Wochenblatt VG Montabaur
Brunnenabdeckung
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^S^enen Samstag sind die Dorfb ^ nnen M m l S ’^f dl f E d Sz^
gen versehen worden. Wir hoffen, durch diese Maß
der Brunnen zu schonen und die Nutzungsdauer zu verlängern.
Ich bedanke mich bei den Gemeinderatsmitgliedern Volk ®|. .
<uhl, Burkhard Mai und Axel Rörig. die die notwendigen Arbeiten ausge
; ührthaben. „ ....
Die Kinder bitte ich, die Abdeckungen nicht als „Spiel- bzw. Kletterge a
zu benutzen.
Johannes Hübinger. Ortsbürgermeister
Country & Westernclub Nomborn 1986 “The Bull Riders”
Wir treffen uns am Freitag, 20.01.2006, um 20.00 Uhr zu einer Besprechung in der Studentenmühle; Thema: Bestellung von neuen Westem- hemden sowie passender Kleidung für unsere Damen.
Bibelgesprächskreis
Das nächste Treffen im neuen Jahr findet am Dienstag. 24.01.2006, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus / Jugendheim in Nomborn statt. An diesem Abend wird über die Textstelle aus der Apostelgeschichte Kapitel 11, Verse 19-30 gesprochen. Dieses Kapitel ist überschrieben mit “Gründung der Gemeinde in Antiochia”. Gott lässt biblische Gemeinde durch seinen Heiligen Geist entstehen. Wie die dortigen ersten Jünger, die Christen genannt werden, wirkten und wie sie miteinander umgingen, sind u.a. Themen des heutigen Abends. Wie immer sind alle Interessenten ganz herzlich eingeladen.
Spinnstube Nomborn
Spinnstube, Dienstag, 31.01.2006. Wirtreffen uns zum Spinnen ab 19.30 Uhr im Gemeindehaus.
Kath. öffentliche Bücherei
Die kath. öffentliche Bücherei in Nombom ist für Sie und euch
geöffnet: donnerstags.von 17.00 bis 18.00 Uhr.
Die Ausleihe ist für drei Wochen kostenlos.
ELBERTGEMEINDEN
Lehrplan der Klasse 9 unter Berücksichtigung der mm. [ qen der Klasse 10. Am Ende der VorbereitungllÄjN zwei Zeugnisse, ein Hauptschulabschlusszeugnil
Noten des Halbiahreszeugnisses (hierdurch ist ein Ci schlechter gestellt als ein im 9. Schuljahr verblieben^!?* zweites Zeugnis über die in der Vorlaufklasse erbradJJ Das eigentliche 10. Schul|ahr beginnt dann mH demneueS den Sommerfenen ^
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Was fangen Schüler mit dem Sekundarabschlu»»|„., G&aci Der Abschluss nach der Klasse 10 eröffnet den Zutunn*' nabelt« und weitert uhrenden Schulen, die den RontrohgiabStf?‘SiF 7
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Das sind im großen Überblick: Berufliches Gymnasiu^ i;'! nasium. Gymnasium ab Klasse 11 ( MSS ), soziak%> : j Verwaltungsberufe, technische Berufe, der Staatsdtena^l fe in Handel. Handwerk und Gewerbe. .Die Waldschule kJ neben der Augstschule in Neuhäusel die einzige Ha-! großen Verbandsgemeinde Montabaur. Sie wird jetzt des Ganztagsbetriebs durch annähernd 90 Schülerinnen,-- außerhalb des Schulbezirks besucht. Die Möglichkeit hier- : on der Mittleren Reife im Rahmen kurzer Wege zu erreich* HJ • tielle Hauptschuler eme hervorragende Chance, die auftPjH a chend genutzt werden sollte“, so der Leiter der WnW6, k . J .*l lüHf
Niederelbertl
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags. . von 18.00 Uhr t-l
donnerstags. von 18.00 Uhrtd
im Rathaus .Tel.: 02602/3482, Fax 02a
E-Mail: gememde@niederelbert.de Internet www.niederelbert.de
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Waldschule bietet freiwilliges 10. Schuljahr an Hauptschulen
Endlich erreichte die Waldschule Montabaur - Horressen die Nachricht dass das Ministerium die Einrichtung einer 10. Klasse zur Erlanauna des Sekundarabschlusses I (Mittlere Reife) genehmigt hat.
„Jetzt haben qualifizierte Hauptschüler die faire Chance wohnortnah den mittleren Abschluss zu erwerben“, freute sich Wolfgang Schlüter der Lei- ter der WaWschuie. Neben der gesunden Zweizügigkeit der Schule dem guten Miteinander von Grund- und Hauptschule und der im dritten Jahr gut funktionierenden Ganztagsschule sei das freiwillige 10. Schuljahr nun
Waldschule^ 6 '’' iChti9e Abruniiun 9 des setiiAw, Angebots de"
Wer kann ein freiwilliges 10. Schuljahr besuchen?
Alle Schüler, die in den Hauptfächern Deutsch, Arbeitslehre Fnniic^h / a K uts) und Matanatik (A-Kuts) mindestens btfSS
CSÄI'ÄS'SS?
Geeignete Schüler erhalten eine Empfehlung der Kla^enUnnroro u Schule zum Besuch des 10. Schuljahres Die Ihrer
Empfehlung folgen und den entsprechenden Antraa au/Anfn^ 0 dl6Ser lern Die angemeldeten und zugel£4!Ä Februar in einer Vorlaufklasse zusammenaefasst l.m < Monat gemeinsamen Leistungsstand zu bringen. Der 9 UnterrichUrfotgt nacM oti
Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage“ der Ort Niederelbert für die Grundstücke Flur 11 Nr. 292/9 luitij Kirch-, Garten-, Oststraße; hier: Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Niederelbert in seiner: 30.11.2005 beschlossene Änderung des Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan der VefbandsgeraVSij entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Krei$<t>| Westerwaidkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist Inhalt der Planänderung ist es, im Änderungsbereich eine ge Erschließungsstraße auszuweisen, Baugrenzen zu r&*!l Pfarrheim die Baugrenzen der vorhandenen Bausubstanz Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgei'.: ersichtlich. Die Satzungsunterlagen können bei derVertriJ Verwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Kcr’'3l|
Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeitf.r: tags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00-16.00Uhr, & von 8.00-12.30 und 14.00-18.00 Uhr und freitags von B.OC lj n | arr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann itr: ürch dj{ Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in §2'*'
1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfaß und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sieH halb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung scMticfj legung des die Verletzung begründeten Sachverhalts Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie toj über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan ejnM mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das ErW^ ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlang»^ den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile Bla
die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er®^ Entschädigung schriftlich bei dem EntschädigungspfScWjd'^'i § 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhsto'öT ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in neten Vermögensnachtelle eingetreten sind, die Fällig 1 ' herbeigeführt wird. ,,
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz^*™^ Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- od® r fjv. 1 dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zuS sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von A- 4, [ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn . * fiprecl
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der SW donnerst, migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmacnuv Gemeind verletzt worden sind
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