Wochenblatt VG Montabaur
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Ein großes Grundstück lässt sich schlecht verkaufen. Wer es teilt, kann damit seine Baukasse auffüllen. Sie besitzen ein Grundstück, aber nicht genug Eigenkapital für einen Neubau? Vielleicht lässt sich das Grundstück teilen und ein Stück davon verkaufen.
Teilungsgenehmigung:
Für die Teilung brauchen Sie in den meisten Bundesländern neuerdings keine Teilungsgenehmigung der Gemeinde mehr. Grund: Das Europarechtsanpassungsgesetz Bau hat die Genehmigung 2004 abgeschafft. Nur das Landesrecht von Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verlangt noch eine Genehmigung, und zwar für Grundstücke, die bebaut sind oder für die eine Bebauung genehmigt ist. Für alle Bun-
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