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Wochenblatt VG Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt die a j" ternehmerleistungen für die Gewässerunterhaltung in den Ort s g e - meinden, der Stadt Montabaur und den Stadtteilen öffentlich aus. Leistungsumfang: .

Jahresunternehmerleistungen für die Gewässerunterhaltung in der bandsgemeinde Montabaur Gesamtvolumen ca. 15.000

Ausführungszeitraum: 01.06.2006 01.06.2007

Vergabestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-

Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

Bauleitung: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Frau Wunderlich, Tel. 02602/126.208, Fax: 126.253, eMail: cwunderlich@montabaur.de Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 10.04.2006 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 10,00 ist unter Angabe des Verwen­dungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Kon- to-Nr. 500 017 (BLZ 57051001) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.

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Auf Wunsch wird zu den Ausschreibungsunterlaaen *i n *

(1,44 mB/HD) mit der GAEB-Kennung der Datenaustau^L^^Ä Äfl übersandt. dUSC nphaseDA 83

Ein Einzahlungsnachweis ist der Anforderung beizuleqen Termin für die Abgabe des Angebotes ist y

Mittwoch, 03. Mai 2006,10.00 Uhr Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsanfu u sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der v ? erver ' meindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Adena n ds $ 56410 Montabaur, einzureichen. nauer-Piatz8

Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt Zuschlags-Bindefrist: 30 Kalendertage Nachweise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eiamm VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnNcS? 3 Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen. er Alt und Auftragserteilung: Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf riac bot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und liehen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. -3 Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung des Westerwaldkreise«? Powa,. meier-Platz 1,56410 Montabaur, Tel. 02602/124-0. ' ' '

Montabaur, 21.03.2006 Jürgen Klaeser

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ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die Bepflanzung des Lärmschutzwalles im NBGChristches Weiher öffentlich aus.

Leistungsumfang:

ca. 20 Stück Ebereschen

ca. 800 Stück Sträucher

ca. 600 Stück Stauden

Ausführungszeitraum:

15.10.-15.12.2006

Vergabestelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,

Auf Wunsch wird zu den Ausschreibungsunterlagen eine DiskettÄa r ( 1 ,44 mB/HD) mit der GEAB-Kennung der Datenaustauschphase DA 83 übersandt. J

56410 Montabaur

Bauleitung:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Constanze Wunderlich, Tel. 02602/126.208, Fax: 126.253, e-Mail: cwunderlich@montabaur.de Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 11.04.2006 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Adenau­er-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 5,00 Euro ist unter Angabe des Ver­wendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.

Ein Einzahlungsnachweis ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Dienstag, 02.05.2006,10.00 Uhr Angebote, die mit einem entsprechenden SubmissionsaufkleberversS hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verband^ meindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-PlafzT 56410 Montabaur, einzureichen.

Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. Zuschlags-Bindefrist:

30 Kalendertage Nachweise:

Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A §8zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhal der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.

Auftragserteilung:

Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen GesichtspüT te als das Annehmbarste erscheint. ]

Vergabeprüfstelle:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1,564 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0.

Montabaur, 21.03.2006 Jürgen Klaese.

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Wichtige Information

des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes

Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der Ortsgemeinde Neuhäusel

Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird dar­auf hingewiesen, dass die Einsammlung von Problemabfällen aus Haus­halten am Samstag, 01.04.2006, in der Ortsgemeinde Neuhäusel b. Montabaur stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 09.00 Uhr -12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzu­liefern, und zwar in Neuhäusel, Am neuen Feuerwehrhaus Im Feldchen.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädli­che Problemabfälle aus Haushalten, wie z.B Lackrückstände Farbreste Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente,Haushalts­batterien etc. kostenlos angenommen. Folgende Abfälle können ab sofort nur noch kostenpflichtig angenommen werden: Feuerlöscher = 5/Stück, Olradiatoren = 5/Stück, Autobatterien bis 88 Ah - 3 /Stück, Autobatterien über 88 Ah = 5/Stück. Leuchtstoffröhr'en können in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 Stück) kostenfrei abgegeben werden. Größere Mengen vor allem aus Gewerbebetrie- ben müssen im Moschheim abgegeben werden. Ab sofort werden auch Elektro- und Elektronikkleingeräte wie z.B. Föhn, Rasierappa­rat, Staubsauger, Kaffeemaschinen etc. am Umweltmobil anqenom- men, jedoch nur in haushaltsüblichen Mengen. Dies gilt nicht für größere Elektrogeräte wie Fernseher, PC und ähnlicheslDiese Gerä- abge e hoft n We ' terhm auf Anruf hin kostenlos bei Privathaushalten

Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzen- ette (Frittierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zuoe- fuhrt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen?)

Des Weiteren können hier Korken abgegeben werden, dieebenfallsindie Wiederverwertung gelangen.

Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmun gen bei den

Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie

allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären P roblemabfajlanflätp:

stelle im Betriebshof in Moschheim (s.u.l gegen Ge bühr anMMfl berücksichtigen Sie in diesem Zusammen hang, dass die VerkaütsspL von Motoröl zur kostenlosen Entgegenn ahme der entsprec_henMJs- ge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Heb en SieJgaMJ- Kassenbon vom Kauf des Motoröls gut au f < inH bestehen Sieaulgem-r

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nähme des Altöls im Geschäft.

Besonders wird noch darauf hingewiesen , dass aufgrundjjgr. Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Proble rnabfr halten angenommen werden können. MiflB'unnicnf

Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Manage_ ^ ^

Gesellschaft Rheinland Pfalz mbH, Wilh.-Theodor-Römheld-btr. > Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim Gmon a 57638 Neitersen, Tel.: 02681/802-800 bzw. anderen furdie «e$i n

von Problemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen, u -iflas Verbindung setzen.

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Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, ^

Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der jtter vor Wsich i

Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdung ®eiinf an

allem Kinder, und der Umwelt vermeiden zu helfen. _

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelet ws

be ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber h ' l ? a ^ J f n0 u^runddoi diese von montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 'f- ^ ^

nerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkge > a ,. hen Mefri in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15 , in hausha gen in der Regel kostenlos anzuliefern. tuna des^

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfall sra unter Tel.: 02602/6806-55.

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