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hpratung des Diakonischen Werkes im Westerwaldkreis Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Mon-

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bis 14.00 ÜS bis 18.30 UH

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^!Ti 9 03-2006 In Hellbrorm

r ai<ses 7 30 Uhr an der Bushaltestelle Peterstorstraße (am Knöemeindehaus an der Pauluskirche), Montabaur fe&iropro Person (fÜr die Busfahrt ’ der Eintri11 zum Begeg-

Ä. Diakonisches Werk im Westerwaldkreis, Karin Klein, W Straße 2a, 56457 Westerburg, Tel.: 02663-943041

Montabaur präsentieren:

nrikfürFrauen

,(jot man eine natürliche Begabung zur Kommunikation nach. Und Ktfrau manchmal das Gefühl, doch nicht genau das gesagt zu ,1$ sie eigentlich gemeint hat. Formulieren Sie offen und klar 'äs was Sie ausdrücken möchten. Optimieren Sie Ihre kommuni- f:4eals Frau durch geschickte Rhetorik als einen Weg zu mehr llidiesem Grundlagenvortrag spricht Dr. Faust-Malnig über die laoSprache und stressfreier Kommunikation bei Reklamationen, Wandlungen, Verkauf und Lob.

Memehmerfrauen im Handwerk freuen sich, interessierte Frauen p 2006 um 20.00 Uhr in den Räumen der Kreishandwerkerschaft l'^joseph-Kehrein-Straße 4, begrüßen zu dürfen. Kostenbeitrag Rieder: 10 Euro, Anmeldung: Anita Velten, Tel.: 02602/18970

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■staraKötter, Tel.: 02602/16100.

Lilermin: Donnerstag, 20.4.2006, 20.00 Uhr, Thema: Konfliktm- pent, Referentin: Dipl. Päd. Sabine A. Pehl.

Ilutscher Yorkshire-Terrier-Club e.V.

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,;en Ihnen, wo Sie gesunde Welpen kaufen können. Wir stehen |«lRat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Pflege - r-K.Wir laden Sie zu unseren Clubabenden herzlich ein. Wir tref­fen letzten Freitag im Monat in der Gaststätte “Edelbrenner” in r’Niedererbach.

Ire-Freunde sind als Gäste gern willkommen. Infos beim 1. Vorsit- bHarald Plepsch, Mittelstraße 11, 56412 Niedererbach, Telefon 06485/180616.

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|36,Thema: Frühlingsessen der Diabetiker-SHG, 17.30 Uhr, Refe- R. Siegel und Team des Brüderkrankenhauses, Ort: Jswkenhaus Montabaur (Cafeteria), Anmeldung: unbedingt erfor- pl, 02602/391 5 oder 7676.

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IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG. 56195 Höhr- wÄ/o« 1451 (PLZ 56203 Etheinstr. 41). Tel.: O 26 24 / 911 - O. | '911-195. Internet-Adresse: www.wlttich.de

anzeigend wlttlch- hoehr Jifl

wochQ nblattemontabaur.de

^ den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- '■/bschnft h w 1licfl * ür den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, ''"Schrift des y da ^ es ' Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil,

^andsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos 1 cin zeiversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

fene HaH^ 8Sand1e Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der ’®c!inet müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers

^werden r' n Und sol,(en grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein- !‘ tl 'V8ranWrtr e ! C ^ nete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, Bit dar Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für

reiaan Anzei 9® n übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag Hichunn °* IVe d ^ den nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei- r :-'*gen unri ? en Ul ) d Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- de<: \/ l6 , Z ' Z Qültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne is a 9 es oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des keine Ansprüche gegen den Verlag.

Anangeln am Herthasee

ttoneites Anannp r in htet 1 er ^ n 9 elverein Herthasee 1967 e.V. sein tradi-

7.00 Uhr fSommo?7a>i\ H c dh 5 See dei aus. Geangelt wird ab

( erzeitl). Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein.

Abschied nehmen, bevor das Leben beginnt

Einladung zur Gedenkandacht für verstorbene Kinder

rnitPinanriaft an Andacht 9 <bt es die Möglichkeit, noch ein wenig Zeit Mittwnrh riac Z M Verb * rin ^ en ' Betroffen ® Eltern, die sich jeweils am letzten Mnntahoi. « 0na u S zu einer Gesprächsgruppe beim Caritasverband in Montabaur treffen, haben diese Andacht mit vorbereitet.

RanIl?D e l Statt Freita 9> 24.03.2006, um 17:00 Uhr in der Pfarrkirche bankt Peter in Ketten in Montabaur.

Die Kontaktadresse für weitere Fragen lautet:

Dwii!? S 'n r uf nd W esterwa 'd ■ Rhein-Lahn e.V., Schwangerenberatung, Pnilipp-Gehlmg-Str. 4, 56410 Montabaur, Tel 02602/1606 -15 oder -17, Astnd Schmidt (astrid.schmidt@cv-ww-rl.de) und Margot Rübe (mar- got.rube@cv-ww-rl.de)

Montabaur

Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies

Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Ruf­nummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) vereinbart werden.

Fax-Nr. 02602/126-255 Handy-Nr. 0160/90511966

E-Mail-Adresse: KMies@ montabaur.de

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes “Bornwiese” der Stadt Montabaur

für das Grundstück Weststraße 8 A, Montabaur

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 09.02.2006 beschlossene Änderung des Bebauungsplanes “Bornwiese” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westenwald­kreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeits­zeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Dar­legung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ‘ migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

? vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.