ijlenblattVG Montabaur _
Nr. 02/2006
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BUCHFINKENLAND
Eer- und Jugendchor Buchfinkenland e.V.
onicsatorischen Gründen muss der Beginn der Jahreshauptver- 1 nlung am 13.01.2006 auf 20.15 Uhr verschoben werden. Wir bitten
eachtung.
jadung zum Kinderfasching
Buchfinkenzentrum
«o ihr Narren!!!!
"l . n mit allen kleinen Narren aus Gackenbach und Horbach am Jstaq dem 11. Februar 2006, ab 14.11 Uhr im Buchfinkenzentrum an nähme unspflSrundschule Kinderkarneval. im SepteirjXjserem Showprogramm wirken mit ' die Kindertanzgruppe Kadenbach,
die Naturspielgruppe „Die kleinen Eichhörnchen Gackenbach“, das Kasperletheater der „Ladykracher“ und Aileen Nierens.
rdem gibt es noch viele Beiträge von den Kindern aus unseren feinden Mit einer Polonaise endet um 17.11 Uhr unsere kleine Party, as leibliche Wohl bieten wir warme und kalte Getränke sowie Kaffee uchen an. Der Eintritt ist kostenlos.
Eltern, bitte beachtet, dass die Kinder in Begleitung eines Erwach- teilne'hmen sollen, da die Aufsichtspflicht während der Veranstal- gpei den Eltern liegt.
jle Helfer und die die es noch werden möchten: Das Organisation trifft sich am Freitag, 13.01.2006, um 20.00 Uhr, im Gemeindein Gackenbach.
_n Sie noch Fragen, dann wenden Sie sich an Alexandra Horn, Tel. [l 17 , oder an Andrea Kessel, 901421.
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shauptversammlung im Gasthaus Panorama
amstag, 21.01.2006, findet im Gasthaus “Panorama” in Hübingen Jahreshauptversammlung statt.
fnn ist um 20.00 Uhr. Hierzu sind alle Ehrenmitglieder, alle aktiven und ;iven Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen.
1973 e.V I fende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, "™hresprotokoll, 4. Kassenbericht, 5. Entlastung durch Kassenprüfer, uwahlen der Kassenprüfer, 7. Bericht des Wehrführers, 8. Bericht ugendwartes, 9. Ansprache des Ortsbürgermeisters, 10. Wahl des
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jechstunde des Ortsbürgermeisters
|gs.von 19.00 bis 20.00 Uhr
imeindehaus, Im Wiesengrund 1
Ifon Gemeindehaus. 06439/1764
ptxfäemeindehaus.06439/909362
lail Gemeindehaus:. og-gackenbach@t-online.de
fctanschrift: Halfterweg 16
Jpfon privat.06439/900990
[axjprivat..06439/900968
■Mail: Ulrich.Weidenfeller@t-online.de
(entliehe Bekanntmachung über die Festsetzung i Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2006
jtsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- yom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein-
D^, 9 ?i ese,zes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 BGBl. I S. 3341 -
undesteuersatzung der Ortsgemeinde in der derzeit geltenden Fassung a des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge- s über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 ^derzeit geltenden Fassung)
'■prtsgerneinde Gackenbach erhebt im Kalenderjahr 2006 die Grundig h ® e,r ' e be der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und !, n Ah k 6 des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- s Ah 9l e > c hen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2005.
gabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
en wef den nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festge- , wenn
Hör Ak^ a k 6npflicht neu begründet wird,
“jer Abgabenschuldner wechselt,
er a resbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für den Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horbach
für das Haushaltsjahr 2006 vom 05.01.2006
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach hat auf Grund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. 1982, S. 476) in der zur Zeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung, durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde, vom 03.01.2006 hiermit bekannt gemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.202.000,— €
in der Ausgabe auf.202.000,— €
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.20.000,— €
in der Ausgabe auf.20.000,— €
festgesetzt.
§2
Es werden für das Haushaltsjahr 2006 • der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen.11.275,— €
festgesetzt.
§3
Der Finanzierungsbedarf, für die laufenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt beträgt 50.000,— €. Die Umlage an den Kindergartenzweckverband, für das Haushaltsjahr 2006 ist nach der Anzahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes), zu ermitteln.
Demnach haben zu zahlen:
Ortsgemeinde Anzahl der Gesamtbetrag der
Kinder Verbandsumlage
OG Gackenbach 16 20.512,82 €
OG Horbach 23 20.487.18 €
Summen 39 50.000,00 €
§4
Der Finanzierungsbedarf, für die Ausgaben im Vermögenshaushalt, beträgt 20.000,— €. Die Umlage an den Kindergartenzweckverband für Ausgaben des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2006, die nicht § 7 Abs. 4 der Verbandsordnung entsprechen, ist nach der Anzahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes), zu ermitteln.
Demnach haben zu zahlen:
Ortsgemeinde Anzahl der Gesamtbetrag der
Kinder Verbandsumlage
OG Gackenbach 16 8.205,13 €
OG Horbach 23 11.794.87 €
Summen 39 20.000,00 €
Hinweis
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach, für das Haushaltsjahr 2005, liegen zur Einsichtnahme vom 16.01.2006 bis 23.01.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. 56412 Gackenbach, 05.01.2006
(Weidenfeiler) v
Vorsitzender des Kindergartenzweckverbandes

