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VG Montabaur

Nr. 04/2006

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)ttl odtt^^jjtreit wird schnell zu einer och dast"| Angelegenheit. Gut, wenn

lebenkosW e j ne R ec htsschutz-Versiche- i Rtgtlfelltjiit^ber für wen lohnt sich die zu eint* Sherung, wann springt sie ein - üben ' Wann(sollte man seine Police . $jt, ü, f kündigen?

c zerstörtt »raucht eigentlich eine Rechts- ^ninuntül-Versicherung - und was für u dafür' Bei der Krankenversicherung ^s.We liegend, sich gegen mög- btwacM^" e Gesundheitsrisiken abzu- • Rechtsschutz-Versiche-

l£ «KU' a " e versicherbaren Rechts- n0,, ' «jfS'P lst jedoch selten sinnvoll. n 9* n ^.. Abschluss einer Versicherung ° «^ären, welchen individu- ” ^ iRecHfeschutz Sie brauchen und : r P^ auf Sie verzichten können. Wer nach , Beispiel kein Auto hat und [rührt f

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verreist, braucht keinen Verkehrs­rechtsschutz. Arbeitslose oder Rent­ner kommen ohne Berufsrechts­schutz aus. Singles benötigen keine Rechtsschutz-Versicherung für Familien- und Unterhaltsfragen.

Bei einigen Gesellschaften ist der so genannte Opferrechtsschutz im Angebot enthalten. Wer Opfer einer Straftat wird, bekommt damit die Kosten für eine Nebenklage erstat­tet. Dabei muss man wissen: Nebenkläger haben kaum Einfluss auf den Verlauf von Strafprozessen. Die Hauptklage gegen den Täter führt immer der Staatsanwalt. Gegen den Opferrechtsschutz ist nichts einzuwenden, solange diese Leistung ohne Mehrkosten im Versi­cherungsangebot enthalten ist.

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AXA Geschäftsstelle Willi Wirges e.K. AXA Hauptvertretung Michael Wirges e. K. Ihre Ansprechpartnerin: Kerstin Wirges Hauptstraße 13 • 56412 Untershausen Tel.: 0 26 02/9 4712-0 • Fax: 0 26 02/9 4712-19 E-Mail: Wirges.Wirges@axa.de

Bau- und Gebäudeversicherungen Die Privat-Haftpflichtversicherung

Egal ob sie zur Miete oder in den eige­nen vier Wänden wohnen, Schadens­ersatzansprüche drohen überall: ein Passant bricht sich bei Glatteis ein Bein vor ihrem Haus, ein Blumenka­sten stürzt auf ein Auto, ein Besucher rutscht auf dem frisch geputzten Boden aus. In diesen Fällen ist eine private Haftpflicht empfehlenswert. Wie bei allen Haftpflichtversicherun­gen gilt: berechtigte Ansprüche Drit­ter zahlt die Versicherung, unberech­tigte Ansprüche wehrt sie ab. Sämtli­

che Anwalts-, Gutachter- und Pro­zesskosten in diesem Zusammenhang werden von der Versicherung über­nommen. Wenn Sie jedoch ein Haus oder Eigentumswohnung vermietet haben, kommt die Privathaftpflicht nicht für Schäden auf. In diesem Fall ist eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung empfehlens­wert. Sie übernimmt in etwa die sel­ben Leistungen wie die Privathaft­pflicht, gilt jedoch für Immobilien, die Sie nicht selbst bewohnen.