Wochenblatt VG Montabaur
(2) Die Mitglieder und Stellvertreter sonstiger Ausschüsse und Beirate des
Ortsgemeinderates oder der Ortsgemeinde erhalten ®' ne ^n^Jädigu g nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist.
(3) Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 entsprechen . § 8 - Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemä 9 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.
(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entnchtuns| der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird ^pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer una pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeitrage werden aut aie Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§ 9 - Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete
(1) Die Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Orts- bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsent- Schädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. i Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Orts- bürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.
(2) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeindera- tes sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemein- derates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche gilt, wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistem nach § 69 Abs. 4 GemO in Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt, wenn die Sitzung in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigung gemäß Absatz 1 gewährt wird.
(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
(4) Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§ 10 - Inkrafttreten
'1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 27.08.1999 außer Kraft. 56412 Girod, 08.09.2004 (S.) Fend, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2 . vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Girod, 08.09.2004
(S.) Fend, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Girod findet am Dienstag, 21 . September 2004, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Born - Teil I”
2 . Aufstellung des Bebauungsplanes “In der Bornwiese”
3. Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Klingelwiese” und Aufhe-
SÄtÄ“ 1 aller Ändemn9en sowie der
4 ' Spfeiplate l am 9 Kindergarten erUn9Sarl)e ' ,en " Spie ' 8eräte "
5. Vergabe von Dachdecker- und Klempnerarbeiten an der Buswarte-
6. Vergabe von Anstrich- und Malerarbeiten an der Bushaltestelle
7. Verschiedenes •
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Bauangelegenheit
3. Vergabeangelegenheit
4. Verschiedenes Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten E herzlich eingeladen.
Girod, 13.09.2004
Nr< 38/2002
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Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur
am 29. September 2004
Die Abfahrtszeiten der einzelnen Busse können Sie der r„k v „ ,
tung informiert" (Siehe Seite 6 ) entnehmen. UDrik “ v erwal
Jugend von Girod, aufgepaßt!
Wir wollen nicht nur drüber reden, sondern auch was tun!
Treffpunkt: Jugendraum Girod; Wann: Donnerstag, 23. Septembei
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Wenn wir Euer Interesse geweckt haben, würden wir uns nh Qr reiches Erscheinen freuen. UDer 6ln a
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Freiwillige Feuerwehr Girod
Am Samstag. 25.09.2004 laden wir die gesamte Dorfbevölkerung Gäste aus nah und fern zu unserem “Erbelsfest” ein. Leckere Kartni» gerichte wie Reibekuchen oder Folienkartoffeln warten auf Sie (W den Durst stehen auch altbewährte Löschmittel zur Verfügung Beainnri 1=5 Merl Veranstaltung ist um 15.00 Uhr beim Feuerwehrgerätehaus in 0 rts 2 »Küche Kleinholbach.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Seniorenfußball Die 1. Mannschaft spielt am Sonntag, 19.09.2004, um 14.30 Uhr in Rud pach, gegen die SG Herschbach. Die 2. Mannschaft spielt am Sonnta 19.09.2004, um 12.30 Uhr in Niederelbert, gegen die SG Elbert/W. Il| Juniorenfußball
A-Junioren: JSG Steinefrenz/Girod - JSG Hahnstätten, Samsti 18.09.2004, um 16.30 Uhr, in Steinefrenz B-Junioren: JSG Heiligenroth - JSG Leubsdorf II, am Samsta 18.09.2004, um 16.30 Uhr in Girod
D-Junioren: JSG Ahrbach - JSG Neuwied III, am Samstag, 18.09, 14.00 Uhr in Girod
E-Junioren: JSG Ahrbach I - JSG Nauort II, Samstag, 18.09.2004, 13.00 Uhr in Girod; JSG Ahrbach II - JSG Selters, am Samstä 18.09.2004,12.00 Uhr in Ruppach; JSG Ahrbach III - JSG Niederelbei am Samstag, 18.09.2004, um 13.00 Uhr in Ruppach Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich eingeiaden.
ALTE HERREN
Am Samstag, 18. September 2004, tragen wir unser Spiel gegen k baur auf dem Sportgelände in Eschelbach aus. Spielbeginn ist um 16.00 Uhr. Abfahrt um 15.15 Uhr ab Vereinslokal.
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Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Öl
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Te 06485/222
Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am 29. September 2004
Die Abfahrtszeiten der einzelnen Busse können Sie der Rubrik ve tung informiert" (siehe Seite 6 ) entnehmen.
Schreddertag , mm
Am Freitag, 24.09.2004, besteht die Möglichkeit private Grunan*'
Baum- und Heckenschnitt (keine Gartenabfälle und Blumen) z , 0 dern. In der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr steht auf dem VtfP , f jaj Löwensteinhalle der Schredder der Gemeinde zur Verfügung. erfo p scr nungspersonal wird gestellt, die Mithilfe der Anlieferer ist je derlich.
Burkard, Orisbürc,
TTC Görgeshausen ctflinha u 0 di
Am Samstag, 18.09.2004, um 10.00 Uhr ist an der Löwe !|* dD ürkW’ Abfahrt zu unserem diesjährigen Ausflug nach Speyer una^^ ^ 0
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Da noch einige Plätze frei sind, sind alle interessierten rra ner recht herzlich eingeladen. Der Kostenbeitrag für die du ' ^gei Eintritt in das Technikmuseum beträgt 20 Euro pro Person* flßg2 bei Torsten Werner, Tel. 4594, oder Günter Girmann, i ® 1 - 0
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