Einzelbild herunterladen

bchenblatt VG Montabaur

Nr. 29/2004

l |n nt seinen TM 9.00 Un gen Pi n, hat der

»baur) keir a$ nen nungvon Ortsbürgermeister Karl Jung durch die 1. Beigeordnete via Labonte

Anschluss erfolgte die Wahl der Beigeordneten. Im Amt der 1. Beige- ken wni JTdneten wurde Maria Labonte wiedergewählt. Als neuer 2. Beigeordne- alle Vflrtf K wurde Thomas Jung gewählt. Beide Beigeordneten wurden vom Rat 6 6 Tit 15 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung in ihr Amt gewählt.

lach der einstimmig erfolgten Wahl der Ausschussmitglieder und der ustimmung zur Geschäftsordnung wurden die ausgeschiedenen Rats- werrmadi^ |jederverabsch j ec j et Nach 5-jähriger Zugehörigkeit zum Gemeinde- at schieden Rudi Stahlhofen, Walter Kopp und Manfred auf der Springe 602/1839(1^ Sje wurC | e n von Ortsbürgermeister Karl Jung mit einer Dankurkunde ägea hd einem kleinen Präsent verabschiedet.

sspiel gegeni 16.00 Uhr.

ers

n 18.00bis

Bürgermeister Kar! Jung und die 1. Beigeordnete Maria Labonte über- die Urkunde des Gemeinde- und Städtebundes an Achim Schmidt

!0-jähriger Mitgliedschaft, davon 10 Jahre als 2. Beigeordneter, wur- Achim Schmidt verabschiedet. Ortsbürgermeister Karl Jung dankte ihm at hiermita;^ die . engagierte Mitarbeit im Rat und insbesondere auch dafür, dass er am - die :^ ch ^schwierigen Phasen immer loyal zu ihm gestanden habe. Als ir würden.i escflenk überreichte er dann den Wappenkrug der Ortsgemeinde und Festtagen ,e Urkunde des Gemeinde- und Städtebundes, den Abschluss der Sitzung dankte der 1. Beigeordnete der Verbands- u ene j nef f;®einde Andree Stein für die gute Zusammenarbeit mit der Verbands- pmeinde und bot diese auch dem neuen Rat an. opfernd Karl Jung, Ortsbürgermeister

jenioren Oberelbert

Kauf eine:.jTi Mittwoch, 21.07.2004, treffen wir uns um 14.30 Uhr in den Laurenti- , e Werkgö^tuhen. an einen ir

'seresojjportverein Obereibert

iderso^-jlNDERTURNEN

InfeT ar ? amsta 9> 1707.2004, um 14.00 Uhr ist unsere letzte Turnstunde vor hi«iiWir sehen uns erst wieder am 04.09.2004 wie immer Ani# i« ß i u ,m Sportlerheim Oberelbert. Hier sind alle Kinder von 2 1 /2 WocheS ahren herzlich willkommen.

eferung^ tel im

Welschneudorf

ÄS hst u nde des Ortsbürgermeisters

.octellt ^emeinriä... . 18 - 30 bis 20 - 30 Uhr

4andsc w> erm^uno TeL und Fax .02608/204

Sdnete^/ermietunn ? n I? lat2> Wi| helm Eberth.02608/202

h e e# 9 Kurfur stenhalle, Helmut Rotter.06439/7710

Öffnungszeiten der KÖB - Kath. Öffentliche Bücherei

dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung des BebauungsplanesBornplatz und Bornwiese der Ortsgemeinde Welschneudorf

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat von Welschneudorf in seiner Sitzung am 04.05.2004 beschlossene Änderung des BebauungsplanesBornplatz und Bornwiese wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenü­ber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

dhoist

LlGLNDL

AU-GEHEi NJ^c, VJ( OFFEtoE

VOLL <5ESCWC