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ijlenblattVG Montabaur _

Nr. 02/2006

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BUCHFINKENLAND

Eer- und Jugendchor Buchfinkenland e.V.

onicsatorischen Gründen muss der Beginn der Jahreshauptver- 1 nlung am 13.01.2006 auf 20.15 Uhr verschoben werden. Wir bitten

eachtung.

jadung zum Kinderfasching

Buchfinkenzentrum

«o ihr Narren!!!!

"l . n mit allen kleinen Narren aus Gackenbach und Horbach am Jstaq dem 11. Februar 2006, ab 14.11 Uhr im Buchfinkenzentrum an nähme unspflSrundschule Kinderkarneval. im SepteirjXjserem Showprogramm wirken mit ' die Kindertanzgruppe Kadenbach,

die Naturspielgruppe „Die kleinen Eichhörnchen Gackenbach“, das Kasperletheater der „Ladykracher“ und Aileen Nierens.

rdem gibt es noch viele Beiträge von den Kindern aus unseren feinden Mit einer Polonaise endet um 17.11 Uhr unsere kleine Party, as leibliche Wohl bieten wir warme und kalte Getränke sowie Kaffee uchen an. Der Eintritt ist kostenlos.

Eltern, bitte beachtet, dass die Kinder in Begleitung eines Erwach- teilne'hmen sollen, da die Aufsichtspflicht während der Veranstal- gpei den Eltern liegt.

jle Helfer und die die es noch werden möchten: Das Organisati­on trifft sich am Freitag, 13.01.2006, um 20.00 Uhr, im Gemeinde­in Gackenbach.

_n Sie noch Fragen, dann wenden Sie sich an Alexandra Horn, Tel. [l 17 , oder an Andrea Kessel, 901421.

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shauptversammlung im Gasthaus Panorama

amstag, 21.01.2006, findet im Gasthaus “Panorama” in Hübingen Jahreshauptversammlung statt.

fnn ist um 20.00 Uhr. Hierzu sind alle Ehrenmitglieder, alle aktiven und ;iven Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen.

1973 e.V I fende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, "™hresprotokoll, 4. Kassenbericht, 5. Entlastung durch Kassenprüfer, uwahlen der Kassenprüfer, 7. Bericht des Wehrführers, 8. Bericht ugendwartes, 9. Ansprache des Ortsbürgermeisters, 10. Wahl des

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er MusiKvefei^j| e j lerS| ^ Entlastung des Vorstandes durch Wahlleiter, 12. Neu-

nmernerSi ste aus nah» len Jahren dj ng nicht felfc sehen. Esspü R. Sichern S' Fischer-Thiel unserer Vi

en des Vorstandes, 13. Verschiedenes.

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jechstunde des Ortsbürgermeisters

|gs.von 19.00 bis 20.00 Uhr

imeindehaus, Im Wiesengrund 1

Ifon Gemeindehaus. 06439/1764

ptxfäemeindehaus.06439/909362

lail Gemeindehaus:. og-gackenbach@t-online.de

fctanschrift: Halfterweg 16

Jpfon privat.06439/900990

[axjprivat..06439/900968

■Mail: Ulrich.Weidenfeller@t-online.de

(entliehe Bekanntmachung über die Festsetzung i Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2006

jtsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- yom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein-

D^, 9 ?i ese,zes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 BGBl. I S. 3341 -

undesteuersatzung der Ortsgemeinde in der derzeit geltenden Fassung a des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge- s über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 ^derzeit geltenden Fassung)

'■prtsgerneinde Gackenbach erhebt im Kalenderjahr 2006 die Grund­ig h ® e,r ' e be der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und !, n Ah k 6 des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- s Ah 9l e > c hen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2005.

gabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

en wef den nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festge- , wenn

Hör Ak^ a k 6npflicht neu begründet wird,

“jer Abgabenschuldner wechselt,

er a resbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeab­gaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für den Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horbach

für das Haushaltsjahr 2006 vom 05.01.2006

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Gacken­bach/Horbach hat auf Grund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. 1982, S. 476) in der zur Zeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung, durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Auf­sichtsbehörde, vom 03.01.2006 hiermit bekannt gemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.202.000,— €

in der Ausgabe auf.202.000,— €

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.20.000,— €

in der Ausgabe auf.20.000,— €

festgesetzt.

§2

Es werden für das Haushaltsjahr 2006 • der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen.11.275,— €

festgesetzt.

§3

Der Finanzierungsbedarf, für die laufenden Ausgaben im Verwaltungs­haushalt beträgt 50.000,— €. Die Umlage an den Kindergartenzweck­verband, für das Haushaltsjahr 2006 ist nach der Anzahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjah­res besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergarten­zweckverbandes), zu ermitteln.

Demnach haben zu zahlen:

Ortsgemeinde Anzahl der Gesamtbetrag der

Kinder Verbandsumlage

OG Gackenbach 16 20.512,82 €

OG Horbach 23 20.487.18 €

Summen 39 50.000,00 €

§4

Der Finanzierungsbedarf, für die Ausgaben im Vermögenshaushalt, beträgt 20.000,— €. Die Umlage an den Kindergartenzweckverband für Ausgaben des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2006, die nicht § 7 Abs. 4 der Verbandsordnung entsprechen, ist nach der Anzahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kin­dergartenzweckverbandes), zu ermitteln.

Demnach haben zu zahlen:

Ortsgemeinde Anzahl der Gesamtbetrag der

Kinder Verbandsumlage

OG Gackenbach 16 8.205,13 €

OG Horbach 23 11.794.87 €

Summen 39 20.000,00 €

Hinweis

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Kindergartenzweck­verbandes Gackenbach/Horbach, für das Haushaltsjahr 2005, liegen zur Einsichtnahme vom 16.01.2006 bis 23.01.2006 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. 56412 Gackenbach, 05.01.2006

(Weidenfeiler) v

Vorsitzender des Kindergartenzweckverbandes