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Ein großes Grundstück lässt sich schlecht verkaufen. Wer es teilt, kann damit seine Baukasse auffüllen. Sie besitzen ein Grundstück, aber nicht genug Eigenkapital für einen Neu­bau? Vielleicht lässt sich das Grund­stück teilen und ein Stück davon ver­kaufen.

Teilungsgenehmigung:

Für die Teilung brauchen Sie in den meisten Bundesländern neuerdings keine Teilungsgenehmigung der Ge­meinde mehr. Grund: Das Europa­rechtsanpassungsgesetz Bau hat die Genehmigung 2004 abgeschafft. Nur das Landesrecht von Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-West­falen verlangt noch eine Genehmi­gung, und zwar für Grundstücke, die bebaut sind oder für die eine Be­bauung genehmigt ist. Für alle Bun-

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