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Wochenblatt VG Montabaur __ _

Die Eltemgruppe Elbingen freut sich auf eine rege Teilnahme!

Für abhanden gekommene oder beschädigte Ware wird keine Haftu g übernommen.

Wenn Rentner ein Fall für das Finanzamt werden

Westerwald Bank rät zur Überprüfung der finanziellen Situation -

Noch bis zum 31. März gelten Übergangsfristen

Seit das Alterseinkünftegesetz zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist sind viele Rentnerhaushalte verunsichert. Nicht ohne Grund, denn die Za Ruheständler, die künftig Einkommensteuer zu zahlen haben, steigt nac Schätzungen von Wirtschaftsprüfern von 2 auf etwa 3,3 Millionen a ^. U der Knackpunkt dabei: Eine Veranlagung kann weit in die Vergangenheit zurück reichen. Die Westerwald Bank rät deshalb allen Beziehern von Alterseinkünften, die persönliche Situation umgehend von einem Steuer­berater oder Fachanwalt prüfen zu lassen. Noch bis zum 31 Marz gewann der Gesetzgeber die Möglichkeit einer straffreien Nachzahlung. Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist die nachgelagerte Besteuerung der Altersbezüge. Das bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann zu versteu- ern sind, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - also im Alter. Im Gegenzug bleiben in der Erwerbsphase Beiträge zur Altersvor­sorge bis zu einem jährlichen Höchstbetrag steuerfrei. Für die große Mehr­heit'. so beschwichtigt der Bundesfinanzminister, wird sich also nichts ändern. Mehr als drei Viertel aller Rentnerhaushalte, das sind ungefähr 10,9 Millionen, werden auch 2005 und später keine Steuern auf ihre Ren- te zahlen müssen (auf der sicheren Seite ist, wer als Alleinstehender nicht mehr als 1.575 Euro Rente im Monat bezieht; bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag). Doch es darf dann keine zusätzlichen Einkünfte geben. Geht jemand einer Nebentätigkeit nach, hat er Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalvermögen oder ist der Ehepartner berufstätig, kann er schnell zum Fall für das Finanzamt werden. Für geschätzte 300.000 bis 400.000 Rentner dürfte das ab sofort zutreffen.

Und das Entdeckungsrisiko steigt, denn mit der stärkeren Besteuerung der Alterseinkünfte werden auch die Kontrollen intensiver. Rentenversi­cherungsträger und Lebensversicherer melden die Bezüge künftig einer zentralen Stelle, die die Finanzverwaltung bei der Bundesversicherungs­anstalt für Angestellte (BfA) eingerichtet hat. Dort werden die Daten zusammengeführt und an die zuständigen Finanzämter übermittelt. Wird bei der Überprüfung eine Steuerpflicht festgestellt, kann die Veranlagung rückwirkend bis zu 10 Jahre betragen. Und das heißt; Nachzahlungen und unter Umständen noch ein Strafverfahren obendrein.

Die Westerwald Bank weist darauf hin, dass im Rahmen der Amnestie­regelung noch bis zum 31. März die Möglichkeit besteht, auf einem amt­lichen Vordruck eine strafbefreiende Erklärung mit näheren Angaben zum Lebenssachverhalt seiner Steuerhinterziehung abzugeben. Wer dann innerhalb von zehn Tagen seine Steuerschuld begleicht, darf günstigere Steuersätze nutzen - und hat zudem ein Bußgeld vermieden. Diese Brücke zur Steuerehrlichkeif, wie es das Ministerium nennt, kann bei Steuernachzahlungen eine Ersparnis von bis zu 70 Prozent bedeuten. Wer nicht oder zu spät reagiert, der hat sich strafbar gemacht - und die Folgen zu tragen.

Eine Information der Westerwald Bank

Malerarbeiten: Geld zurück vom Finanzamt

Renovierungskosten sind steuerlich absetzbar

Eine gute Nachricht: Bei der Ausführung von bestimmten Malerarbeiten

bekommt der Kunde bares Geld vom Finanzamt zurück.

Der neue § 35 a des Einkommensteuergesetzes gestattet es, die Kosten für sog. haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend zu machen. Seitens des Bundesfinanzministeriums wurde klargestellt, dass hierzu auch Arbeiten gehören, wenn der Malerbetrieb mit der Ausführung beauftragt ist.

Im Einzelnen gilt dies für:

Streichen und Tapezieren von Innenwänden Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Fußbö­den, Heizkörpern und -rohren

Beseitigung kleiner Schäden (Ausbessern von Löchern in Wänden und Fliesen, Auswechseln einzelner Fliesen)

Wichtig: Es muss sich um Renovierungsarbeiten handeln, wie dies bei Schönheitsreparaturen der Fall ist, es darf nichts Neues hergestellt werden. Daher: Balkonreparatur und Balkonanstrich ja - Balkonneubau nein. Steuerzahler, die den Malerbetrieb mit den genannten Arbeiten beauftragen, dürfen 20 Prozent der Aufwendungen von ihrer Steuerschuld direkt abziehen. Maximal gibt es 600 EUR im Jahr zurück Der Steuervorteil wird auf die Arbeitsleistung und die Fahrkosten qewährt nicht auf Materialkosten.

Beispiel

Tapezierarbeiten...2.750 - EUR

Materialkosten (ohne Berücksichtigung)....(875 - EUR1

Fahrtkosten. 20Ö - EUR

Aufwendungen für Abzug.".2 950 - EUR

Steuerermäßigung 20 %.. 590. EUR

Direkt von der Steuerschuld abziehbar.. 590- EUR

Im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbüngskosten wird der Steuervorteil direkt von der Steuerschuld abgezogen und mindert sofort in voller Höhe die zu zahlende Einkommenssteuer So einfach geht es

«il de ^ Ei r< k0 M m t nssteuer f klärun 9. ma 9 ht der Kunde den Steuervorteil geltend. Als Nachweis verlangen dieFinanzbehörden eine Kopie der Rechnung sowie einen Bankbeleg der Überweisung. Die Begrenzuna au die 600,- EUR Maximalsumme nimmt das Finanzamt automatisch vor Quelle: Fachverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Rheinland-Pfalz Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks

Kurt Hof, Obermeister der Malerinnung Westerwald

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Gewinnsparen, die clevere Kombination aus Sparvertrag und Lotterie

Über diesen Erfolg freuen sich Westerwald Bank und Kunden gleicher] maßen: Ein Hauptgewinn über 25.000 Euro landete in diesen Tagen iml Landkreis Altenkirchen, zweimal 5.000 und einmal 500 Euro füllten die] privaten Kassen von Sparern im Westerwaldkreis. Und dazu kamen io Geschäftsgebiet noch viele weitere kleinere Bargeldgewinne. Kein Wun der, dass Gewinnsparen, diese clevere Kombination aus Sparvertrag und] Lotterie, immer mehr Anhänger findet. Monat für Monat wurden im ver-f gangenen Jahr beim Kölner Gewinnsparverein 3,5 Millionen Lose gekauft,] rund 41 Millionen insgesamt. Die genossenschaftliche Lotterie mit bun -1 desweit 143 angeschlossenen Banken wurde so mit einem Anteil von 77] Prozent zum größten Anbieter im Markt - was sicher auch für die Gewimyj quote gilt. Rund 30 Millionen Euro werden jedes Jahr an Gewinnen für die Sparer ausgeschüttet, das macht eine Quote von über 70 Prozent. Da| verblasst sogar Lotto.

Wer ein Los zum Preis von 5 Euro kauft, zahlt 4 Euro auf seinen Spar-! vertrag (das kann ein Sparkonto, ein Bausparvertrag oder Versiche­rungssparen sein) ein und steckt 1 Euro in das Gewinnspiel. Aus den Los-I beiträgen wird ein Fonds gebildet und bei den monatlichen Ziehungen als Gewinn an die Sparer ausgeschüttet. Damit sind die Chancen ausge­sprochen groß, neben den Spareinlagen weitere ansehnliche Guthaben eirizustreichen. Aus den Auslosungsfonds werden zudem so genannte] Zweckerträge abgeführt, die für gemeinnützige Zwecke an die Banken und damit in die Region zurückfließen. Pro Jahr sind das mehr als vier Millionen Euro. Gewinnsparen setzt sich damit für den Sparer aus einer j einfachen Formel zusammen: Spielen = Gewinnen = Sparen = Helfen, i

Eine Information der Westerwald Bank I

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