VG Montabaur
Nr. 04/2006
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--Form /der Altersvorsorge mit
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rsichert streiten !r braucht Rechtsschutz?
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)ttl odtt^^jjtreit wird schnell zu einer och dast"| Angelegenheit. Gut, wenn
lebenkosW e j ne R ec htsschutz-Versiche- i Rtgtlfelltjiit^ber für wen lohnt sich die zu eint* Sherung, wann springt sie ein - üben ' Wann(sollte man seine Police . $jt, ü, f kündigen?
c zerstörtt »raucht eigentlich eine Rechts- ^ninuntül-Versicherung - und was für u dafür' Bei der Krankenversicherung ^s.We liegend, sich gegen mög- btwacM^" e Gesundheitsrisiken abzu- • Rechtsschutz-Versiche-
l£ «KU' a " e versicherbaren Rechts- n0,, ' «jfS'P lst jedoch selten sinnvoll. n 9* n ^.. Abschluss einer Versicherung ° «^ären, welchen individu- ” ^ iRecHfeschutz Sie brauchen und : r P^ auf Sie verzichten können. Wer nach , Beispiel kein Auto hat und [rührt f
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verreist, braucht keinen Verkehrsrechtsschutz. Arbeitslose oder Rentner kommen ohne Berufsrechtsschutz aus. Singles benötigen keine Rechtsschutz-Versicherung für Familien- und Unterhaltsfragen.
Bei einigen Gesellschaften ist der so genannte Opferrechtsschutz im Angebot enthalten. Wer Opfer einer Straftat wird, bekommt damit die Kosten für eine Nebenklage erstattet. Dabei muss man wissen: Nebenkläger haben kaum Einfluss auf den Verlauf von Strafprozessen. Die Hauptklage gegen den Täter führt immer der Staatsanwalt. Gegen den Opferrechtsschutz ist nichts einzuwenden, solange diese Leistung ohne Mehrkosten im Versicherungsangebot enthalten ist.
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AXA Geschäftsstelle Willi Wirges e.K. AXA Hauptvertretung Michael Wirges e. K. Ihre Ansprechpartnerin: Kerstin Wirges Hauptstraße 13 • 56412 Untershausen Tel.: 0 26 02/9 4712-0 • Fax: 0 26 02/9 4712-19 E-Mail: Wirges.Wirges@axa.de
Bau- und Gebäudeversicherungen Die Privat-Haftpflichtversicherung
Egal ob sie zur Miete oder in den eigenen vier Wänden wohnen, Schadensersatzansprüche drohen überall: ein Passant bricht sich bei Glatteis ein Bein vor ihrem Haus, ein Blumenkasten stürzt auf ein Auto, ein Besucher rutscht auf dem frisch geputzten Boden aus. In diesen Fällen ist eine private Haftpflicht empfehlenswert. Wie bei allen Haftpflichtversicherungen gilt: berechtigte Ansprüche Dritter zahlt die Versicherung, unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab. Sämtli
che Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten in diesem Zusammenhang werden von der Versicherung übernommen. Wenn Sie jedoch ein Haus oder Eigentumswohnung vermietet haben, kommt die Privathaftpflicht nicht für Schäden auf. In diesem Fall ist eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung empfehlenswert. Sie übernimmt in etwa die selben Leistungen wie die Privathaftpflicht, gilt jedoch für Immobilien, die Sie nicht selbst bewohnen.

