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pauschale Kranken* und Rentenversicherungsbeitrs

Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.

Wochenblatt VG Montabaur

Krediten nach Maßgabe der

4.

5.

6 .

Zeitpunkt und Höhe der Aufnahme von

Haushaltssatzung. Arh pitpn im Rahmen der verfügbaren

Vergabe von Aufträgen und Arb . ejner Höhe von

Haushaltsmittel des Verwaltungshaushaltes dis

5.000,00 im Einzelfall. Rah mpn der verfügbaren Haus-

Gewährung von Zuwendungen nji Rah g u * d Richtlinien

haltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Gr

des Gemeinderates jnem Betrag von

Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem d

1.000,00 im Einzelfall.

§5

Ortsbeigeordnete

Die Ortsgemeinde hat drei Ortsbeigeordnete.

Aufwandsentschädigung für Mitglieder des O^gemeinderates ^

(1) Zur Abgeltung der notwendigen b ® r . en rip ~ Ortsaemeinde-

persönlichen Aufwendungen erhalten die Mlt 9^® d ® derat es und den rates für die Teilnahme an den Sitzungen .

Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung einer Ratssitzung

eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5.

(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgelde

(3) "Neben der Aufwandsentschädigung erhalten J'®

Dienstreisen Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz.

(4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohn­ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch dw ent gangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungeri sowie den Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Soziatversicherungsberträgetr Ver dienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird.

Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen kön- denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil ent­steht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder

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steht, der in der Hegei nur aurcn ucu> waumureii vcioau...«®.

die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten

einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.

(5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sit­zungsgeld gewährt. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sit­zungsgeld gewährt wird, darf einschließlich der nach Satz 1 abgegolte­nen Sitzungen jährlich das Zweifache der Zahl der Ortsgemeinderatssit­zungen nicht übersteigen.

§7

3 »

Aufwandsentschädigung für Mitglieder und Stellvertreter von Aus­schüssen

(1) Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 5 je Sitzung.

(2) Die Mitglieder und Stellvertreter sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderates oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist.

(3) Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 entspre­chend.

§8

Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters

(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.

(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauscha­le Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.

§9

Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete

(1) Die Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Orts­bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsent­schädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Olts- burgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertre- tung für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs 2

(2) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsqemeindera- tes sind erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des oSS- derates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach 5 50 Abs 7

ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe DmgJÄÜ? wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an bandsgemeinderates teilnehmen. JS den Svne»!?" vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichtKÄ mSES Verbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für dia tpH d des Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürnprll 0 ^®^ bandsgemeinde mit den OrtsbürgeS^^ ^er-

Vertretung des Ortsbürqermeisters Das qi*,,, ^ Zr Abs ' 4 Gem0 in Sitzung h eine ZäKMÄ!"!!? 11 e " n Absatz 1 gewährt wird Aufwandsentschädigung gemäß

(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend Steuer von der Ortsgemeinde

§10

Inkrafttreten

( 1 ) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentii«i.

chung in Kraft. er * ^

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 16.08 1999 »

56412 Niederelbert, 29.07.2004 ' au H

n ßj»l

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. s 153 t,, durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wi r I r hingewiesen: fla ' u

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gm* de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma* Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn

1 . die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Steuno

migung. die Ausfertigung oder die BekanntmachuX verletzt worden sind, oder un9

2 . vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Berti 9 standet oder jemand die Verletzung der Verfahrend! 0 schnften gegenüber der Verbandsgemeindeverwalta 1 Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichn» Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese geltend machen.

56412 Niederelbert. 29.07.2004

Ortstejä

Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert

vom 08.07.2004

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Ortsbürgermeister Willi Müller verpflichtete die Ratsmitgliedetä Ortsgemeinderates per Handschlag zur neutralen Watimefn 2 Mandates.

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder Mit Christa Fiege, Helga Wiechering, Hubert Hübinger, Froif 5 er und Winfried Diedert schieden fünf langjährige RatsmitgEedeii Ortsgemeinderat Niederelbert aus.

Ortsbürgermeister Müller bedankte sich für die Zusammenaitetj, te Herrn Hubert Hübinger für seine 35-jährige kommunalfJsipjijng: keit (davon 25 Jahre als Fraktionsführer) zum Wohle derOiSj yr M Niederelbert mit dem Ehrenteller der Ortsgemeinde Niederefce 1 Ebenso schieden die beiden Ortsbeigeordneten Paul Berkessele 2 Schmidt aus ihrem Amt aus. Auch ihnen galt der Dank desüi 3 meistere. Für die Leistungen von Paul Berkessel, der dem Oq L derat insgesamt 30 Jahre angehörte, überreichte der OrtstOqs ein Buchpräsent.

Weiterhin wurden Herrn Hubert Hübinger für 35 -jährige Ri Herrn Paul Berkessel für 30-jährige Ratsarbeit Danktii Gemeinde- und Städtebundes Rheinland Pfalz durch Ortstwsi Willi Müller überreicht.

Ernennung des Ortsbürgermeisters Der erste Ortsbeigeordnete. Herr Christoph Neyer, übert gewählten Ortsbürgermeister Willi Müller die Emennungsuitew digung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um et wähl handelte.

Sodann überreichte der Bürgermeister der Verbandsgei baur, Herr Edmund Schaaf, Herrn Willi Müller eine Enn Gemeinde- und Städtebundes für sein 20 -jähnges Engt bürgermeister und Ortsgemeinderatsmitglied für die 0 derelbert.

Neufassung der Hauptsatzung Die Neufassung der Hauptsatzung wurde beschlossen. Die in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes on gemacht.

Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung Vereidigung und Einführung in das Amt Der Ortsgemeinderat wählte Herrn Christoph Neyer geordneten. Ortsbürgermeister Willi Müller übör r e*^\ nungsurkunde. Vereidigung und Einführung in das Am w Ä a

sich um eine Wiederwahl handelte.

Sodann wählte der Ortsgemeinderat Herrn £ mn °r^jsiüWe Zeit bis 4 Peter Juber zu weiteren Ortsbeigeordneten. OrtöDurg B >f ^kunft Nier jer überreichte Herrn Peter Juber die Emennungsu ^^ arr . ihn und führte ihn in sein neues Amt ein. Die Vererd Von der

des Ortsbeigeordneten Bruno Berkessel wird zu ein *'j ar ü Müller iari ( nachgeholt, da dieser nicht in der Sitzung anwesend j eser ^

Bildung der Ausschüsse c. fl iKeftrei4S^ inladl

Folgende Personen wurden zu Mitgliedern und S üs singe

folgend bezeichneten Ausschüsse gewählt:

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fe 2009