Wochenblatt VG Montabaur
Nr.
2. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen^der vedügbaren^Haus-
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haltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und des Ortsgemeinderates. ,. .
3 Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB in Verbindung mit den §§ 14 Abs 9 2, 19 Abs. 3 Satz 1, 31, 33 und 34 BauGB,'wenn dur ch das Vorhaben bzw. die Teilung des Grundstückes die Griindzuge der stadte baulichen Ordnung nicht berührt werden, ausgenommen ist die Ertei g des Einvernehmens zur Neuerrichtung von Gebäuden, soweit es sich nie um Garagen oder untergeordnete Nebengebäude handelt.
4. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte.
5. Zustimmung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 2 GastVO.
6. Zeitpunkt und Höhe der Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Haushaltssatzung.
§ 5 - Ortsbeigeordnete
Die Ortsgemeinde hat drei Ortsbeigeordnete.
§ 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates
(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Mitglieder des Ortsgemeinderates für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates und den Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung einer Ratssitzung dienen, eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5.
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 12,50 €. Die Vorsitzenden der im Ortsgemeinderat gebildeten Fraktionen erhalten zusätzlich eine besondere Entschädigung in Höhe von 50 v. H. des Sitzungsgeldes.
(3) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Ratsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz.
(4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird.
Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.
(5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf einschließlich der nach Satz 1 abgegoltenen Sitzungen jährlich das Zweifache der Zahl der Ortsgemeinderatssitzungen nicht übersteigen.
§ 7 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder und Stellvertreter von Ausschüssen
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 12,50 € je Sitzung.
(2) Die Mitglieder und Stellvertreter sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderates oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist.
(3) Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 entsprechend. § 8 - Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO zuzüglich 10 % gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO.
( 2 ) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§ 9 - Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete
(1) Die Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung.
Erfolgt die Vertretung für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des SitzunasaeF des gemäß § 6 Abs. 2. a
( 2 ) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeinderates sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsqemein- derates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche ailt wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt wenn die
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(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
(4) Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entricht Steuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird diena der Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale ir!h ChaleLo| in>
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§ 10
(1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlirhon □ ,
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(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 02.09.1 999 aufW u t
56335 Neuhäusel, 13.09.2004 er * ra *
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfai,l in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153) zutet* -"P durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf frf an !L hingewiesen: 9 en ®
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorcrh dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande nekn" sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfano an »r zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn y an 9 ü ™5j
1 . die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung die Gp
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachuna der JI verletzt worden sind, oder m
2 . vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bea standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form* schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung KonriS Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sai Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, sokanü auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzi " geltend machen.
56335 Neuhäusel, 13.09.2004 (S
Roggenbach, Ortsbürgemek J
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Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Neuhl sei findet am Donnerstag, 23. September 2004, um 20.00 Uhr im Gemg dehaus statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
1 .
2 .
3.
4.
Verpflichtung von Ratsmitgliedem Aufstellung des Bebauungsplanes “Lampertsloch" und Aufheb des Grundbebauungsplanes mit den bisherigen Änderungen Baugebiet “Struthfeld", Beteiligung der Ortsgemeinde Neuhäusel an den Kosten für den Einmündungsbereich Lärchenweg auf die K113 Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit/en
2. Grundstücksangelegenheit/en
3. Zuschussangelegenheit/en
4. Kindergartenangelegenheit
5. Verschiedenes Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen hei lieh eingeladen.
Neuhäusel, 13.09.2004 Roggenbach, Ortsbürgermeist
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Öffentliche Bekanntmachung
über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Neuhäusel (§ 45 KWG i.V.m. § 66 KWO)
Klaus Hümmerich hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderat) niedergelegt. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Verhai niswahl.
Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - K**u) w hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der CDU Friedrich Wilhelm Bender, Simmerner Straße 33,
56335 Neuhäusel
in den Ortsgemeinderat berufen. Die Voraussetzungen derWän , a hs nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 00 KWO öffentlich bekanntgemacht. . F jtm
Neuhäusel, 13.09.2004 (Siegel) flogger»
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für die Wahl des OrtsgememdeM
Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 01.09.2uu
Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder Ortsbürgermeister Roggenbach verabschiedete die ausgesc . Ratsmitglieder und dankte Herrn Burkhard Schüler (5 Jahre n rt cheiqeor(| Herrn Joachim Rockenfeller (10 Jahre Ratstätigkeit), der u neten Frau Barbara Sartor (10 Jahre Ortsbeigeordnete) u anwesenden Herrn Klaus Sommer, Frau Heike Lenz un ^° h i ( j er Allge geordneten Herrn Manfred Tauchert für ihre Arbeit zum w ^erreich meinheit und ihren Beitrag zur gemeindlichen Entwicklung- ^ 9 ,. Qrts te den ehemaligen Mitgliedern des Ortsgemeinderates nam gemeinde jeweils ein Präsent.
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