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VG Montabaur

Nr. 20/2005

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, ,nHPswahlqesetz (LWahIG) in der Fassung der Bekanntma- d f nn vom 24. November 2004 (GVBI. S. 519), i 5 hu , Ldeswahlordnung (LWO) vom 06. Juni 1990 (GVBI. S. 153), ' i trt Geändert durch die Vierte Landesverordnung zur Änderung

I landeswahlordnung

7 i andeswahlgeräteverordnung (LWgVO) vom 03. Februar 2004 Ä.S.219). .

nJnststelle des Kreiswahlleiters

9 fAnschrift des Kreiswahlleiters lautet:

ISwSeis 6 -Montabaur-

La"« en,8indWe,Wal,Un9

Lichtsstraße 1

^2^205.2005 Jürgen Paulus

Seiswahlleiter des Wahlkreises 6 - Montabaur -

Ffentliche Bekanntmachung

itzunq des Haupt- und Finanzausschusses des Jerbanasgemeinderates Montabaur

v närhste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbands- EÜoinderates Montabaur findet am Montag, 23.05.2005, um 16.00 Uhr ^Sitzungssaal Neubau im Rathaus statt.

Tagesordnung

nichtöffentliche Sitzung

< Personalangelegenheiten

0 Bekanntgabe einer Eilentscheidung

3 Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges

4 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

tontabaur, 13.05.2005 Edmund Schaaf

Bürgermeister

[öffentliche Mahnung f. statt Einzelmahnung -

lÄn alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur |am 15.05.2005 sind

Bewerbe-, Grund- Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge

hemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen leitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden, fswird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonsti­gen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Mon­itor einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den fünf Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat [der auf volle 50,00 EUR abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungs- /vangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

[Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Akten­zeichen anzugeben.

[Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbands- lemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:

Postscheckamt Frankfurt/Main, (BLZ 500 100 60), 108 000 - 603 kreissparkasse Montabaur, (BLZ 570 510 01), 500 017 Nassauische Sparkasse Montabaur, (BLZ 510 500 15), 803 000 212 [Volksbank Montabaur, (BLZ 570 910 00), 108 [Deutsche Bank Montabaur, (BLZ 570 700 45), 430 59 59 Montabaur, 17.05.2005 ll /erbandsgemeinde Montabaur yerbandsgemeindekasse

I 2006 si«t]

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

IHerausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. | Fax: 0 26 24 / 911 - 195 . Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN- eMall: anzelgen@wlttlch-hoehr.de

Redaktions-aMall: wochenblatt@montabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos I zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der erlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers ^Kennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein- I gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, jauch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für npct lit » c * er Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei- hpHi ero " en dichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- 1 VproAh U ?.? en und Ui 0 z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne ArhtJtct Ü n des Ver l a 9 es oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des |_srnedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Die Verwaltung informiert

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön­nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera­tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi­cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit­ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp @ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs­wunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunter­lagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversi­cherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Fami­lienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

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Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb

Von seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirt­schaftsbetriebes, wird darauf hingewiesen, dass wegen des FeiertagesFronleichnam am Donnerstag, 26.05.2005 die Entleerung der Restmüll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Ein­sammlung der gelben DSD-Säcke in der Zeit vom 26. bis 28.05.2005 jeweils einen Tag spä­ter stattfindet, d.h. anstatt donnerstags erst frei­tags und anstatt freitags erst samstags (28.05.2005).

Die jeweiligen Abfuhrart ist dem Müllkalender 2005 zu entnehmen.

Die übrigen im Müllkalender angegebenen Abfuhrtermine wie Sperrmüll, Wertstoffschrott usw. bleiben von der Verschiebung unberührt. Westenvaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb Volker Best

Werkleiter

(Hoc?

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr

..und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Zentrale Telefonnummer...02602/126-0

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag... ..8.00 bis 12.30 Uhr

Bürgerbüro - Telefonnui^Srrrr:.-.02602/126-123

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag. 08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.....08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.-.08.00 bis 12.30 Uhr

...rtf.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192

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E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:

Zimmer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)

Redaktionsschluss ist montags, 15.30 Uhr Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-251 E-Mail: wnnhenblatt@montabaur.de