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Wochenblatt VG Montabaur

6. Zeitpunkt und Höhe der Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Haushaltssatzung.

§ 5 - Ortsbeigeordnete

Die Ortsgemeinde hat zwei Ortsbeigeordnete.

§ 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder des

(?) Zur Abgeltung der notwendigen b ®' enAu f^ persönlichen Aufwendungen erhalten die Mlt 9^ b ® ^de r ates und den rates für die Teilnahme an den Sitzungen des örtsgemeinderate Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung einer Ratssitzung dienen, eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5-

(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes

(3) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die R . ate /"5g[ , ®?® r Dienstreisen Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz.

(4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lon­ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die ent­gangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Ver­dienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird.

Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2 .

(5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sit­zungsgeld gewährt. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sit­zungsgeld gewährt wird, darf einschließlich der nach Satz 1 abgegolte­nen Sitzungen jährlich das Zweifache der Zahl der Ortsgemeinderatssit­zungen nicht übersteigen.

§ 7 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder und Stellvertreter von Ausschüssen

(1) Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 je Sitzung.

(2) Die Mitglieder und Stellvertreter sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderates oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist.

(3) Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 entsprechend. § 8 - Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters

(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.

(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauscha­le Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.

§ 9 - Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete

(1) Die Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Orts­bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsent­schädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Orts­bürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertre­tung für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.

(2) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeindera­tes sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemein­derates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche gilt wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Ver­bandsgemeinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Ver- bandsgemeinde rmt den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in Vertretung des Ortsburgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt wenn die

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(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

(4) Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtuna der Lohn­

steuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohn­steuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 9 n auf die

§ 10 - Inkrafttreten

chun^n H Kraft ,Sa,ZUn9 am Ta9a " aCh ihrer Bekanntma.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 19 09 1999 außer Kraft Seif e/ÖOm 26m2004 < S -> B ath > Ortsbürgermeister

ir^der Fassung vom^ßl ^JanuaM g^^GVB?^^ 53) a zuietzt 2

SSÄ V ° m De2ember 2003 (GVB,: 390) wiÄÄ

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- od^T dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung alsvS 1 ?® zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn n

I die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sib !

migung. die Ausfertigung oder die BekanntmaX 9l N verletzt worden sind, oder ^9 der

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den r 0 I standet oder jemand die Verletzung der Verfahret* m 5 *» schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwäih 1 N Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichn T Verhaltes, der die Verletzung begründen soll neltenri , Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend qel !? 1 auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermanndiS geltend machen. ve,!i

56337Eitelbom, 26.08.2004 (S.) Blath, Ortebfl^

Termine der Eitelborner Vereine

Im Monat September 2004 Freitag, 03.09.2004, Westerwaldverein, Stammtisch Samstag, 04.09.2004, Möhnenverein, Tour nach Winningen Samstag, 04.09.2004, Eitelborner Schützengesellschaft, Jah-e^s Samstag, 04.09.2004, TV -Jahn", Grillfest für ehrenamtlicheH* Samstag, 04.09.2004, Kath. Kirchengemeinde, WallfahttnachtoiJ Sonntag. 05.09.2004, MGV1866, Goldene Hochzeit EheleuteRudofH, Sonntag, 05.09.2004, Westerwaldverein,Tagesausflug i Rheinauen und Museumsmeile Sonntag, 12.09.2004, Kath. Kirchengemeinde, Pfarrfest (im Bereich Sonntag, 19.09.2004, Westerwaldverein,Auf den SpurenderK Wanderung zwischen Selters, Herschbach und Hartenfels, ca.dfei halb Stunden

Sonntag. 26.09.2004, Westerwaldverein, Stemtreffen int

Westerwaldverein Eitelborn e.V.

Tages- bzw. Wanderausflug nach Bonn Wie bereits an gleicher Stelle veröffentlicht, führt uns unser diesjäi Tages- bzw. Wanderausflug in die ehemalige Bundeshauptstadt^ Rhein, zumHaus der Geschichte" und weiter zu einem Spazierga den schönen Rheinauen.

Termin; Sonntag. 05.09.2004; Abfahrt: 8.00 Uhr von der Schul« stelle der Augst-Schule Für alle die sich für diese Fahrt angemeldet haben und an ihrteilnetirr^ wird nochmals darauf hingewiesen und um pünktliches Erschein! Abfahrtsort und -Zeitpunkt gebeten.

SC Eitelborn

ArrTsamstag. 04.09.2004, AH Hillscheid - AH Eitelbom, Spielbegwvi Aufstellung bitte dem Aushang entnehmen.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Am Sonntag, 05.09.2004, Meisterschaftsspiel Kreisliga A; FV Rüt

II - SG E/N I, Spielbeginn: 14.30 ühr.

Kadenbach

dienstags. C^f'tsbürgernieisters

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Gemeinde verwa Itunn .nach

Bürgermeister . . TeL .

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er Gn,,hu tte: Helmut Stein. Tel. 026 :

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Oach findet am ^^emeinderates der Ortsgemeindt

Gemeindehauses stall 9 06 09 - 2004 < 19-00 Uhr im Sitiungsi Tagesordnung.

öffentliche Sitzung 1- Begrüßung

4.

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6 BeratunafjnH o Beb ? uun 9 s P lanesAuf der Höh 4. Erweili

Haushaltsolzn onS hlussfassun Q über eine Investition'

P 2005 und zum Investitionsprogramm 20 ^