Wochenblatt VG Montabaur
Öffentl. Bekanntmachungen
Beraten und Beschlossen Informatives aus der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur vom 16. September 2004 Verabschiedung Wolfgang Müller
Bürgermeister Edmund Schaaf begrüßte zu Beginn der Verbandsgemeinderatssitzung Wolfgang Müller, der an der konstituierenden Sitzung am 15.07.2004, bei der die ausgeschiedenen Ratsmitglieder verabschiedet wurden, aus persönlichen Gründen nicht anwesend sein konnte. Neben vielen anderen kommunalpolitischen Tätigkeiten, war Wolfgang Müller insgesamt 22 Jahre Mitglied des Verbandsgemeinderates, die vergangenen 20 Jahre auch in der Funktion des Vorsitzenden der CDU-Fraktion. Darüber hinaus war er auch 20 Jahre lang im Haupt- und Finanzausschuss und der Stellen-Bewertungskommission engagiert, 10 Jahre Mitglied des Volkshochschul-Beirates und jeweils 5 Jahre im Umweltbeirat und im Schulausschuss vertreten. Diese Daten, so Bürgermeister Schaaf, sprechen für sich. Maßgeblich habe Wolfgang Müller mit seinem politischen Engagement zur positiven Entwicklung der Verbandsgemeinde beigetragen.
Zu seinen hervorragendsten Eigenschaften gehöre neben einem gesunden Stehvermögen, sein Blick für Visionen - als Beispiel dafür nannte Bürgermeister Schaaf die Entwicklung des ICE-Bahnhofs. Seiner Naturverbundenheit sei es zu verdanken, dass z.B. die Teiluntertunnelung der ICE- Strecke im Bereich „Eichheide“ errichtet wurde. Auch habe er mit seinem Verständnis von Gemeinschaftsförderung dafür geworben, dass die Verbandsgemeinde sich zu einer echten Gemeinschaft aus den 24 Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur entwickelt habe. Seine gute Menschenkenntnis habe er bei Personalentscheidungen eingebracht. Er sei eben ein guter Politiker, der seine Spuren hinterlassen habe. Bürgermeister Schaaf bedankte sich mit einem Geschenk für den Einsatz zum Wohle der Verbandsgemeinde und die gute Zusammenarbeit und überreichte Wolfgang Müller außerdem die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes für die über 20-jährige Mitgliedschaft im Verbandsgemeinderat.
Bürgermeister Edmund Schaaf überreicht Wolfgang Müller einen kunstvoll gestalteten Glasbildständer und die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes
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Satzung für die Volkshochschule (VHS) der Verbandsgemeinde Montabaur
Die interne Organisation der Volkshochschule ist geändert worden: Die Leitung der Volkshochschule wurde nach Wegfall der ehrenamtlichen Leitung auf zwei hauptamtliche Bedienstete der Verbandsgemeindeverwaltung übertragen. Für die Änderungen, die sich aus dieser Umstellung ergeben, wurde eine Neufassung der Satzung erforderlich.
Die Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen die Paragraphen 2 und 4 bis 7. Die Neufassung der Satzung ist in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes abgedruckt.
Raumordnungsverfahren der Stadt Montabaur
Ende des Jahres 2001 hat der Stadtrat Montabaur bekanntlich entsch den, einen Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens; Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) in der Stadt Montabe zu stellen. Der Verbandsgemeinderat stimmte diesen planerischen Üb legungen zu und erklärte seine Bereitschaft, im Falle eines positiv Abschlusses des Raumordnungsverfahrens den Flächennutzungsplan c Verbandsgemeinde entsprechend zu ändern.
Nachdem die Stadt Montabaur im Juli 2003 entschieden hat dass FC nunmehr - statt am .Alten Bahnhof - unmittelbar am ICE-Bahnhof zu d nen und zu realisieren, ist es aus formellen Gründen notwendig dass c Verbandsgemeinderat auch dieser Entscheidung zustimmt.
Der Verbandsgemeinderat erklärte daher einstimmig seine Bereitschi !m Falle eines positiven Abschlusses des Raumordnungsverfahrens E zelhandel am ICE-Bahnhof“, ein Verfahren zur Änderung des Fläche
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nutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung einesSonriI^ , ^ , ^• großflächigen Einzelhandel (FOC) einzuleiten. Weiterhin sti2 bletes % bandsgemeinderat einstimmig zu, dass der Antrag auf DurrhK d6rV ^ Raumordnungsverfahrens und des notwendigen Zielabweirh , hrun 9 des rens auch im Namen der Verbandsgemeinde Montabaur oest i? SVerta P Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushalts !k Wird Bürgermeister Edmund Schaaf stellte den NachtragshaushJifo«?°° 4 der bereits in der Sitzung des Haupt- und FinanzausJ-h 04 v ° 31.08.2004 beraten wurde. cn usses ai
Fraktionsvorsitzender Dr. Wolfgang Neutz (CDU) bezeichnet h 0 k tragshaushalt als „unspektakulär, es seien von der Verwalten Nacf Korrekturen vorgenommen worden, die sich aus den Verändert nur d ' 9 laufenden Jahres ergeben haben. Dieses Ergebnis mache df^ul en , de der Haushalt für das Jahr 2004 sorgfältig geplant und korrekt a.?' das wurde. Auch die übrigen im Verbandsgemeinderat vertretenen Fu nen sahen keinen Anlass für Diskussionen oder Aussprachen unrt ten daher dem Nachtragshaushaltssatzung und dem Nachtragsh
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haltsplan des Jahres 2004 einstimmig zu
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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung für die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur vom 21.09.2004
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gemn\ der Fassung vom 31 . Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert dun Art. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) in Verb düng mit den §§ 6 und 7 des Weiterbildungsgesetzes (WBG) vom i November 1 995 (GVBI. S. 454) hat der Verbandsgemeinderat in seinsl Sitzung am 16.09.2004 folgende Satzung für die Volkshochschule di Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen:
§ 1 - Name und Rechtsstellung
(1) Die Volkshochschule (Vhs) führt die Bezeichnung „Volkshochschuli der Verbandsgemeinde Montabaur".
(2) Oie Vhs ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Verband! gemeinde Montabaur.
(3) Die Vhs ist seit dem 1.1.1 977 gemäß § 7 WeitBiG staatlich anerkannl Sie ist Mitglied des Verbandes der Volkshochschulen im Lande Rheii land-Pfalz.
§ 2 - Organe
Organe der Vhs sind der/die Leiter/in und der Beirat.
§ 3 - Aufgabe
(1) Aufgabe der Vhs ist es, durch bedarfsgerechte Biidungsangebote dei Einzelnen die Vertiefung, Ergänzung und Erweiterung vorhandener odej den Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen zu ermöi liehen. Sie ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig. Die Vhs die! ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.
(2) Alle Beschlüsse und Anordnungen der für die Arbeit der Vhs zustäi digen Organe, die die Arbeit der Vhs betreffen, müssen sich an der Aufgabe orientieren, die der Vhs als einer nicht gruppengebundenen Einrichtung der Erwachsenenbildung gestellt ist.
§ 4 - Eingliederung in die Verbandsgemeinde Montabaur Die Vhs ist in die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gemäß jeweil! geltender Geschäftsverteilung eingegliedert.
§ 5 - Leiter/In der Volkshochschule
(1) Der Bürgermeister bestellt den/die Leiter/in der Volkshochschule. Er bedarf hierzu der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.
(2) Der/Die Leiter/in der Volkshochschule ist/sind hauptamtlich tätig Sofern er/sie nicht bereits Bedienstete/r der Verbandsgemeindeverwal- tung ist/sind, wird das Nähere durch einen Dienstvertrag geregelt.
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VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma-1 chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord-|| nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 n.j und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils ge j tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Vertag: Vertag + Druck Linus Wittich KG, 56195 1 Hö | Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24/911 -u.j Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wlttlch.de
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