhr
Tel.: 02602/126-106
Fax: 02602/126-255
E-Mail: woohenblatt@montabaur.de
Nachruf!
Am Sonntag, den 19. März 2006 verstarb nach kurzer schwerer Krankheit unsere Mitarbeiterin
Frau
Margit Brill
r über lange Jahre als Mitarbeiterin im Hauswirt- S ‘hXbereich unseres Hauses tätig und hat ihre Aufgaben zum Wohle des Hauses und der Heimbewohner sorgfältig und
gewissenhaft erfüllt.
Ihr Engagement und ihren Einsatz sowie ihre freunchicheund fröhliche Art werden wir dankbar in Erinnerung behalten. Unsere Anteilnahme gilt ihrer Familie.
Geschäftsführung, Mitarbeiter und Heimbewohner
° der Alten-und Pflegeheim
Hospttalfands Montabaur jCmWi Montabm,
Beraten und beschlossen Informatives aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur vom 23. März 2006 Am Donnerstag, dem 23. März 2006, tagte der Rat unter Leitung von bJi germeister Edmund Schaaf zum ersten Mal in diesem Jahr. WichW J Tagesordnungspunkt war die Zusammenarbeit mit der Verbands] meinde Wirges im Hinblick auf den Betrieb der Hallenbäder Die Verwaltung stellte dem Verbandsgemeinderat zunächst den Sai verhalt wie folgt dar:
„Die Verbandsgemeinden Montabaur und Wirges betreiben in einer En" fernung von weniger als 7 Kilometern - das entspricht einer Fahrzeit von etwa 12 Minuten- zwei Hallenbäder. In Montabaur besteht in den Soi mermonaten zusätzlich das Angebot eines mit dem Hallenbad koml nierten Freibades. Beide Bäder verursachen erhebliche Belastungenfü7 die Haushalte der jeweiligen Verbandsgemeinden. [
Beide Hallenbäder sprechen identische Zielgruppen an. Sie dienen der Bevölkerung als Sport- und Freizeiteinrichtung, dem Schulschwimi _ und den Vereinen, die Schwimmsport betreiben, als Übungsstätte. Inheiden Bädern muss der öffentliche Badebetrieb zugunsten des Vereii schwimmens eingeschränkt werden, und zwar gerade zu für die Bev(_ kerung attraktiven Zeiten. In Montabaur muss das Bad im Interesse der Vereine für den allgemeinen Badebetrieb täglich zwischen 19.00 UhrbzwJ spätestens 21.00 Uhr geschlossen werden, freitags und samstags sogar] schon um 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr.
Die Bürgermeister Michael Ortseifen und Edmund Schaaf haben Ende' des Jahres 2005 in ersten Gesprächen die Möglichkeiten einer ZusjT menarbeit beim Betrieb der beiden Bäder ausgelotet und ihre jeweili Verwaltung beauftragt, das entsprechende Datenmaterial zusammen] tragen und Kooperationsmöglichkeiten zu untersuchen.
Die Sondierungen führten zu den folgenden Ergebnissen:
Der Schulsport kann auch in Zukunft vormittags nur in beiden Bäd< abgedeckt werden. Der Bedarf der Schulen in beiden Verbandsgemd den ist so groß, dass die Kapazitäten in nur einem Bad nicht ausreicls würden. Das bedeutet, dass für die die Schulen auch in Zukunft bei® Bäder vormittags im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen (müsse^J Wenn das Bad in Wirges für den allgemeinen Badebetrieb nicht mehr zu^
Verfügung steht, kann in diesem Bad der Vereinssport für die Vereine au
beiden Verbandsgemeinden konzentriert werden. Die zeitlichen Mogiijf keiten für die Vereine können gegenüber den bisherigen Kap^riaten ausgedehnt werden. Zurzeit stehen den Vereinen abends in Montabaur^ Stunden und in Wirges 8,5 Stunden zur Verfügung. Im Falle der ko | ration könnte das Bad in Wirges künftig Vereinen und 9 esc 'r®L Gruppen aus Montabaur und Wirges circa 38 Stunden zur ve . gestellt werden. Zusätzlich könnte das Bad in Wirges für Schwim^ die von den Vereinen durchgeführt werden, und von kommerzie zern (zurzeit erfolgt bereits die Nutzung durch eine Praxis ^ kengymna6tik und Massagen) genutzt werden. ."
Für die Verbandsgemeinde Wirges lassen sich bei Betrieb eines , Schul- und Vereinsbades erhebliche Personalkosten spa > r- während des Schul- und Vereinsschwimmens muss keine “ ec tptc ij e vei geführt werden. Für die Verbandsgemeinde Montabaur becleu h ^ jr g3 lagerung des Vereinsschwimmens und der Schwimmkurse r zunächst einen Einnahmeverlust von ca. 24.000 € pro Janr Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Einnahmeverlust ur i liehe Badegäste ausgeglichen werden kann, und zwar u b ad bes aus der Verbandsgemeinde Wirges, die jetzt das dortige na » chen, und durch Badegäste, die durch die attraktiveren u des Bades in Montabaur für den öffentlichen Badebetriee g den können. eg j eru i
Interkommunale Zusammenarbeit wird zurzeit von der ^Apitzenvf von den Parteien des Landtags und von den kommuna i
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