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Ihre LVM-Servicebüros beraten Sie gern,

nicht nur zum Thema Kranken- und Unfallversicherung:

Uwe Schmidt

Triftstr. 1b

56470 Bad Marienberg Telefon (0 26 61) 6 10 36 und:

Neumarkt 4 56457 Westerburg Telefon (0 26 63) 42 70 info@u-schmidt.lvm.de

Manuela Engel

Obersayn 37 56459 Rothenbach Telefon (0 26 66) 4 38 und:

Bahnhofstr. 59 56418 Montabaur Telefon (0 26 02) 29 76 info@engel.lvm.de

Absicherung der Familie

Der Kauf einer Immobilie ist mit vie­len Risiken verbunden und selbst wenn die Finanzierung steht und das Haus bezogen ist, sollten Sie sich Gedanken über nicht kalkulierbare Risiken machen.

Was passiert, wenn Sie plötzlich arbeitslos werden oder Sie Ihren Beruf wegen einer Krankheit nicht mehr ausüben können? Leider müs­sen viele Immobilien wegen man­gelnder Absicherung der Kreditneh­mer zwangversteigert werden. Sichern Sie sich rechtzeitig ab. Natürlich kann man sich nicht gegen alle Eventualitäten versi­chern, aber eine Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit und eine Lebens­versicherung sind unbedingt zu empfehlen. Eine Kapitallebensversi­cherung mit ausreichender Absiche­rung für den Todesfall kann Ihnen

zum einen die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie gewähren und zum anderen auch zur Tilgung eines end­fälligen Darlehens eingesetzt wer­den.

Zusätzlich werden auch Versiche­rungen gegen Arbeitslosigkeit oder den Pflegefall angeboten. Ob diese Versicherungen für Sie von Bedeu­tung sind, muss in Ihrem individuel­len Fall geprüft werden.

Denken Sie auch an eine Baulei­stungsversicherung bzw. an eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Damit können Sie sich einmal gegen Schäden an den Bauleistungcn durch höhere Gewalt absichern, zum anderen auch gegen Sach-, Perso­nen- oder Vermögensschäden die Dritten zugefügt werden. Sprechen Sie am besten einmal mit Ihrem Ver­sicherungsberater darüber.

Arne Nilges

Hauptstr. 88 56477 Rennerod Telefon (0 26 64) 99 30 40 und:

Dehlinger Weg 2 57642 Alpenrod Telefon (0 26 62) 16 61 info@nilges.lvm.de

Der Schadensfall

Zerstörte oder abhanden gekomme­ne Sachen werden mit ihrem Neu­wert ersetzt. Sie bekommen also den Betrag der notwendig ist. um gleich­wertigen, neuen Ersatz zu beschaf­fen. Bei Sachschäden zahlt die Ver­sicherung die Reparatur und eine mögliche Wertminderung. Für Wert­sachen und Fahrräder gibt es Höchstgrenzen für die Entschädi­gung. Weiterhin übernimmt die Ver­sicherung alle Kosten die durch das Auf- und Wegräumen, den Transport und die Entsorgung von zerstörten, versicherten Sachen entstehen. Müssen dafür andere Gegenstände - z.B. die des Nachbarn - aus dem Weg geräumt, verändert oder beschützt werden, zahlt die Versicherung. Ist die Wohnung durch ein versichertes Risiko (z.B. Sturm oder Hagel) unbe­wohnbar geworden, zahlt die Versi-

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