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Wochenblatt VG Montabaur _

Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der V erbandsgemeindeverattung 4 Ästair und Stellvertreter in den Wahlorganen der deutschen

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Wahlberechtigten eigenhändig unterschrie dj0 N je( j er .

6 slh^mrestens^ei Jemammlungsteilnehmem unterzeich-

7. v n o 8 n den Beginnen und Bewerbern

mungserklärung, dass sie mit ihrer Aufnahme in den' W^^tag einverstanden sind, zusätzlich zu erklären ist, dass sie ke,ner Bundesrepublik Deutschland verbotenen Organisation angehö e und auch eine solche nicht unterstützen.

(3) Der Stadtrat kann bis zum 90. Tag vor der Wahl Ausländerbeiratswahl abweichend von Absatz 2 9 ru ^satelich im Wege der Briefwahl durchgeführt wird. In diesem FaHe erhalten diei Wahlbe rechtigten anstelle der Wahlbenachrichtigung spätestens bis zum 21. lag vor der Wahl einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen mitdem Hin­weis, dass das Wahlrecht durch Briefwahl oder unter Vorlage des Wahl­scheines auch am Wahltag in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr in dem auf dem Wahlschein angegebenen Wahlraum ausgeübt werden kann, uer Wahlleiter hat hierüber die Wahlberechtigten spätestens am 62. Tag vor der Wahl durch öffentliche Bekanntmachung allgemein zu informieren.

(4) Der Ausländerbeirat ist nur dann gewählt, wenn sich an der Wahl min­destens 10 v. H. der wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, wozu auch Staatenlose gehören, beteiligt haben. Ist die Min­destwahlbeteiligung gemäß Satz 1 nicht erreicht, so entfällt für die Dauer von fünf Jahren die Verpflichtung zur Einrichtung eines Ausländerbeirates.

(5) Die Wahlzeit des Ausländerbeirates beträgt fünf Jahre. Den Wahltag bestimmt der Stadtrat.

§ 5 - Vorsitz

Der Ausländerbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Nach Ablauf der Wahlzeit führt der Vorsitzende seine Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorsitzenden weiter.

§ 6 - Verfahren im Ausländerbeirat

(1) Für das Verfahren im Ausländerbeirat gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Stadtrates.

(2) Die Sitzungssprache ist Deutsch.

§ 7 - Verhältnis zur Verbandsgemeindeverwaltung Die Verbandsgemeindeverwaltung berät und unterstützt den Ausländer­beirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

§ 8 - Entschädigung

Dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den weiteren Mitgliedern des Ausländerbeirates werden die notwendigen baren Auslagen und der Verdienstausfall nach Maßgabe der Hauptsatzung ersetzt. Die Zahl der Sitzungen, für die eine Entschädigung gewährt werden kann, darf die jähr­liche Zahl der Sitzungen des Stadtrates nicht übersteigen.

§ 9 - In-Kraft-Treten

(1) Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Montabaur über die Einrichtung eines Ausländerbeirates vom 08.09.1994 und die Satzung der Stadt Mon­tabaur für die Wahl des Ausländerbeirates (Wahlordnung) vom 08.09.1994, zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Montabaur für die Wahl des Ausländerbeirates (Wahlordnuna) vom 23.08.1999 außer Kraft.

5 ^H?Mn° n t t i baUr 31 ° 8 - 2004 (S) */aus Mies

Hinwegs Stadtbürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt qeändert

hingev^eseir V ° m 22 Dezember 2003 ( GVBI - s - 390) wird auf folgendes

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften cinH 6S Geset2e ® ° der aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an aültia zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 9 9 9

1 m?n B ® Sti T mt f 9 f n über die Öffentlichkeit der Sitzung die Geneh- Schriften gegenüber der VetaandsgemlSStana KoTed'

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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr ? n« «5 h!? d m S ht>

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56410 Montabaur, 31.08.2004 (S )

Stadt Montabaur ' 0 Klaus Mies

Stadtbürgermeister

MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur

Termine der kommenden Woche- 1 UF

lagen des MGV. Montag%a09200^1 800 ^jh?^ St ° riSChenUnter - führender Vorstand im Haus Mons Tabor S,tzun 9 Qeschäfts- Montag, 06.09.2004,20.30 Uhr Chorprobe im Haus Mons Tabor

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-uärbertz als Stadtbeigeordneter ln Amtei n «u R . Un8 itlbar zu Beginn der Stadtratssilzung amDonÄJj orvnTstand die Ernennung. Vereidigung und Einführunatii 2004 !io R.mald Herbertz durch Stadtburgermeistei ordneten Ru Reihe der SPD-Fraktion vorg

bert Ü 'S während der konstituierenden Stadtratsi senhen wai

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crheidenden kornrnunalpolitischen Ehrenamt^ ^

uÜdRudi Eid gab es Worte des Dankes und je einen Knig öe

tabaur. saß fün , Ja hre fürDie Stadtratslraktion

Rat Auch wenn er nun aus seinem Amtverabsch (DSM) im Ra« kommuna ipolitische Aufgaben in Grerni nimmt er weite djß neue Wahlperiode wurde et in t

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Gemeinsames Foto nach der Ernennung, den Schiebungen: v.l.n.r.: Rudi Eid, Thomas Becker, SS Stadtburgermeister Klaus Mies, Reinhard Lorenz, RunJm

Rudi Eid hat aus persönlichen Gründen sein Amt als Ortsvorä Wirzenborn abgegeben. Er war 1996 zum Stadtteilausscta nachgerückt und 1999 zum Stadtteilvertreter, dem späterenö her gewählt worden. Als Tag für die Wahl eines Nachfolgers) Stadtrat den 21. November 2004 fest, damit besteht Geiert Wahl parallel mit der Ausländerbeiratswahl durchzuführen. W zung hierfür ist jedoch, dass ein oder mehrere gültige Wahte gereicht werden. Sofern keine Wahlvorschläge eingereicht weit! der Ortsvorsteher unmittelbar durch den Ortsbeirat gewält Geehrt durch Stadtbürgermeister Klaus Mies wurden in der Bai Herr Reinhard Lorenz (BfM) für 25jährige Ratsarbeit und Frau Stendebach (SPD) für 20jährige Ratsarbeit Beide erhielten 0 den des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Satzung der Stadt Montabaur über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

Einstimmig verabschiedete der Stadtrat eine Satzung über die tung eines Ausländerbeirates. Die Satzung wird gesondertincfe gäbe des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Für die Stadt Montabaur ist die Durchführung der Wahl einesAi beirates nach den Bestimmungen der Gemeindeordnungw! im Stadtgebiet mehr als 1.000 ausländische Mitbürger registne^ Die verabschiedete Satzung enthält unter anderem nähereto bestimmungen zur Durchführung der Wahl.

Aufstellung des BebauungsplanesGeranienstraße"

In Montabaur-Eschelbach sowie Vergabe eines Straßeniwm Der Stadtrat befasste sich zunächst mit den Anregungen die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung r gungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange eingeg Einstimmig stimmte der Stadtrat anschließend dem Entwirfst lung des BebauungsplanesGeranienstraße* zu und b als Satzung. Die öffentliche Bekanntmachung zum vorge ungsplan mit Satzungsbeschluss erfolgt in einer der nac des Wochenblattes. Damit hat das Bebauungsplanvena

malen Abschluss gefunden.

Die im BaugebietGeranienstraße" parallel der Ger0nl j fende neue Erschließungsstraße erhält die Gez0l ^ n n Li(i menweg". Der Stadtrat folgte damit dem Vorschlag aesu Stadtsanierung - Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis genommen . ,

Der Bericht des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz über'-j Stadtsanierung betreffenden Haushalts- und Wirtsoh . snefl( Montabaur wurde von den Stadtratsmitgliedem zur * iae jj Dieser Bericht war weitgehend identisch mit ei [| em J e s.fl bereits bekannt gewordenen Entwurf des Rec ^ n c u !!Lfzu0# wies Verbandsgemeindebürgermeister Edmund sc .^ Erläuterungsberichtes gegenüber dem Stadtrat. tr .0 dass sich der Prüfungszeitraum auf die Zeit von Auf diesen Zeitraum beziehe sich auch der B ® rtc , müsse d - der Zuwendungen für die Altstadtsanierung. D<w u ,^ 1 $.# gegenüber der zuständigen Landesbehörde, aer leistungsdirektion (ADD) Trier, Außenstelle Kobier ,