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Ihre LVM-Servicebüros beraten Sie gern,
nicht nur zum Thema Kranken- und Unfallversicherung:
Uwe Schmidt
Triftstr. 1b
56470 Bad Marienberg Telefon (0 26 61) 6 10 36 und:
Neumarkt 4 56457 Westerburg Telefon (0 26 63) 42 70 info@u-schmidt.lvm.de
Manuela Engel
Obersayn 37 56459 Rothenbach Telefon (0 26 66) 4 38 und:
Bahnhofstr. 59 56418 Montabaur Telefon (0 26 02) 29 76 info@engel.lvm.de
Absicherung der Familie
Der Kauf einer Immobilie ist mit vielen Risiken verbunden und selbst wenn die Finanzierung steht und das Haus bezogen ist, sollten Sie sich Gedanken über nicht kalkulierbare Risiken machen.
Was passiert, wenn Sie plötzlich arbeitslos werden oder Sie Ihren Beruf wegen einer Krankheit nicht mehr ausüben können? Leider müssen viele Immobilien wegen mangelnder Absicherung der Kreditnehmer zwangversteigert werden. Sichern Sie sich rechtzeitig ab. Natürlich kann man sich nicht gegen alle Eventualitäten versichern, aber eine Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit und eine Lebensversicherung sind unbedingt zu empfehlen. Eine Kapitallebensversicherung mit ausreichender Absicherung für den Todesfall kann Ihnen
zum einen die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie gewähren und zum anderen auch zur Tilgung eines endfälligen Darlehens eingesetzt werden.
Zusätzlich werden auch Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit oder den Pflegefall angeboten. Ob diese Versicherungen für Sie von Bedeutung sind, muss in Ihrem individuellen Fall geprüft werden.
Denken Sie auch an eine Bauleistungsversicherung bzw. an eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Damit können Sie sich einmal gegen Schäden an den Bauleistungcn durch höhere Gewalt absichern, zum anderen auch gegen Sach-, Personen- oder Vermögensschäden die Dritten zugefügt werden. Sprechen Sie am besten einmal mit Ihrem Versicherungsberater darüber.
Arne Nilges
Hauptstr. 88 56477 Rennerod Telefon (0 26 64) 99 30 40 und:
Dehlinger Weg 2 57642 Alpenrod Telefon (0 26 62) 16 61 info@nilges.lvm.de
Der Schadensfall
Zerstörte oder abhanden gekommene Sachen werden mit ihrem Neuwert ersetzt. Sie bekommen also den Betrag der notwendig ist. um gleichwertigen, neuen Ersatz zu beschaffen. Bei Sachschäden zahlt die Versicherung die Reparatur und eine mögliche Wertminderung. Für Wertsachen und Fahrräder gibt es Höchstgrenzen für die Entschädigung. Weiterhin übernimmt die Versicherung alle Kosten die durch das Auf- und Wegräumen, den Transport und die Entsorgung von zerstörten, versicherten Sachen entstehen. Müssen dafür andere Gegenstände - z.B. die des Nachbarn - aus dem Weg geräumt, verändert oder beschützt werden, zahlt die Versicherung. Ist die Wohnung durch ein versichertes Risiko (z.B. Sturm oder Hagel) unbewohnbar geworden, zahlt die Versi-
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