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Nr. 39/2004

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Mortabaur [7]

'WL'" » r/jn der Volkshochschule isVsind zuständig für die pädago- ® t0 s für P /dl8 A®lnisatorische Leitung der Volkshochschule. In dieser Funk* derv.. , S üfido r 9 fT)/jhr insbesondere folgende Aufgaben:

^Stellung des Arbeitsplanes und Vorlage des Arbeitsberichtes: Erstellung des Haushaltsvoranschlages »Lfüaung über die im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Vhs bereitgestellten Mittel und deren Bewirtschaftung;

^ Auswäh! und Verpflichtung der Kursleiter/innen und Referen-

^"ftßratungunb Betreuung der Kursleiter/innen und Referenten Ö ' 8 Vereinbarung der Honorare mit den Kursleiter/innen und Refe- ten/Re ferentinnen nach Ma ^9 abe der Honorarordnung für die

Sochschule;

die Organisation und Leitung von Fach* und Gesamtkonferenzen

f Siäßigung und der Erlass von Teilnehmergebühren nach Maß- be der Gebührenordnung für die Volkshochschule;

^Veranlassung der Weiterbildung der Kursleiter/innen und Refe- 2ten/Relerentinnen der Volkshochschule; ab Öffentlichkeitsarbeit der Volkshochschule; e Leitung der Geschäftsstelle;

Vertretung der Vhs in den Gremien des Landesverbandes sowie sonstigen Institutionen und Gremien der Erwachsenenbildung.

Beirat berät und unterstützt den/die Leiter/in und die Geschäfts- vLr Vhs bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er fördert die Zusam- Ueit zwischen dem Verbandsgemeinderat und der Vhs.

\ den Aufgaben des Beirates gehören insbesondere Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplanes (Unterabschnitt Vhs), Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes der Vhs Beratung der Vhs bei der Aufstellung des Arbeitsplanes,

Aufstellung einer Honorarordnung,

Beratung des/der Leiters/in in pädagogischen Fachfragen ^Beirat besteht aus dem Bürgermeister bzw. dem/der zuständigen [(ämenten/ln als Vorsitzenden und weiteren 8 vom Verbandsgemein- für die jeweilige Sitzungsperiode gewählten Mitgliedern. Dabei wer­teren:

4 Mitglieder nach Vorschlägen der Ratsfraktionen,

2 Mitglieder nach Vorschlägen der Schulleiter der im Bereich der Ver- landsgemeinde ansässigen Grund, Haupt- und weiterführenden Schulen,

2 Mitglieder nach Vorschlägen der Kursleiter der Vhs.

Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich, dn seinen Sitzungen nehmen der/die Leiter/Leiterin der Vhs mit hera­uf Stimme teil.

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[«Geschäftsstelle obliegt die Abwicklung der Verwaltungsaufgaben der f$nach Weisung des/der Leiters/in.

I-Kursleiter/Referenten

Die Kursleiter und Referenten der Vhs sollen fachlich und pädagogisch 'ziert sein. Sie üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus und erhalten [/die Dauer eines Semesters, Referenten für bestimmte Veranstaltun- einen Lehrauftrag.

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Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwattung Montabaur - Fachbereich Technik - ; schreibt für die Stadt Montabaur die Tief-, Straßen- und Landschafts- teuarbeiten für die Erweiterung des Friedhofs in Montabaur-Horressen fatlich aus.

Wstungsumfang:

Dos 1: Tiefbau- und Straßenbauarbeiten 4.000,00 qm Bauleldlläche abräumen, inkl. Wurzelstöcke

3.000,00 cbm Boden lösen, fördern und wiedereinbauen;

'900,00 cbm Boden lür Grablelder liefern;

900,00 cbm Tragschicht, bzw. Bodenverbesserung lietem;

Drainageleitung;

Betonrechteckpflaster liefern und verlegen;

200,00

350,00

Landschaftsbauarbelten

|ü»2 2800,00 2-100.00 700,00

700,00 tosführ

qm

Vegetationsflächen vorbereiten Raseneinsaat

Rahmenpllanzung mit Bäumen und Sträuchem

Rindenmulch andecken

hrungszeltraum:

| tokiar 2005 bis August 2005

«Stelle: rhhareich Technik - Mar-

-..dsgemeindeverwaltungMontabaur,-Fa M on tabaur, Telefon: »lau. Konrad-Adenauer-Platz 8, ortabaur.de

(««126.213, Fax: 02602/126.253, E-Mail: miau®".

Zuleitung;

(2) Die Kursleiter und Referenten erhalten Honorare nach Maßgabe der Honorarordnung für die Vhs.

§ 9 - Teilnehmer

(1) Die Vhs ist in erster Linie eine Einrichtung der Erwachsenenbildung. An den Veranstaltungen der Vhs kann daher jeder teilnehmen, der min­destens 16 Jahre alt ist. Der Vhs-Leiter kann für einzelne Veranstaltun­gen ein höheres oder niedrigeres Mindestalter festlegen.

(2) Die Zahl der Teilnehmer kann je nach Eigenart der Veranstaltung oder des Kurses beschränkt werden.

(3) Bei Kursen kann die Zulassung von Teilnehmern vom Nachweis sach­lich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Die Ent­scheidung über die Anordnung des Nachweises trifft der/die Leiter/in im Einvernehmen mit dem/der Kursleiter/in.

(4) Auf Verlangen können die Hörer Teilnehmernachweise und unter bestimmten Voraussetzungen qualifizierte Leistungsbescheinigungen, wie Zertifikate und Zeugnisse erhalten.

§ 10 - Teilnehmergebühr

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Vhs wird eine Gebühr nach Maßgabe der Gebührenordnung erhoben.

§ 11 - Arbeitsplan

(1) Für jedes Semester wird ein Arbeitsplan aufgestellt, der in geeigneter Weise rechtzeitig bekanntzumachen ist.

(2) Die Vhs ist nicht verpflichtet, die im Arbeitsplan bekanntgemachten Veranstaltungen und Kurse durchzuführen. Sie kann insbesondere die Durchführung von einer bestimmten Teilnehmerzahl abhängig machen.

§ 12 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Volkshochschule der Verbandsgemeinde vom 1. Juli 2003 außer Kraft. 56410 Montabaur, den 21.09.2004 Edmund Schaaf

Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Montabaur, 21. September 2004 Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur (S.) Edmund Schaaf, Bürgermeister

ngsbüro Brüll & Löwenguth, Eschelbacher Str. 33, 56410 Monta- 'elefon: 02602/9320-0, Fax: 02602/9320-20

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 01.10.2004 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zim­mer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 15,- EUR für jedes Los ist unter Anga­be des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Gegen zusätzliche Zahlung eines Betrages von 5,00 EUR wird zu den Ausschreibungsunterlagen eine Diskette 3,5 (1,44 MB/HD) mit der GEAB-Kennung der Datenaus­tauschphase DA 83 übersandt. Ein Nachweis über die getätigte Ein­zahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist 21. Oktober 2004, Los 1: 9.00 Uhr, Los 2: 9.15 Uhr

Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. Zuschlags-Bindefrist:

23. November 2004 Nachweise:

Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.

Auftragserteilung:

Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunk­te als das Annehmbarste erscheint.

Vergabeprüfstelle:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1,56410' Montabaur, Tel. 02602/124-0.

Montabaur, 15.09.2004 E. Schaaf, Bürgermeister